Mütter- und Schwangerenforum

generelles BV Lohnfortzahlung

IsyBell2505
1 Beiträge
06.06.2019 18:18
Hallo
Ich bin seit Januar 2019 im generellen BV und sollte eig. seit dem Lohnfortzahlung lt. MuSchG beziehen.
Jedoch gibt es da bei mir ein paar Ungereimtheiten.
Ich habe monatlich einiges an Zuschlägen bekommen, welche auch mit in die Rechnung einbezogen werden.
Das MuSchG besagt, dass man im generellen BV den Durchschnitt der letzten 3 voll gearbeiteten Monate bekommt. Jedoch werden Zuschläge nicht verteuert.
Meine Frage ist: Steht mir jetzt der Durchschnitt des Bruttolohnes oder des Nettolohnes zu?
Sollte der Durchschnitt des Bruttolohnes gerechnet werden, verdiene ich logischerweise trotzdem einiges weniger als sonst und werde somit ja nicht gleich gestellt, als wenn ich weiter arbeiten würde, da meine steuerlichen Abzüge höher liegen.

Kann mir jemand weiter helfen?
Ich kann keinen finden der mir hierbei helfen kann

liebe Grüße

lilly555
11925 Beiträge
06.06.2019 20:09
Das ist schwierig und schwammig. Es gibt AG die dir den Durchschnitt der letzten 3 Monate zahlen mit zuschlagen und dann gibt es welche, die nutzt das reine Brutto... ich hatte damals leider Pech, und hatte durch fehlende Zuschläge ein Minus von 400euro begründet war es damit das ja keiner weiß wie ich eingesetzt werden würde bzw, hätte ich einen Bürojob Platz bekommen, wären die Zuschläge ja auch nicht da gewesen... (haben einen immer wechselnden DP jeden Monat neu -> keiner Vorhersage der Höhe der Zuschläge möglich/Pflege)
Meine Freundin (hat ein festen Jahres Schichtplan mit rollender woche-> genaue Vorhersage der schichtzulagen möglich) erhält im BV ihre Zuschläge weiter...
kiwi-83
15211 Beiträge
10.06.2019 21:14
Hi ??
Ich war in der Gastronomie! Ich habe die Zuschläge bekommen.
Eigentlich kann es ja dem AG „egal“ sein! Er bekommt es ja zu 125% zurück von der KK, wenn er in die U2 jeden Monat für dich eingezahlt hat...

Ist echt gemein, dass es da keine klare Regelung gibt!
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