Mütter- und Schwangerenforum

Kindergeld für Expartner

Muffin2
1 Beiträge
26.02.2020 20:43
Hallo ich bin neu hier ,

Ich bin ein bisschen durcheinander und weiss echt nicht weiter.
Ich habe ein 18 J. Kind. Es geht schon lange nicht mehr zum Vater steht diesem dann das Kindergeld zu?
Er müsste seit August 2019 mehr Kinderunterhalt bezahlen was er natürlich nicht macht. Er wir beleidigend,wenn ich ihn frage wie sich dieser Unterhalt zusammen setzt.
Welche Rechte habe ich? Was kann ich machen?
Ich freue mich auf Euere Antworten

Septembermama25
1028 Beiträge
26.02.2020 20:47
Also Kindergeld und Unterhalt sind zwei verschiedene Sachen. Kindergeld bekommt er ja auch nicht vom vater. Der Unterhalt richtet sich nach der Düsseldorfer Tabelle und dem Einkommen, dass das Kind durch eventuelle Ausbildungsgelder bekommt. Es hat nichts damit zu tun, dass das Kind nicht zum Vater geht. Am besten kann man das in einem ruhigen Moment im Internet auf der Tabelle ansehen.
Mamacita5
1225 Beiträge
26.02.2020 21:14
Zitat von Septembermama25:

Also Kindergeld und Unterhalt sind zwei verschiedene Sachen. Kindergeld bekommt er ja auch nicht vom vater. Der Unterhalt richtet sich nach der Düsseldorfer Tabelle und dem Einkommen, dass das Kind durch eventuelle Ausbildungsgelder bekommt. Es hat nichts damit zu tun, dass das Kind nicht zum Vater geht. Am besten kann man das in einem ruhigen Moment im Internet auf der Tabelle ansehen.


Vielleicht meint sie aber die hälftige Abrechnung des Kindergeldes Wenn sie Kindergeld bekommt wird das hälftig beim Unterhalt berücksichtigt.

@ TS ich würde damit zu einem Anwalt gehen, der kann Einkommensunterlagen vom.Vater anfordern und dann eine genaue Förderung stellen. Jugendamt wird da vielleicht nicht mehr helfen wenn dein Sohn schon 18 ist.

Das Kindergeld für deinen Sohn beantragst dann ja auch du, damit hat der Vater direkt nichts zu tun.
serap1981
2740 Beiträge
26.02.2020 21:44
Kindergeld ist eine Steuererleichterung für Eltern. Dabei ist es unerheblich, ob das Kind zum Vater geht, etc. Solange überhaupt Unterhalt gezahlt wird, steht dem vater das halbe Kindergeld zu.

Ab 18 gilt die Düsseldorfer Tabelle nicht mehr. Ab dem Punkt sind beide Elternteile barunterhaltspflichtig. Berechnet wird dies aus dem Bedarf des Kinder und dem Einkommen beider Elternteile. Wenn das Kind dann bei einem Elternteil lebt, kann es ja kostgeld abgeben. Sowas berechnet beispielsweise das Jugendamt oder ein Anwalt. Es wird automatisch mit errechnet, wenn Bafög oder ähnliches beantragt wird.
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