Mütter- und Schwangerenforum

Frage zum Unterhalt

Schnatterienchen
1756 Beiträge
06.08.2018 19:09
Hallo,

Ich brauche mal eure Hilfe. Ich bekam heute einen Brief vom Jugendamt mit dem Unterhaltstitel. Hier mal ein Ausschnitt:

Da steht ja nun, dass er Unterhalt für unseren Sohn ab Geburtsdatum zahlen muss. Er muss doch jetzt aber nicht rückwirkend zahlen oder? Mein Sohn wurde im September 2017 geboren und seit November 2017 bekomme ich Unterhaltsvorschuss. Er wird dann hoffentlich ab September überweisen.

Vielleicht könnt ihr mir ja sagen, wie das läuft. Dass er den Unterhaltsvorschuss zurück zahlen muss, das weiß ich ausnahmsweise

Lg
Seramonchen
37735 Beiträge
06.08.2018 19:37
Er zahlt den Vorschuss zurück und die Differenz vom Vorschuss zum Unterhalt an dich nach und dann ganz normal den vollen Betrag. Hast du also zum Beispiel 150 Vorschuss bekommen, muss er rückwirkend noch die Differenz zur regulären Höhe an dich zahlen.
Schnatterienchen
1756 Beiträge
06.08.2018 22:17
Zitat von Seramonchen:

Er zahlt den Vorschuss zurück und die Differenz vom Vorschuss zum Unterhalt an dich nach und dann ganz normal den vollen Betrag. Hast du also zum Beispiel 150 Vorschuss bekommen, muss er rückwirkend noch die Differenz zur regulären Höhe an dich zahlen.


Super danke für Info. Aber sag mir dem Rückzahlen ist erst ab dem Monat, wo er die Vaterschaft anerkannt hat oder wirklich von Geburt an?
Nicolche
22651 Beiträge
06.08.2018 22:48
Ab dem Tag wo du den Antrag an unterhaltsvorschuss beantragt hast.
Für die Monate davor, musst du es selber anklagen. Da kannst du dir auch einen Titel holen. Habe auch ein Titel, obwohl mein ex mitlerweile zahlt, aber den habe ich damals vom Gericht bekommen, da ich nach der Rückzahlung noch die Differenz bekomme.

Vaterschaftsanerkennung auch wenn sie erst später erfolgt ist, zählt ab Geburt
Schnatterienchen
1756 Beiträge
06.08.2018 23:26
Zitat von Nicolche:

Ab dem Tag wo du den Antrag an unterhaltsvorschuss beantragt hast.
Für die Monate davor, musst du es selber anklagen. Da kannst du dir auch einen Titel holen. Habe auch ein Titel, obwohl mein ex mitlerweile zahlt, aber den habe ich damals vom Gericht bekommen, da ich nach der Rückzahlung noch die Differenz bekomme.

Vaterschaftsanerkennung auch wenn sie erst später erfolgt ist, zählt ab Geburt


Danke für die Antwort. Jetzt bin ich viel schlauer. Na ich bin mal gespannt ob mein Ex für nächsten Monat überweist.
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