Mütter- und Schwangerenforum

Jobcenter stellt Leistungen komplett ein. Hilfe.

Anonym 1 (210965)
0 Beiträge
06.02.2024 17:00
Hallo,

Folgende Situation:

Ich selbst bin Aufsrockerin mit Bürgergeld und lebe mit meinen Kindern in einem Haus.
Im November 23 vermietete ich ein Zimmer unter an meinen Expartner. Er ist der Vater eines Kindes.

Er ist erst im November wieder in unsere Stadt gezogen. Aufgrund psychischer Probleme ( schwere Depressionen) hat er seine vorherige Arbeit verloren ( schon vor über einem Jahr) und macht nun hier eine Therapie.

Wir sind trotz Trennung gute Freunde und das Haus ist laut Jobcenter auch zu groß. Deshalb bot ich ihm an bis er wieder Fuß gefasst hat ein Zimmer zu mieten.

Ich gab dem Jobcenter direkt im November bescheid, dass ich ein Zimmer untervermietet habe und auch, dass er der Vater eines der Kinder ist. Auch das Jugendamt informierte ich wegen Wegfall des Vorschuss. Ich gab beim Jobcenter auch wahrheitsgemäß an, dass wir KEINE Bedarfsgemeinschaft sind. Wir wirtschaften getrennt, haben getrennte Zimmer, er hat einen eigenen Kühlschrank für seine Lebensmittel, wir waschen getrennt und kaufen separat ein, wir tragen wechselseitig auch keine Verantwortung füreinander.

Im Januar kam dann unangekündigt ein Prüfer vom Jobcenter vorbei. Er fand auch alles so vor, wie ich es angab. Getrennte Zimmer usw. Er fragte auch allerlei. Wie wir es mit kochen, waschen etc handhaben. Wir beantworteten das alles wahrheitsgemäß.

Heute war dann ein Brief vom Jobcenter im Briefkasten, dass wir laut dessen Bericht eine BG sind aufgrund des gemeinsamen Kindes im Haushalt und nun vorerst sämtliche Leistungen für uns beide eingestellt werden.
Ich soll ihn nun als Mitglied der Bedarfsgemeinschaft führen und seine Unterlagen, Einkommens- und Vermögensverhältnisse angeben. Bis zur Überprüfung bekommen wir keine Leistungen mehr.

Ich stehe gerade kurz vor einer Panikattacke, weil mein Einkommen, Kindergeld und Vorschuss nicht reicht um zu überleben. Das deckt gerade so die Miete ab.

Wer weiß wie lange, so eine Überprüfung dauert? Ich hatte mich im Vorfeld bei einer Kanzlei beraten lassen, ob wir wegen dem gemeinsamen Kind eine BG sind und die meinten nein. Dort erreiche ich heute Nachmittag leider niemanden mehr, rufe morgen aber natürlich direkt an und schildere das Problem.

Mein Problem ist nichtmal, dass wir jetzt eventuell doch als BG geführt werden sollen, sondern die komplette Einstellung der Leistungen.

Dem Jobcenter liegt doch auch von ihm alles vor. Seine ganzen Daten, Rentenversicherungsnummer, Krankenversicherungsnummer, Bankverbindung, Einkommen- derzeit keins, Vermögen, Kontoauszüge etc. Er hat ja selbst im November dort Leistungen beantragt und vorerst bekommen. Sie wissen, dass er nichts hat. Er ist auch schon in Kontakt mit der Arbeitsvermittlung und die wissen bescheid über seine psychische Situation, Therapie etc.

Ich finde es unter diesen Umständen sehr radikal alles einzustellen und so zu tun, als würden wir hier auf dem fetten Goldtopf sitzen oder so.

Ist das rechtlich überhaupt in Ordnung? Wie lange dürfen die sich für so eine Überprüfung Zeit lassen? Was passiert wenn ich da jetzt einwillige und ihn als Mitglied der bg hinzufüge? Wird mir dann Sozialbetrug unterstellt?

Bitte keine Anfeindungen wegen dem Bezug von Leistungen. Ich tue alles um da raus zu kommen, aber momentan reicht das was ich verdiene einfach noch nicht.

Dieses Thema wurde anonym erstellt, weil:

Persönliche Situation finanzielles

Anonym 2 (210965)
0 Beiträge
06.02.2024 20:42
Hallo. Ich hatte eine ähnliche, aber nicht ganz vergleichbare Situation. Ende vom Lied ist, dass ich Tausende Euro nachzahlen muss, und egal was ich sagte, es nicht gezählt hat. Gott sei dank sind wir raus aus dem Bezug, aber abzahlen muss ich noch
Mein jetzt Mann ist im April 2021 zur Untermiete bei mir eingezogen. Davor ha er seine Wohnung verloren. Wir waren zu dem Zeitpunkt frisch zusammen, und noch lange keine Bedarfsgemeinschaft. Das Job Center habe ich vorher informiert, alles war kein Problem. Drei Monate später habe ich meine Tochter bekommen, nicht sein leibliches Kind. Wir haben kurz vor der Geburt geheiratet. Das Jobcenter wusste über all das Bescheid. Nach einem Sachbearbeiterwechsel wurde sämtliches Geld, was für mich und meine Kinder bewilligt worden war, für die letzten Monate zurückgefordert. Angeblicher Sozialbetrug meinerseits. Er hat damals sein eigenes Gehalt gehabt und war im Kurzarbeitergeld. Niemand hat seine Einkommensverhältnisse überprüft. Mir wurde einfach alles im Nachgang ab erkannt.
DieOhneNamen
29000 Beiträge
06.02.2024 21:12
Huhu.

Ich bin da nicht so drin, aber wenn du selber mietest kannst du dann untermieten?
Dachte sowas geht nicht. Vielleicht liegt da das Problem?

Lg
Anonym 1 (210965)
0 Beiträge
06.02.2024 21:32
Zitat von DieOhneNamen:

Huhu.

Ich bin da nicht so drin, aber wenn du selber mietest kannst du dann untermieten?
Dachte sowas geht nicht. Vielleicht liegt da das Problem?

Lg


Doch das geht. Der Vermieter muss grundsätzlich einverstanden sein, was er ist.
Die jobcenter fordern ja teils im Kontext der Kostensenkung der Miete dazu auf, Teile der Wohnung unterzuvermieten.
Anonym 1 (210965)
0 Beiträge
06.02.2024 21:33
Zitat von Anonym 2 (210965):

Hallo. Ich hatte eine ähnliche, aber nicht ganz vergleichbare Situation. Ende vom Lied ist, dass ich Tausende Euro nachzahlen muss, und egal was ich sagte, es nicht gezählt hat. Gott sei dank sind wir raus aus dem Bezug, aber abzahlen muss ich noch
Mein jetzt Mann ist im April 2021 zur Untermiete bei mir eingezogen. Davor ha er seine Wohnung verloren. Wir waren zu dem Zeitpunkt frisch zusammen, und noch lange keine Bedarfsgemeinschaft. Das Job Center habe ich vorher informiert, alles war kein Problem. Drei Monate später habe ich meine Tochter bekommen, nicht sein leibliches Kind. Wir haben kurz vor der Geburt geheiratet. Das Jobcenter wusste über all das Bescheid. Nach einem Sachbearbeiterwechsel wurde sämtliches Geld, was für mich und meine Kinder bewilligt worden war, für die letzten Monate zurückgefordert. Angeblicher Sozialbetrug meinerseits. Er hat damals sein eigenes Gehalt gehabt und war im Kurzarbeitergeld. Niemand hat seine Einkommensverhältnisse überprüft. Mir wurde einfach alles im Nachgang ab erkannt.


Ohje. Das klingt nicht gut. Hattest du einen Anwalt konsultiert?
DieOhneNamen
29000 Beiträge
06.02.2024 21:38
Zitat von Anonym 1 (210965):

Zitat von DieOhneNamen:

Huhu.

Ich bin da nicht so drin, aber wenn du selber mietest kannst du dann untermieten?
Dachte sowas geht nicht. Vielleicht liegt da das Problem?

Lg


Doch das geht. Der Vermieter muss grundsätzlich einverstanden sein, was er ist.
Die jobcenter fordern ja teils im Kontext der Kostensenkung der Miete dazu auf, Teile der Wohnung unterzuvermieten.


Ah ok, das wusste ich nicht.
Titania
5897 Beiträge
06.02.2024 22:29
Anwalt einschalten, dieser wird am besten wissen, ob das Vorgehen des Jobcenters so richtig ist.
Anonym 3 (210965)
0 Beiträge
07.02.2024 07:56
Ich hab mal mit einem Verwandten in einer WG gewohnt. Selbst das wurde als Bedarfsgemeinschaft angesehen. Denke ohne Anwalt wirst du keinen Erfolg haben.
Anonym 1 (210965)
0 Beiträge
07.02.2024 11:05
Ich habe heute morgen zum Glück meinen Anwalt erreicht und ihm direkt alles eingereicht. Er meint alle Leistungen zu streichen sei nicht ok und will ein Eilverfahren anstreben. Habe alle Unterlagen zu ihm geschickt und warte jetzt auf Rückmeldung.
Tifa
8474 Beiträge
07.02.2024 11:22
Zitat von Anonym 3 (210965):

Ich hab mal mit einem Verwandten in einer WG gewohnt. Selbst das wurde als Bedarfsgemeinschaft angesehen. Denke ohne Anwalt wirst du keinen Erfolg haben.

Mein ex hatte seinen bruder bei sich wohnen als wg - der arbeitete vollzeit - war keine bedarfsgemeinschaft, er hat ganz normal diese Leistungen bekommen
Marija12
4746 Beiträge
07.02.2024 11:30
Zitat von Tifa:

Zitat von Anonym 3 (210965):

Ich hab mal mit einem Verwandten in einer WG gewohnt. Selbst das wurde als Bedarfsgemeinschaft angesehen. Denke ohne Anwalt wirst du keinen Erfolg haben.

Mein ex hatte seinen bruder bei sich wohnen als wg - der arbeitete vollzeit - war keine bedarfsgemeinschaft, er hat ganz normal diese Leistungen bekommen


Es kommt oft auf den Sachbearbeiter an. Meine Freundin hatte auch eine WG mit ihrem Exmann und alles offengelegt. Es gab keinerlei Probleme vom Amt.
Anonym 1 (210965)
0 Beiträge
08.02.2024 13:35
Mein Anwalt hat einen Eilantrag bei Gericht gestellt. Gestern noch. Die Leistungen komplett einzustellen, ist laut seiner Aussage rechtlich nicht in Ordnung. Da ich bzw wir über keinerlei Rücklagen verfügen um das zu überbrücken.

Zusätzlich gehen wir auch weiterhin gegen die Annahme vor eine BG zu sein. Mein Anwalt sagt, eine gemeinsame Haushaltskasse, die lediglich für Verbrauchsgüter wie Toilettenpapier, Wasch- und Putzmittel genutzt wird, was einfach schwer zu trennen ist, wenn mehrere Menschen einen Haushalt bewohnen, ist auch in Wohngemeinschaften nicht unüblich. Ebenso gelegentlich gemeinsam zu kochen. Die Versorgung des gemeinsamen Kindes im Rahmen einer Co-Elternschaft stellt ebenso keine Lebens- und Einstehensgemeinschaft da.

Die Reaktion des Jobcenter erwarten wir in 3-5 Tagen.
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