Mütter- und Schwangerenforum

Mutterschutzgeld

Anonym 1 (209534)
0 Beiträge
05.12.2022 14:51
Hallo ihr lieben

Und zwar folgendes. Ich bin schwanger und mein Arbeitsvertrag ist zum 31.08. ausgelaufen.
Geld vom Amt beziehe ich keins, bin aber familienversichert.

Kann mir jemand sagen, ob mir dann Mutterschaftsgeld zusteht?

Dieses Thema wurde anonym erstellt, weil:

Unangenehm

Choco
4200 Beiträge
05.12.2022 15:02
Ich glaube es spielt auch eine Rolle, wie du krankenversichert bist. Denn das Mutterschaftsgeld zahlt in der Regel die Krankenkasse.
shelyra
69094 Beiträge
05.12.2022 15:08
Wann ist denn et?
Wann bist du in die Familienversicherung gewechselt?

Davon ist abhängig ob dir Mutterschaftsgeld zusteht
Choco
4200 Beiträge
05.12.2022 16:00
Zitat von Choco:

Ich glaube es spielt auch eine Rolle, wie du krankenversichert bist. Denn das Mutterschaftsgeld zahlt in der Regel die Krankenkasse.


Wie sinnlos diese Antwort war, du schriebst es ja schon… sorry
Sarah2022
2352 Beiträge
05.12.2022 17:25
Warum bekommst du kein Arbeitslosengeld?
Wenn du nämlich Arbeitslosengeld I bekommst, bezahlt die Agentur für Arbeit ( oder wie auch immer das Arbeitsamt gerade heißt) dein Mutterschutzgeld. Kannst du das nicht noch beantragen?

Ansonsten wird dich die Krankenkasse, bei der du familienversichert bist, vermutlich danach fragen. Die wollen natürlich nicht unnötig zahlen, wenn es auch anders geht.

Das war bei meiner Freundin auch so und deshalb hat die sich während der Schwangerschaft doch noch arbeitslos gemeldet.
Seesternchen_2.0
9656 Beiträge
05.12.2022 19:14
Zitat von Sarah2022:

Warum bekommst du kein Arbeitslosengeld?
Wenn du nämlich Arbeitslosengeld I bekommst, bezahlt die Agentur für Arbeit ( oder wie auch immer das Arbeitsamt gerade heißt) dein Mutterschutzgeld. Kannst du das nicht noch beantragen?

Ansonsten wird dich die Krankenkasse, bei der du familienversichert bist, vermutlich danach fragen. Die wollen natürlich nicht unnötig zahlen, wenn es auch anders geht.

Das war bei meiner Freundin auch so und deshalb hat die sich während der Schwangerschaft doch noch arbeitslos gemeldet.


Mutterschaftsgeld wird immer von der krankenkasse bezahlt. Und zwar in Höhe von 13€ pro Tag.
Seesternchen_2.0
9656 Beiträge
05.12.2022 19:14
Zitat von Anonym 1 (209534):

Hallo ihr lieben

Und zwar folgendes. Ich bin schwanger und mein Arbeitsvertrag ist zum 31.08. ausgelaufen.
Geld vom Amt beziehe ich keins, bin aber familienversichert.

Kann mir jemand sagen, ob mir dann Mutterschaftsgeld zusteht?


Ja. In höhe von 13€ pro Tag
shelyra
69094 Beiträge
05.12.2022 19:31
Zitat von Seesternchen_2.0:

Zitat von Sarah2022:

Warum bekommst du kein Arbeitslosengeld?
Wenn du nämlich Arbeitslosengeld I bekommst, bezahlt die Agentur für Arbeit ( oder wie auch immer das Arbeitsamt gerade heißt) dein Mutterschutzgeld. Kannst du das nicht noch beantragen?

Ansonsten wird dich die Krankenkasse, bei der du familienversichert bist, vermutlich danach fragen. Die wollen natürlich nicht unnötig zahlen, wenn es auch anders geht.

Das war bei meiner Freundin auch so und deshalb hat die sich während der Schwangerschaft doch noch arbeitslos gemeldet.


Mutterschaftsgeld wird immer von der krankenkasse bezahlt. Und zwar in Höhe von 13€ pro Tag.
aber nur wenn man gesetzlich versichert ist und arbeitet.

Privat sowie familienversicherte bekommen kein Geld von der KK.

Zitat:
Arbeitnehmerinnen, die nicht selbst Mitglied einer gesetzlichen Krankenkasse sind (z. B. privat krankenversicherte oder in der gesetzlichen Krankenversicherung familienversicherte Frauen bzw. geringfügig beschäftigte Frauen), haben keinen Anspruch auf das Mutterschaftsgeld der gesetzlichen Krankenkassen. Sie können ein Mutterschaftsgeld in Höhe von einmalig 210 Euro erhalten. Dieser Betrag wird nicht auf das Elterngeld angerechnet. Zuständig ist das Bundesversicherungsamt.
Sarah2022
2352 Beiträge
05.12.2022 21:25
Zitat von Seesternchen_2.0:

Zitat von Sarah2022:

Warum bekommst du kein Arbeitslosengeld?
Wenn du nämlich Arbeitslosengeld I bekommst, bezahlt die Agentur für Arbeit ( oder wie auch immer das Arbeitsamt gerade heißt) dein Mutterschutzgeld. Kannst du das nicht noch beantragen?

Ansonsten wird dich die Krankenkasse, bei der du familienversichert bist, vermutlich danach fragen. Die wollen natürlich nicht unnötig zahlen, wenn es auch anders geht.

Das war bei meiner Freundin auch so und deshalb hat die sich während der Schwangerschaft doch noch arbeitslos gemeldet.


Mutterschaftsgeld wird immer von der krankenkasse bezahlt. Und zwar in Höhe von 13€ pro Tag.
Okay... Aber warum wollte die Krankenkasse meiner Freundin dann unbedingt, dass sie sich wegen des Mutterschutzgeldes beim Arbeitsamt anmeldet?
nilou
14024 Beiträge
05.12.2022 21:29
Zitat von Sarah2022:

Zitat von Seesternchen_2.0:

Zitat von Sarah2022:

Warum bekommst du kein Arbeitslosengeld?
Wenn du nämlich Arbeitslosengeld I bekommst, bezahlt die Agentur für Arbeit ( oder wie auch immer das Arbeitsamt gerade heißt) dein Mutterschutzgeld. Kannst du das nicht noch beantragen?

Ansonsten wird dich die Krankenkasse, bei der du familienversichert bist, vermutlich danach fragen. Die wollen natürlich nicht unnötig zahlen, wenn es auch anders geht.

Das war bei meiner Freundin auch so und deshalb hat die sich während der Schwangerschaft doch noch arbeitslos gemeldet.


Mutterschaftsgeld wird immer von der krankenkasse bezahlt. Und zwar in Höhe von 13€ pro Tag.
Okay... Aber warum wollte die Krankenkasse meiner Freundin dann unbedingt, dass sie sich wegen des Mutterschutzgeldes beim Arbeitsamt anmeldet?


Ist man da dann nicht selber pflichtversichert wenn man ALG 1 bekommt? Und damit hat man Anspruch auf Mutterschaftsgeld.
Anonym 1 (209534)
0 Beiträge
06.12.2022 08:52
Zitat von Sarah2022:

Warum bekommst du kein Arbeitslosengeld?
Wenn du nämlich Arbeitslosengeld I bekommst, bezahlt die Agentur für Arbeit ( oder wie auch immer das Arbeitsamt gerade heißt) dein Mutterschutzgeld. Kannst du das nicht noch beantragen?

Ansonsten wird dich die Krankenkasse, bei der du familienversichert bist, vermutlich danach fragen. Die wollen natürlich nicht unnötig zahlen, wenn es auch anders geht.

Das war bei meiner Freundin auch so und deshalb hat die sich während der Schwangerschaft doch noch arbeitslos gemeldet.


Alg 1 bekommt man nur, wenn man dem Arbeitsmarkt zur Verfügung steht.
Und ALG 2 wurde abgelehnt, weil mein Mann 50€ zuviel verdient…
shelyra
69094 Beiträge
06.12.2022 09:28
Unter Umständen kannst du die Einmalzahlung des bundessozialamtes von 210€ bekommen. Dafür wäre aber wichtig zu wissen ob du vor oder nach Bekanntgabe der Schwangerschaft gekündigt wurdest. Das Geld gibt's nämlich auch nicht für jeden.

https://www.bundesamtsozialesicherung.de/de/mutter schaftsgeld/ueberblick/
nilou
14024 Beiträge
06.12.2022 10:13
Zitat von shelyra:

Unter Umständen kannst du die Einmalzahlung des bundessozialamtes von 210€ bekommen. Dafür wäre aber wichtig zu wissen ob du vor oder nach Bekanntgabe der Schwangerschaft gekündigt wurdest. Das Geld gibt's nämlich auch nicht für jeden.

https://www.bundesamtsozialesicherung.de/de/mutter schaftsgeld/ueberblick/


Auslaufen klingt eher danach das ein befristeter Vertrag geendet hat, es also keine Kündigung gab. Somit wäre ein Anspruch darauf nicht da.

@ TS ruf doch einfach mal bei deiner Krankenkasse bzw. der deines Mannes an.
Sarah2022
2352 Beiträge
06.12.2022 12:15
Zitat von Anonym 1 (209534):

Zitat von Sarah2022:

Warum bekommst du kein Arbeitslosengeld?
Wenn du nämlich Arbeitslosengeld I bekommst, bezahlt die Agentur für Arbeit ( oder wie auch immer das Arbeitsamt gerade heißt) dein Mutterschutzgeld. Kannst du das nicht noch beantragen?

Ansonsten wird dich die Krankenkasse, bei der du familienversichert bist, vermutlich danach fragen. Die wollen natürlich nicht unnötig zahlen, wenn es auch anders geht.

Das war bei meiner Freundin auch so und deshalb hat die sich während der Schwangerschaft doch noch arbeitslos gemeldet.


Alg 1 bekommt man nur, wenn man dem Arbeitsmarkt zur Verfügung steht.
Und ALG 2 wurde abgelehnt, weil mein Mann 50€ zuviel verdient…
Aber rein theoretisch steht man doch auch als Schwangere dem Arbeitsmarkt zur Verfügung und hätte dann Anspruch auf ALG 1. Ob einem dann wirklich jemand einstellt ist natürlich wieder eine andere Sache.

Und wenn man durch die Schwangerschaft körperliche Beschwerden hat, kann man ja vom Arzt krankgeschrieben werden.

Oder möchtest du "absichtlich" nicht dem Arbeitsmarkt zur Verfügung stehen und verzichtest deshalb auf ALG 1 und die eigene Krankenversicherung?
lilly555
11923 Beiträge
06.12.2022 12:25
Zitat von Sarah2022:

Zitat von Anonym 1 (209534):

Zitat von Sarah2022:

Warum bekommst du kein Arbeitslosengeld?
Wenn du nämlich Arbeitslosengeld I bekommst, bezahlt die Agentur für Arbeit ( oder wie auch immer das Arbeitsamt gerade heißt) dein Mutterschutzgeld. Kannst du das nicht noch beantragen?

Ansonsten wird dich die Krankenkasse, bei der du familienversichert bist, vermutlich danach fragen. Die wollen natürlich nicht unnötig zahlen, wenn es auch anders geht.

Das war bei meiner Freundin auch so und deshalb hat die sich während der Schwangerschaft doch noch arbeitslos gemeldet.


Alg 1 bekommt man nur, wenn man dem Arbeitsmarkt zur Verfügung steht.
Und ALG 2 wurde abgelehnt, weil mein Mann 50€ zuviel verdient…
Aber rein theoretisch steht man doch auch als Schwangere dem Arbeitsmarkt zur Verfügung und hätte dann Anspruch auf ALG 1. Ob einem dann wirklich jemand einstellt ist natürlich wieder eine andere Sache.

Und wenn man durch die Schwangerschaft körperliche Beschwerden hat, kann man ja vom Arzt krankgeschrieben werden.

Oder möchtest du "absichtlich" nicht dem Arbeitsmarkt zur Verfügung stehen und verzichtest deshalb auf ALG 1 und die eigene Krankenversicherung?
nicht wenn Sie durch den Frauenarzt ein BV erhalten hat. Da sollte man nämlich aufpassen aber ansonsten, ja du kannst dich drum markt zur Verfügung stehen. Hast meine Freundin damals auch gemacht. Nur eingestellt hatte sie natürlich niemanden
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