Mütter- und Schwangerenforum

Kinderzuschlag - Berechnungsgrundlage

Anonym 1 (204592)
2 Beiträge
18.06.2020 17:16
Hallo,

kennt sich jemand mit dem Kinderzuschlag und der Berechnungsgrundlage aus?
Folgendesproblem:
Wir haben im März Kinderzuschlag beantragen müssen.
Lohnabrechnungen die wir einreichen mussten waren jedoch noch überwiegend vom alten Arbeitgeber, bei dem deutlich mehr verdient wurde als jetzt. Zudem sind bei den beiden Lohnabrechnungen von Jan. /Febr. 2 Sonderzahlungen drauf, die es nur in diesen beiden Monaten gab.

Nun haben wir zwar eine Zusage für den Kinderzuschlag bekommen. Dieser hilft uns aber leider gerade nicht aus unserer schwierigen Lage, da er aus dem deutlich Lohn errechnet wurde. Kann man da was machen?

Dieses Thema wurde anonym erstellt, weil:

Geld, Privat

nilou
14065 Beiträge
18.06.2020 17:20
ALG 2 beantragen wenn Kinderzuschlag nicht reicht?
Mimiminime
1717 Beiträge
18.06.2020 18:12
Zitat von nilou:

ALG 2 beantragen wenn Kinderzuschlag nicht reicht?

Das eine schließt das andere aus. Zb. ALG 2 und Wohngeld geht auch nicht. KIZ ist ja dazu da, um diese Lücke zu schließen.
Aber man könnte die neuen Abrechnungen einreichen und um eine Neuberechnung bitten, dann wird ggf. Der Kinderzuschlag tatsächlich abgelehnt und dann könnte man ALG 2 beantragen. Oder man beantragt es jetzt, die rechnen auch aus wo welcher Anspruch besteht. Nur KIZ wird dann nicht weiter gezahlt.
nilou
14065 Beiträge
18.06.2020 18:34
Zitat von Mimiminime:

Zitat von nilou:

ALG 2 beantragen wenn Kinderzuschlag nicht reicht?

Das eine schließt das andere aus. Zb. ALG 2 und Wohngeld geht auch nicht. KIZ ist ja dazu da, um diese Lücke zu schließen.
Aber man könnte die neuen Abrechnungen einreichen und um eine Neuberechnung bitten, dann wird ggf. Der Kinderzuschlag tatsächlich abgelehnt und dann könnte man ALG 2 beantragen. Oder man beantragt es jetzt, die rechnen auch aus wo welcher Anspruch besteht. Nur KIZ wird dann nicht weiter gezahlt.


Das es sich ausschließt weis ich. Deshalb ja ALG 2 beantragen, wenn Kinderzuschlag zu gering ist.
lilly555
11925 Beiträge
18.06.2020 20:59
Einfach noch mal beantragen. Durch corona gibt es den Notfall KiZ, da musst du nur noch den Letzten Monat nachweisen
Anonym 1 (204592)
2 Beiträge
19.06.2020 12:42
Vielen Dank für eure Antworten!

Update: Für die Merker, falls es euch auch betrifft.

Ich habe bei der Hotline angerufen und bekomme jetzt einen Überprüfungsbogen. Der muss dann mit den Lohnabrengen (seit der Änderung des Lohnes) eingereicht werden. Der Kinderzuschlag wird dann auf der Grundlage neu berechnet.
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