Mütter- und Schwangerenforum

Noch einmal Elterngeld: Ausklammerung, Mutterschaftsgeld

12Pfoten
1686 Beiträge
30.07.2018 06:46
Guten Morgen ihr Lieben!

Ich hab mich mal in das Thema Elterngeld gewühlt *stöhn*

Bei mir ist es nun so, dass mein Mutterschutz in der letzten Woche eines Monats beginnt- heißt, für den Berechnungszeitraum würde der komplette Monat rausfallen. Ein fast kompletter Monat mit fast komplettem Gehalt.
Für mich generell heißt das, das noch mehr Zeit meiner Ausbildung mit entsprechend weniger Gehalt in die Berechnung einfließt.
Nun habe ich gelesen, dass man der Ausklammerung der Mutterschaftsleistungen widersprechen kann- sodass dieser dreivertel Monat mit in die Berechnung einfließt.
Ich hab es vorhin nachgerechnet, das macht ein paar Euro aus.

Aber, was mich eher interessiert und worauf ich absolut keine Antwort finde: wenn ich nun der Ausklammerung widerspreche- bekomme ich dann trotzdem Mutterschaftsgeld in den 6 Wochen vor Geburt?
Ich könnte denen auch wirklich zutrauen, dass sie mir das dann streichen
Das würde dann heißen, dass ich für ein paar Euro mehr Elterngeld auf 6 Wochen Mutterschaftsgeld verzichte
Oder bekomme ich nur für die eine Woche von jenem Monat kein Mutterschaftsgeld? Oder ist die Ausklammerung zur Elterngeldberechnung völlig unabhängig von der Auszahlung des Mutterschaftsgeldes?

Wir werden uns auf jeden Fall nochmal ins Familienbüro auf Arbeit setzen und die Frage stellen. Aber vielleicht hat es ja hier irgendwer ähnlich gemacht und kann mir sagen, wie das dann läuft.
Ich bin ehrlich, ich blick grad nicht mehr durch
shelyra
69110 Beiträge
30.07.2018 06:51
Mutterschaftsgeld wird ja von der kk sowie deinem ag gezahlt.
Elterngeld von der elterngeldkasse.

Soweit ich weiß ist das unabhängig voneinander
Ich würde aber bei der elterngeldkasse anrufen und nachfragen. Die helfen normalerweise gerne weiter
zlatka
2140 Beiträge
30.07.2018 07:27
Du widersprichst ja nicht der Auszahlung des Mutterschaftsgeldes sondern nur der Ausklammerung bei der Berechnung des Elterngeldes. Das eine hat mit dem anderen nix zu tun.
Kommt ja auch von ganz unterschiedlichen Stellen.
Malanea
995 Beiträge
30.07.2018 16:45
Früher konnte man nur der Ausklammerung widersprechen, das geht heute wohl nicht mehr
Du kannst höchstens später in Mutterschutz gehen und somit z.t. Auf diesen verzichten.
Ruf da am besten Mal bei der Elterngeldstelle oder einer Beratung an, gerade weil sich da was gesetzlich verändert hat, wirst du vermutlich überall anders nur halb- oder veraltetes Wissen erhalten.
Malanea
995 Beiträge
30.07.2018 16:50
Zitat von Malanea:

Früher konnte man nur der Ausklammerung widersprechen, das geht heute wohl nicht mehr
Du kannst höchstens später in Mutterschutz gehen und somit z.t. Auf diesen verzichten.
Ruf da am besten Mal bei der Elterngeldstelle oder einer Beratung an, gerade weil sich da was gesetzlich verändert hat, wirst du vermutlich überall anders nur halb- oder veraltetes Wissen erhalten.


Schau Mal, hier wird was zum Verzicht der Ausklammerung geschrieben und es gibt einen Link zu einem Gerichtsurteil worauf sich viele EG-Stellen aktuell berufen (geht zwar um den Steuervorteil aber das Problem ist das Gleiche)
https://www.test.de/Steuerklasse-wechseln-Ein-Ries enplus-beim-Elterngeld-4577976-4577981/
12Pfoten
1686 Beiträge
30.07.2018 17:13
Zitat von Malanea:

Zitat von Malanea:

Früher konnte man nur der Ausklammerung widersprechen, das geht heute wohl nicht mehr
Du kannst höchstens später in Mutterschutz gehen und somit z.t. Auf diesen verzichten.
Ruf da am besten Mal bei der Elterngeldstelle oder einer Beratung an, gerade weil sich da was gesetzlich verändert hat, wirst du vermutlich überall anders nur halb- oder veraltetes Wissen erhalten.


Schau Mal, hier wird was zum Verzicht der Ausklammerung geschrieben und es gibt einen Link zu einem Gerichtsurteil worauf sich viele EG-Stellen aktuell berufen (geht zwar um den Steuervorteil aber das Problem ist das Gleiche)
https://www.test.de/Steuerklasse-wechseln-Ein-Ries enplus-beim-Elterngeld-4577976-4577981/


Tausend Dank. Ich hatte tatsächlich noch nicht gesehen, dass die Ausklammerung nicht mehr geht- die neue Broschüre wollte ich dazu noch durchblättern.
Aber auf die eine Woche Mutterschutz verzichten, würde ja auch helfen.
Da muss ich nur mal schauen, ob das funktioniert, da ich ja im Beschäftigungsverbot bin. Ich schau mal, was die Elterngeldstelle sagt.
Natalie20
2595 Beiträge
30.07.2018 17:20
Zitat von 12Pfoten:

Zitat von Malanea:

Zitat von Malanea:

Früher konnte man nur der Ausklammerung widersprechen, das geht heute wohl nicht mehr
Du kannst höchstens später in Mutterschutz gehen und somit z.t. Auf diesen verzichten.
Ruf da am besten Mal bei der Elterngeldstelle oder einer Beratung an, gerade weil sich da was gesetzlich verändert hat, wirst du vermutlich überall anders nur halb- oder veraltetes Wissen erhalten.


Schau Mal, hier wird was zum Verzicht der Ausklammerung geschrieben und es gibt einen Link zu einem Gerichtsurteil worauf sich viele EG-Stellen aktuell berufen (geht zwar um den Steuervorteil aber das Problem ist das Gleiche)
https://www.test.de/Steuerklasse-wechseln-Ein-Ries enplus-beim-Elterngeld-4577976-4577981/


Tausend Dank. Ich hatte tatsächlich noch nicht gesehen, dass die Ausklammerung nicht mehr geht- die neue Broschüre wollte ich dazu noch durchblättern.
Aber auf die eine Woche Mutterschutz verzichten, würde ja auch helfen.
Da muss ich nur mal schauen, ob das funktioniert, da ich ja im Beschäftigungsverbot bin. Ich schau mal, was die Elterngeldstelle sagt.


Ich hatte/habe selbst das Problem. Bei mir geht es um 3 Tage. Laut Rechtsabteilung meines Arbeitgebers wäre ein Verzicht auf Mutterschutz möglich jedoch nicht im Beschäftigungsverbot. Ist deins medizinischer Natur? Dann ist es nicht möglich denn dafür müsste dein Arzt dich erst gesund schreiben um auf Mutterschutz zu verzichten.
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