Fragen zum Elternzeit (etwas speziell)
09.06.2010 15:49
Hallo zusammen,
ich habe ein paar Fragen zu Elterngeld und Partnermonaten. Leider konnte mir die Suchfunktion nicht wirklich helfen, da es bei uns etwas spezieller ist.
Zur Erklärung:
Wir erwarten Zwillinge, da ist der Mutterschutz 12 Wochen lang anstatt 8 Wochen wie gewöhnlich. Mein Mann will ebenfalls ab Geburt daheim sein. Nun ist bei uns auch die klassische Rollenverteilung nicht gegeben also sprich mein Mann wird in Elternzeit gehen und ich werde nach dem MuSchu wieder arbeiten gehen.
Meine Fragen:
1. Insgesamt können wir mit Partnermonaten 14 (Lebens-)Monate Elternzeit nehmen. Dürfen sich hierbei wirklich nur 2 Monate als Partnermonate überschneiden?
2. Meine drei Monate MuSchu gelten ja als genommene Elternzeit. Verstehe ich das dann richtig, dass mein Mann nur noch 11 Monate Elternzeit übrig hat?
3. Wenn wir also wirklich die 3 ersten Monate zusammen daheim wären (sprich wir würden 6 Monate Elternzeit verbrauchen), bedeutet das unsere Elternzeit würde nur bis zum 8. Lebensmonat nach der Geburt reichen? Richtig?
4. Wenn wir das Elterngeld auf 2 Jahre beziehen wollten würde läuft das dann bis zum 2. Geb der Twins oder weil wir die ersten drei Monate gemeinsam Elternzeit hatten endet die Elternzeit auch 3 Monate früher?
Wer kennt sich aus? Würd mich über Infos von euch freuen.
Lg Glühwürmchen
ich habe ein paar Fragen zu Elterngeld und Partnermonaten. Leider konnte mir die Suchfunktion nicht wirklich helfen, da es bei uns etwas spezieller ist.
Zur Erklärung:
Wir erwarten Zwillinge, da ist der Mutterschutz 12 Wochen lang anstatt 8 Wochen wie gewöhnlich. Mein Mann will ebenfalls ab Geburt daheim sein. Nun ist bei uns auch die klassische Rollenverteilung nicht gegeben also sprich mein Mann wird in Elternzeit gehen und ich werde nach dem MuSchu wieder arbeiten gehen.
Meine Fragen:
1. Insgesamt können wir mit Partnermonaten 14 (Lebens-)Monate Elternzeit nehmen. Dürfen sich hierbei wirklich nur 2 Monate als Partnermonate überschneiden?
2. Meine drei Monate MuSchu gelten ja als genommene Elternzeit. Verstehe ich das dann richtig, dass mein Mann nur noch 11 Monate Elternzeit übrig hat?
3. Wenn wir also wirklich die 3 ersten Monate zusammen daheim wären (sprich wir würden 6 Monate Elternzeit verbrauchen), bedeutet das unsere Elternzeit würde nur bis zum 8. Lebensmonat nach der Geburt reichen? Richtig?
4. Wenn wir das Elterngeld auf 2 Jahre beziehen wollten würde läuft das dann bis zum 2. Geb der Twins oder weil wir die ersten drei Monate gemeinsam Elternzeit hatten endet die Elternzeit auch 3 Monate früher?









Wer kennt sich aus? Würd mich über Infos von euch freuen.
Lg Glühwürmchen
09.06.2010 16:30
ich würde direkt beim zuständigen amt anrufen!!!!
die wissen es genau
googel mal elterngeld und dann kannst immer nach bundesland dir das richtige am raussuchen!!!
die wissen es genau

googel mal elterngeld und dann kannst immer nach bundesland dir das richtige am raussuchen!!!
09.06.2010 16:32
elternzeit kann man bis zu drei jahren nehmen...elterngeld kann bis zu 14 monaten beantragen...du musst elternzeit und elterngeld unterscheiden
09.06.2010 20:18
Zitat von inga13:
elternzeit kann man bis zu drei jahren nehmen...elterngeld kann bis zu 14 monaten beantragen...du musst elternzeit und elterngeld unterscheiden
Da hast du völlig recht. Das hab ich falsch ausgedrückt in meinen Fragen Elternzeit = die Zeit in der man Elterngeld bezieht. Ist nicht 100% richtig, aber in meinen Fragen hab ich s leider fälschlicherweise so ausgedrückt.
Aber ich hoffe meine Fragen sind trotzdem verständlich und jemand ihr bei MC hat vielleicht Antworten für mich.
Wir gehen auch zu Pro Familia, aber der Termin ist noch etwas hin. Dort werden wir uns ebenfalls beraten lassen. Aber ich würd halt schon gern nicht ganz dumm in dieses Gespräch gehen.

11.06.2010 08:32
Keine Ahnung und bevor man falsche infos gibt. Würde auch mal beim zuständigen AMt anrufen, Beratungsterminausmachen und dann alles klären.
11.06.2010 08:34
Zitat von markusmami:
Keine Ahnung und bevor man falsche infos gibt. Würde auch mal beim zuständigen AMt anrufen, Beratungsterminausmachen und dann alles klären.
Danke, das ist dann wenigstens eine Erklärung dafür, dass keiner antwortet.

LG Glühwürmchen

11.06.2010 19:38
Ich würde an Deiner Stelle die Fragen direkt ans Bundesministerium richten. Ich hab da schon 2 x hin geschrieben wegen solchen Fragen und ich hab immer freundliche und kompetente Antwort binnen einer Woche bekommen:
info@bmfsfjservice.bund.de
info@bmfsfjservice.bund.de
14.06.2010 08:25
Zitat von Secret:
Ich würde an Deiner Stelle die Fragen direkt ans Bundesministerium richten. Ich hab da schon 2 x hin geschrieben wegen solchen Fragen und ich hab immer freundliche und kompetente Antwort binnen einer Woche bekommen:
info@bmfsfjservice.bund.de
Super. Danke für den Tipp, Secret.

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