Mütter- und Schwangerenforum

Mehrere Fragen rund um Eltern und Mutterschutz-Geld

13.08.2019 11:05
Huhu,
ich habe da mal ein paar fragen bezüglich Elterngeld/Zeit etc.

Irgendwie ist das ja ganz schön kompliziert.
Folgendes: ich bin seit April im BV, nächsten Monat beginnt der offizielle Mutterschutz. Da gibt es ja eine andere Geldleistung wie im BV. Muss ich da irgendwas beim Arbeitgeber und der Krankenkasse beantragen oder einreichen? Und sollte ich gleichzeitig mit der MuSchu Frist die Elternzeit von 12 Monaten bei meinem Arbeitgeber beantragen bzw. Ankündigen oder erst ab der tatsächlichen Geburt?

Andersrum, mein Mann möchte die ersten 2 Monate auch zuhause bleiben. Sein AG sagte aber dass das so nicht funktioniert weil er ja 8 Wochen vorher ankündigen muss wann er zuhause bleiben wird - da aber nicht genau gesagt werden kann wann das Kind tatsächlich geboren wird sagt sein Chef, dass er nicht ab dem Tag der Geburt zuhause bleiben könnte?!
Aber es gibt ja niemanden der spontan entbindet und 8 Wochen vorher den genauen Tag weiß...

Und zum Thema Elterngeld, das beantragen mein Mann und ich doch dann zusammen kurz nach der Geburt? Im Internet steht ja, dass wenn ich 12 Monate in EZ gehe, dass der Mann auch direkt 2 Monate nehmen kann - auch wenn sich das überschneidet. Und, die letzte Frage, warte ich bis 8 Wochen mach der Geburt (weil ich mich ja eh im Mutterschutz befinde) oder Regel ich das alles vorher schon?

Sorry, wir sind da irgendwie etwas durcheinander, vorallem wegen dem Chef meines Mannes.
Fallin
287 Beiträge
13.08.2019 11:25
Zitat von Kathi2303:

Huhu,
ich habe da mal ein paar fragen bezüglich Elterngeld/Zeit etc.

Irgendwie ist das ja ganz schön kompliziert.
Folgendes: ich bin seit April im BV, nächsten Monat beginnt der offizielle Mutterschutz. Da gibt es ja eine andere Geldleistung wie im BV. Muss ich da irgendwas beim Arbeitgeber und der Krankenkasse beantragen oder einreichen? Und sollte ich gleichzeitig mit der MuSchu Frist die Elternzeit von 12 Monaten bei meinem Arbeitgeber beantragen bzw. Ankündigen oder erst ab der tatsächlichen Geburt?

Andersrum, mein Mann möchte die ersten 2 Monate auch zuhause bleiben. Sein AG sagte aber dass das so nicht funktioniert weil er ja 8 Wochen vorher ankündigen muss wann er zuhause bleiben wird - da aber nicht genau gesagt werden kann wann das Kind tatsächlich geboren wird sagt sein Chef, dass er nicht ab dem Tag der Geburt zuhause bleiben könnte?!
Aber es gibt ja niemanden der spontan entbindet und 8 Wochen vorher den genauen Tag weiß...

Und zum Thema Elterngeld, das beantragen mein Mann und ich doch dann zusammen kurz nach der Geburt? Im Internet steht ja, dass wenn ich 12 Monate in EZ gehe, dass der Mann auch direkt 2 Monate nehmen kann - auch wenn sich das überschneidet. Und, die letzte Frage, warte ich bis 8 Wochen mach der Geburt (weil ich mich ja eh im Mutterschutz befinde) oder Regel ich das alles vorher schon?

Sorry, wir sind da irgendwie etwas durcheinander, vorallem wegen dem Chef meines Mannes.


Guten Morgen,

Ich versuch mal deine fragen zu beantworten, haben das ja auch erst alles wieder gehabt.

1.Du bekommst jetzt im Mutterschutz dann das Mutterschaftsgeld, dafür bekommst du bei deinem Frauenarzt eine Bescheinigung die du bei deiner Krankenkasse einreichst und bekommst es dann von der Kasse. Es sei denn du bist nur geringfügig beschäftigt dann lehnt die Krankenkasse die Zahlung ab und du müsstest es beim Bundesversicherungsamt beantragen, dafür findest du die Anträge auch alle online .

2. Die Elternzeit bei deinem Arbeitgeber musst du erst nach Geburt beim Arbeitgeber einreichen.

3. Dein Mann muss fristgerecht 8 wochen vor dem errechneten Entbindungstermin die Elternzeit beantragen. Muss halt dazu schreiben in welchen Lebensmonaten vom Kind er die Elternzeit nehmen möchte. Er kann diese ja auch aufteilen, wenn er möchte, mein Mann hat zb. 1. + 13. Lebensmonat. Weil die Kinder suchen sich bei Spontanentbindung ja den Termin selbst aus

4. Die Anträge für's Elterngeld würde ich schon soweit fertig machen das du nur noch die Geburtsurkunden beifügen musst, es gibt auch ein tril des formulares das eure Arbeitgeber ausfüllen müssen, das ihr es dann zeitig wegschicken könnt. Denn das braucht alles etwas länger in der Bearbeitung und meistens kommt dann nochmal iwas das doch noch was eingereicht werden soll.

5. Kindergeldanträge kannst du auch schon vorbereiten, sodass du auch hier nur noch die Geburtsurkunden beifügen musst. Anträge bekommst du auch online.

Hoff ich konnte dir etwas weiterhelfen.
Liebe Grüße
shelyra
69110 Beiträge
13.08.2019 11:28
Ich habe meinem AG einen Schriftsatz mit dem voraussichtlichen et und der Elternzeit daraus gegeben. Mit dem Vermerk, dass ich es nachmelden wenn er geboren ist.
Genauso kann es dein Mann auch machen. So kann er die 8wochen Frist einhalten.

Elterngeld kannst du beantragen sobald du die Geburtsurkunde hast. Kannst aber den Antrag schon vorher ausfüllen und nur das Datum ergänzen (so hat man nach Geburt weniger Stress).
Ich würde es dann so schnell wie möglich weg schicken. Die Bearbeitung kann manchmal auch länger dauern...
Sina307
1145 Beiträge
13.08.2019 11:30
Zitat von Kathi2303:

Huhu,
ich habe da mal ein paar fragen bezüglich Elterngeld/Zeit etc.

Irgendwie ist das ja ganz schön kompliziert.
Folgendes: ich bin seit April im BV, nächsten Monat beginnt der offizielle Mutterschutz. Da gibt es ja eine andere Geldleistung wie im BV. Muss ich da irgendwas beim Arbeitgeber und der Krankenkasse beantragen oder einreichen? Und sollte ich gleichzeitig mit der MuSchu Frist die Elternzeit von 12 Monaten bei meinem Arbeitgeber beantragen bzw. Ankündigen oder erst ab der tatsächlichen Geburt?

Andersrum, mein Mann möchte die ersten 2 Monate auch zuhause bleiben. Sein AG sagte aber dass das so nicht funktioniert weil er ja 8 Wochen vorher ankündigen muss wann er zuhause bleiben wird - da aber nicht genau gesagt werden kann wann das Kind tatsächlich geboren wird sagt sein Chef, dass er nicht ab dem Tag der Geburt zuhause bleiben könnte?!
Aber es gibt ja niemanden der spontan entbindet und 8 Wochen vorher den genauen Tag weiß...

Und zum Thema Elterngeld, das beantragen mein Mann und ich doch dann zusammen kurz nach der Geburt? Im Internet steht ja, dass wenn ich 12 Monate in EZ gehe, dass der Mann auch direkt 2 Monate nehmen kann - auch wenn sich das überschneidet. Und, die letzte Frage, warte ich bis 8 Wochen mach der Geburt (weil ich mich ja eh im Mutterschutz befinde) oder Regel ich das alles vorher schon?

Sorry, wir sind da irgendwie etwas durcheinander, vorallem wegen dem Chef meines Mannes.


Zum Themen Mutterschaftsgeld:
Du lässt dir beim Arzt die Bescheinigung über den voraussichtlichen ET geben und beantragst damit das Geld bei der Krankenkasse. Im Normalfall kommunizieren die mit deinem Arbeitgeber und der Rest geht von allein.

Elterngeld:
Könnt ihr erst nach der Geburt beantragen.

Elternzeit:
Muss 7 Wochen vor Beginn spätestens eingereicht werden. Also für dich reicht nach der Geburt wegen Mutterschutz, dein Mann muss das vorher machen.
Ganz genau weiß man natürlich nicht wann das Kind kommt.

Mein Mann hat erstmal Urlaub sobald das Kind da ist und geht dann ab Oktober 1 Monat in Elternzeit.
13.08.2019 11:40
Danke für die schnellen Antworten. Ja so haben wir uns das auch gedacht.

Also kann mein Mann für den EZ Antrag einfach den VET angeben und der Arbeitgeber muss ihn dann von der Geburt an freistellen?

Und letzte frage wäre : brauchen wir dann 2 verschiedene EG Anträge oder einen zusammen? Weil mir steht das EG ja so oder so erst nach 8 Wochen zu wegen der MuSchu Frist, sprich dann, wenn mein Mann wieder arbeiten gehen wird.
NobodyMitBaby
2385 Beiträge
13.08.2019 14:46
Zitat von Kathi2303:

Danke für die schnellen Antworten. Ja so haben wir uns das auch gedacht.

Also kann mein Mann für den EZ Antrag einfach den VET angeben und der Arbeitgeber muss ihn dann von der Geburt an freistellen?

Und letzte frage wäre : brauchen wir dann 2 verschiedene EG Anträge oder einen zusammen? Weil mir steht das EG ja so oder so erst nach 8 Wochen zu wegen der MuSchu Frist, sprich dann, wenn mein Mann wieder arbeiten gehen wird.


Dein Elterngeldbezug läuft ab Geburt, weil die das Mutterschutzgeld voll anrechnen.
Choco
4205 Beiträge
13.08.2019 14:59
Zitat von Kathi2303:

Danke für die schnellen Antworten. Ja so haben wir uns das auch gedacht.

Also kann mein Mann für den EZ Antrag einfach den VET angeben und der Arbeitgeber muss ihn dann von der Geburt an freistellen?

Und letzte frage wäre : brauchen wir dann 2 verschiedene EG Anträge oder einen zusammen? Weil mir steht das EG ja so oder so erst nach 8 Wochen zu wegen der MuSchu Frist, sprich dann, wenn mein Mann wieder arbeiten gehen wird.


Jeder braucht einen eigenen Elterngeld Antrag. Du beantragst ebenfalls ab Geburt, trotz Mutterschaftsgeld.
Sina307
1145 Beiträge
13.08.2019 16:12
Zitat von Choco:

Zitat von Kathi2303:

Danke für die schnellen Antworten. Ja so haben wir uns das auch gedacht.

Also kann mein Mann für den EZ Antrag einfach den VET angeben und der Arbeitgeber muss ihn dann von der Geburt an freistellen?

Und letzte frage wäre : brauchen wir dann 2 verschiedene EG Anträge oder einen zusammen? Weil mir steht das EG ja so oder so erst nach 8 Wochen zu wegen der MuSchu Frist, sprich dann, wenn mein Mann wieder arbeiten gehen wird.


Jeder braucht einen eigenen Elterngeld Antrag. Du beantragst ebenfalls ab Geburt, trotz Mutterschaftsgeld.


Aber auf dem Elterngeldantrag sind doch Elternteil1 und Elternteil2 angegeben
Choco
4205 Beiträge
13.08.2019 16:15
Zitat von Sina307:

Zitat von Choco:

Zitat von Kathi2303:

Danke für die schnellen Antworten. Ja so haben wir uns das auch gedacht.

Also kann mein Mann für den EZ Antrag einfach den VET angeben und der Arbeitgeber muss ihn dann von der Geburt an freistellen?

Und letzte frage wäre : brauchen wir dann 2 verschiedene EG Anträge oder einen zusammen? Weil mir steht das EG ja so oder so erst nach 8 Wochen zu wegen der MuSchu Frist, sprich dann, wenn mein Mann wieder arbeiten gehen wird.


Jeder braucht einen eigenen Elterngeld Antrag. Du beantragst ebenfalls ab Geburt, trotz Mutterschaftsgeld.


Aber auf dem Elterngeldantrag sind doch Elternteil1 und Elternteil2 angegeben


Ja, das ist richtig, Trotzdem braucht jeder einen eigenen Leider
Shnaddy
11002 Beiträge
13.08.2019 19:09
Zitat von Choco:

Zitat von Sina307:

Zitat von Choco:

Zitat von Kathi2303:

Danke für die schnellen Antworten. Ja so haben wir uns das auch gedacht.

Also kann mein Mann für den EZ Antrag einfach den VET angeben und der Arbeitgeber muss ihn dann von der Geburt an freistellen?

Und letzte frage wäre : brauchen wir dann 2 verschiedene EG Anträge oder einen zusammen? Weil mir steht das EG ja so oder so erst nach 8 Wochen zu wegen der MuSchu Frist, sprich dann, wenn mein Mann wieder arbeiten gehen wird.


Jeder braucht einen eigenen Elterngeld Antrag. Du beantragst ebenfalls ab Geburt, trotz Mutterschaftsgeld.


Aber auf dem Elterngeldantrag sind doch Elternteil1 und Elternteil2 angegeben


Ja, das ist richtig, Trotzdem braucht jeder einen eigenen Leider


Seit wann das?!
Also meine Tochter ist Februar 2018 geboren und wir haben nur einen Antrag ausgefüllt...Lediglich der Vordruck für den Arbeitgeber haben wir kopiert...
Choco
4205 Beiträge
13.08.2019 20:06
Zitat von Shnaddy:

Zitat von Choco:

Zitat von Sina307:

Zitat von Choco:

...


Aber auf dem Elterngeldantrag sind doch Elternteil1 und Elternteil2 angegeben


Ja, das ist richtig, Trotzdem braucht jeder einen eigenen Leider


Seit wann das?!
Also meine Tochter ist Februar 2018 geboren und wir haben nur einen Antrag ausgefüllt...Lediglich der Vordruck für den Arbeitgeber haben wir kopiert...


Also wir brauchten bei beiden Kindern (2016+2017) jeder einen eigenen Antrag!
Choco
4205 Beiträge
13.08.2019 20:09
Zitat:
Um Elterngeld zu erhalten, muss von jedem Elternteil ein eigenständiger Elterngeldantrag gestellt werden.


Quelle: https://www.elternzeit.de/elterngeld/elterngeldant rag/
Sina307
1145 Beiträge
14.08.2019 20:23
Also ich hab heute bei der Elterngeldstelle nachgefragt, der Antrag für beide läuft über ein und das selbe Formular also muss man nix doppelt ausfüllen
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