Mütter- und Schwangerenforum

Kurzarbeitergeld und Elterngeld

Anonym 1 (205015)
6 Beiträge
12.08.2020 10:15
Hallo,

Kurz zu den Fakten:

20 Monate zu Hause geblieben in Elternzeit.
21.Monat Teilzeit gearbeitet (25 Stunden)
Ab August Kurzarbeit mit Kurzarbeitergeld. (Geplant bis Anfang nächsten Jahres)

Wie verhält es sich mit dem Elterngeld,wenn ich am Ende des Jahres oder Anfang nächsten Jahres wieder schwanger werde. Habe gerade gelesen,dass das Kurzarbeitergeld aufgrund von Corona bei der Berechnung ausgenommen wird. Davor habe ich aber ja nur einen Monat bei vollem Lohn gearbeitet und war davor in Elternzeit. Werden die Monate dann mit "null" berechnet?

Dieses Thema wurde anonym erstellt, weil:

...niemand wissen soll,dass wir nochmal Nachwuchs planen.

TiniBini
9970 Beiträge
12.08.2020 10:53
Die Elternzeit wird auch ausgeklammert soweit ich weiß.
shelyra
69094 Beiträge
12.08.2020 11:15
Zitat von TiniBini:

Die Elternzeit wird auch ausgeklammert soweit ich weiß.

Da kommt es drauf an wie lange man in Elternzeit war.

12 Monate werden ausgeklammert.
Waren es mehr fließen diese mit 0€ in die Berechnung

Bei 20monaten Elternzeit würden 8 mit 0€ in die Berechnung hinein fallen
Anonym 1 (205015)
6 Beiträge
12.08.2020 12:05
Zitat von shelyra:

Zitat von TiniBini:

Die Elternzeit wird auch ausgeklammert soweit ich weiß.

Da kommt es drauf an wie lange man in Elternzeit war.

12 Monate werden ausgeklammert.
Waren es mehr fließen diese mit 0€ in die Berechnung

Bei 20monaten Elternzeit würden 8 mit 0€ in die Berechnung hinein fallen


Ah,also so wie ich mir das gedacht habe.
Dann muss Baby Nummer zwei wohl warten bzw dann soll Nummer 1 wohl ein Einzelkind bleiben.
FräuleinS
3617 Beiträge
12.08.2020 12:11
Wenn du jedoch Ende des Jahres wieder schwanger wirst, dann hattest du doch die Zeit mit der Kurzarbeit?Falls die Kurzarbeit dann endet hast du noch paar Monate normales Gehalt. Oder muss Kurzarbeit ausgeklammert werden?
Anonym 1 (205015)
6 Beiträge
12.08.2020 12:16
Zitat von FräuleinS:

Wenn du jedoch Ende des Jahres wieder schwanger wirst, dann hattest du doch die Zeit mit der Kurzarbeit?Falls die Kurzarbeit dann endet hast du noch paar Monate normales Gehalt. Oder muss Kurzarbeit ausgeklammert werden?


Ja,das ist natürlich die Frage,ob das ausgeklammert werden muss oder kann. Es wäre ja theoretisch besser,wenn das Kurzarbeitergeld zur Berechnung hinzu gezogen wird als die Monate in Elternzeit. Denn dann würde ich ja wenigstens ein bisschen geld für die Monate bekommen.
Feloidea
4127 Beiträge
12.08.2020 12:21
Zitat von Anonym 1 (205015):

Zitat von FräuleinS:

Wenn du jedoch Ende des Jahres wieder schwanger wirst, dann hattest du doch die Zeit mit der Kurzarbeit?Falls die Kurzarbeit dann endet hast du noch paar Monate normales Gehalt. Oder muss Kurzarbeit ausgeklammert werden?


Ja,das ist natürlich die Frage,ob das ausgeklammert werden muss oder kann. Es wäre ja theoretisch besser,wenn das Kurzarbeitergeld zur Berechnung hinzu gezogen wird als die Monate in Elternzeit. Denn dann würde ich ja wenigstens ein bisschen geld für die Monate bekommen.


Soweit ich verstanden habe "muss" nichts ausgeklammert werden wenn du das nicht möchtest.
Aber ich empfehle da einfach mal mit der EG Stelle zu telefonieren, die wissen Bescheid
shelyra
69094 Beiträge
12.08.2020 12:22
Zitat von Anonym 1 (205015):

Zitat von FräuleinS:

Wenn du jedoch Ende des Jahres wieder schwanger wirst, dann hattest du doch die Zeit mit der Kurzarbeit?Falls die Kurzarbeit dann endet hast du noch paar Monate normales Gehalt. Oder muss Kurzarbeit ausgeklammert werden?


Ja,das ist natürlich die Frage,ob das ausgeklammert werden muss oder kann. Es wäre ja theoretisch besser,wenn das Kurzarbeitergeld zur Berechnung hinzu gezogen wird als die Monate in Elternzeit. Denn dann würde ich ja wenigstens ein bisschen geld für die Monate bekommen.

Es kann, muss aber nicht ausgeschlossen werden

https://www.bmfsfj.de/bmfsfj/themen/corona-pandemi e/finanzielle-unterstuetzung/faq-elterngeld-anpass ung/fragen-und-antworten-zu-den-aenderungen-beim-e lterngeld/154926
Anonym 1 (205015)
6 Beiträge
13.08.2020 09:57
Oh,vielen Dank.
Es ist scheinbar kein Muss. Das klingt schonmal gut.
13.08.2020 11:14
Zitat von Anonym 1 (205015):

Oh,vielen Dank.
Es ist scheinbar kein Muss. Das klingt schonmal gut.

Aber wenn Du nicht ausklammerst, fließen die Monate mit Kurzarbeitergeld doch mit Null ein - das wurde meines Wissens nach nicht geändert sondern nur die Möglichkeit einer Ausklammerung geschaffen.
Anonym 1 (205015)
6 Beiträge
13.08.2020 11:47
Zitat von cogito_ergo_sum:

Zitat von Anonym 1 (205015):

Oh,vielen Dank.
Es ist scheinbar kein Muss. Das klingt schonmal gut.

Aber wenn Du nicht ausklammerst, fließen die Monate mit Kurzarbeitergeld doch mit Null ein - das wurde meines Wissens nach nicht geändert sondern nur die Möglichkeit einer Ausklammerung geschaffen.


Achso. Weil Kurzarbeitergeld kein Einkommen ist und deswegen zur Berechnung nicht mit eingeschlossen wird. Richtig?
Also bleibt null null. Egal wie ich es drehe und wende.

Tschüss Traum vom zweiten Kind ...
FräuleinS
3617 Beiträge
13.08.2020 13:17
Zitat von Anonym 1 (205015):

Zitat von cogito_ergo_sum:

Zitat von Anonym 1 (205015):

Oh,vielen Dank.
Es ist scheinbar kein Muss. Das klingt schonmal gut.

Aber wenn Du nicht ausklammerst, fließen die Monate mit Kurzarbeitergeld doch mit Null ein - das wurde meines Wissens nach nicht geändert sondern nur die Möglichkeit einer Ausklammerung geschaffen.


Achso. Weil Kurzarbeitergeld kein Einkommen ist und deswegen zur Berechnung nicht mit eingeschlossen wird. Richtig?
Also bleibt null null. Egal wie ich es drehe und wende.

Tschüss Traum vom zweiten Kind ...


Ist denn anzusehen, wie lange die Kurzarbeit bei euch laufen soll? Das kann ja auch nicht unendlich lange gehen, oder?
Anonym 1 (205015)
6 Beiträge
13.08.2020 14:00
Erstmal bis März 2021. Und wer weiß,wie es danach weiter geht.
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