Mütter- und Schwangerenforum

Selbstständig - Berechnung Elterngeld bei Jahreswechsel?

Sinama
222 Beiträge
22.06.2020 18:24
Hallo zusammen,

aktuell bin ich mit unserem ersten Kind schwanger und selbstständig. Der errechnete Termin ist der 28.12.2020, sodass wir uns natürlich nicht sicher sein können, ob der Krümel noch dieses oder nächstes Jahr zur Welt kommt.

Nun wird bei uns Selbstständigen ja als Berechnungszeitraum nicht die letzten 12 Monate vor der Geburt, sondern das letzte Wirtschaftsjahr genommen.

Wenn das Baby dieses Jahr zur Welt kommt, ist alles gut. 2019 lief super, alle Steuerthemen sind durch und ich würde dann den Maximalsatz erhalten.

Was ist aber, wenn das Baby zum 1.1.2021 zur Welt kommt?

2020 lief nämlich wegen Corona bisher nicht so besonders. Zudem werde ich ja ab ca. Mitte November Mutterschaftsgeld beziehen (bin freiwillig gesetzlich versichert).

Sollte nun das Jahr 2020 als Berechnungsgrundlage genommen werden, wie läuft das dann ab? Wird das Mutterschaftsgeld in 2019 mit angerechnet (denn ansonsten würden mir ja fast zwei Monate Verdienst fehlen)? Oder wäre das sogar Grund genug dafür, dass definitiv 2019 als Berechnungsgrundlage genommen wird (das wäre mir natürlich am liebsten)?

Es wäre super, wenn hier jemand Ahnung hat und mir weiterhelfen könnte
Feloidea
4127 Beiträge
22.06.2020 19:13
Huhu!

Soweit ich weiß kannst du freiwillig das Jahr wegen Mutterschaftsgeldbezug ausklammern.
Aber du kannst dazu auch bei der Elterngeldstelle nachfragen, die können dir das genau sagen.

Bei mir war es so, dass ich 2018 im Januar das letzte Mal Elterngeld für die Große bekommen hatte und dann dieses und 2017 ausklammern konnte und auch 2016 hätte ich ausklammern können wegen MuSchu, habe ich aber nicht, da es finanziell 2016 besser war als 2015.
TiniBini
9975 Beiträge
22.06.2020 20:43
So ist es. Ich hab bei der letzten Schwangerschaft 2017 genommen, weil 2018 mein Muschu angefangen hat, konnte ich ein weiteres Jahr zurück gehen. Ich hätte aber auch 2018 nehmen können. Das begründest du einfach beim Antrag, welches Jahr warum genommen wird.
Sinama
222 Beiträge
22.06.2020 21:14
Zitat von Feloidea:

Huhu!

Soweit ich weiß kannst du freiwillig das Jahr wegen Mutterschaftsgeldbezug ausklammern.
Aber du kannst dazu auch bei der Elterngeldstelle nachfragen, die können dir das genau sagen.

Bei mir war es so, dass ich 2018 im Januar das letzte Mal Elterngeld für die Große bekommen hatte und dann dieses und 2017 ausklammern konnte und auch 2016 hätte ich ausklammern können wegen MuSchu, habe ich aber nicht, da es finanziell 2016 besser war als 2015.


Super, vielen lieben Dank für die Antworten, auch an TiniBini. Das wäre ja super, wenn ich 2020 ausklammern kann wegen MuSchu. Hatte schon überlegt, mir von meinem FA ein längeres Attest ausstellen zu lassen, da ich wegen schlimmere Übelkeit wochenlang nicht arbeiten konnte/kann, aber wenn MuSchu ausreicht, wäre das toll!
Sinama
222 Beiträge
22.06.2020 23:01
Zitat von TiniBini:

So ist es. Ich hab bei der letzten Schwangerschaft 2017 genommen, weil 2018 mein Muschu angefangen hat, konnte ich ein weiteres Jahr zurück gehen. Ich hätte aber auch 2018 nehmen können. Das begründest du einfach beim Antrag, welches Jahr warum genommen wird.


Dazu habe ich dann noch eine Anschlussfrage, vielleicht wisst ihr ja auch hier mehr. Und zwar geht es um die Art des Elterngelds (normal oder Plus) sowie die Krankenkasse und das in Verbindung.

Grundsätzlich möchte ich gerne sobald es mir möglich ist zumindest für ein paar Stunden am Tag arbeiten. Das geht bei mir auch klasse von Zuhause vom Rechner aus, bin da völlig flexibel.

Jetzt stellt sich mir die Frage, Elterngeld oder ElterngeldPlus? Beim Elterngeld hat man ja als Selbstständiger den Vorteil, dass man theoretisch zwischendurch pausieren kann, in dem Monat "voll" arbeiten darf und es vollkommen legitim ist, noch offene Rechnungen auf diesen Monat ausstellen zu lassen (mir ebenfalls möglich), damit das nicht aufs Elterngeld angerechnet wird.

Beim ElterngeldPlus hingegen kann ich ja auch so 50% meines bisherigen Verdienstes in Teilzeit dazuverdienen, ohne dass es gekürzt wird.

Wie berechnen sich die 50%? Ich verdiene ja mal mehr und mal weniger? Wird dann wieder 2019 als Grundlage genommen? Wenn ja, wird mein "echtes" Jahresgehalt betrachtet oder wird das wie bei der Berechnung des Elterngelds gedeckelt?

Das führt mich dann direkt zur nächsten Frage: Da ich freiwillig gesetzlich und mein Mann angestellt und pflichtversichert ist, gibt es für mich glaube ich die Möglichkeit, mich für die Zeit meines Elterngelds familienversichern zu lassen, damit ich keinen Krankenversicherungsbeitrag zahlen muss. Geht das auch, wenn ich in Teilzeit arbeite (ElterngeldPlus) oder einen Monat Pause einlege (Elterngeld)?

Ich weiß, ganz viele und teils auch komplexe Fragen, aber wenn irgendwer mir weiterhelfen kann, wäre ich immens dankbar.

Hatte heute bei der Elterngeldberatung angerufen und die sind leider dank Corona noch immer extrem überfordert. Natürlich hat es noch etwas Zeit, aber ich würde gerne so schnell wie möglich Klarheit über unsere finanzielle Zukunft haben, damit wir planen können...

Also schonmal vielen lieben Dank für etwaige Antworten
23.06.2020 07:39
Ich kann dir leider bei deinen Fragen nicht helfen, will nur einwerfen, dass bei der Berechnung des Elterngelds das Zuflussprinzip gilt (falls du das nicht eh schon wusstest). Es ist also völlig egal, für welchen Monat du deine Rechnungen ausstellst, wichtig ist, wann das Geld tatsächlich bei dir eingeht. Wenn das ein Monat ist, indem du Elterngeld beziehst, werden deine Einnahmen komplett angerechnet.
Feloidea
4127 Beiträge
23.06.2020 09:24
Zitat von LilaRegenschirm:

Ich kann dir leider bei deinen Fragen nicht helfen, will nur einwerfen, dass bei der Berechnung des Elterngelds das Zuflussprinzip gilt (falls du das nicht eh schon wusstest). Es ist also völlig egal, für welchen Monat du deine Rechnungen ausstellst, wichtig ist, wann das Geld tatsächlich bei dir eingeht. Wenn das ein Monat ist, indem du Elterngeld beziehst, werden deine Einnahmen komplett angerechnet.


Nicht wenn man Elterngeld pausiert, das wird nicht angerechnet.
Feloidea
4127 Beiträge
23.06.2020 09:33
Zum Versicherungsthema kann ich leider gar nichts sagen, ich bin seit jeher noch über meinen Arbeitgeber versichert. Meine Selbstständigkeit habe ich seit 2018 erst als freiberufliche Illustratorin, nichts womit ich großes Geld machen könnte momentan

Ansonsten ist es wohl so, dass dein extra Verdienst vom Elterngeldnetto abgezogen wird (Elterngeldnetto kannst du in einem Elterngeldrechner ausrechnen lassen) und darauf werden dann die 65% abgezogen.

Bsp, dein Elterngeld beträgt 1000 Euro, du wählst aber EG Plus und hast so 500 Euro monatlich.
Dein Zuverdienst wird aber auf das Basis EG angerechnet, angenommen also du hast mit Zuverdienst Abzug ein EG von 600, dann tangiert es dein EG Plus nicht, es würde nur abgezogen wenn es zb nur 400 wären, dann würdest du nur 400 EG Plus bekommen.
Ich hoffe man versteht mich
23.06.2020 09:49
Zitat von Feloidea:

Zitat von LilaRegenschirm:

Ich kann dir leider bei deinen Fragen nicht helfen, will nur einwerfen, dass bei der Berechnung des Elterngelds das Zuflussprinzip gilt (falls du das nicht eh schon wusstest). Es ist also völlig egal, für welchen Monat du deine Rechnungen ausstellst, wichtig ist, wann das Geld tatsächlich bei dir eingeht. Wenn das ein Monat ist, indem du Elterngeld beziehst, werden deine Einnahmen komplett angerechnet.


Nicht wenn man Elterngeld pausiert, das wird nicht angerechnet.

Doch. Wenn das Geld in einem Monat kommt, indem man Elterngeld bezieht, wird es angerechnet (mehr habe ich oben ja nicht geschrieben). Bzw noch schlimmer: Einnahmen werden auf alle Monate mit Elterngeld umgelegt. Dabei ist es egal, für welches Datum die Rechnung ausgestellt ist. Wenn man natürlich im Monat der Auszahlung das Elterngeld pausiert hat, wird nichts angerechnet. Aber im Zweifel kann man das ja nicht immer so genau planen, wann der Kunde nun tatsächlich zahlt.
TiniBini
9975 Beiträge
23.06.2020 10:40
Das mit dem pausieren stimmt. Ich habe mir diese Option offen gehalten, da ich eine größere Zahlung erwartet habe.

Familienversicherung geht nur, wenn du nicht mehr als 450€ pro Monat Gewinn hast. Ansonsten musst du dich normal freiwillig weiterversichern. Vielleicht dann nur zum Mindestsatz. Die TK ist da aber unflexibel gewesen bei mir. Wie überall gilt, nur wer redet, dem kann geholfen werden

Nach dem Elterngeld Bezug schickst du ja deine BWA hin und entweder passt es oder es wird noch passend gemacht.
Versuch halt deine Unternehmensvorschau so genau wie möglich zu machen. Im Zweifel lieber mehr Verdienst angeben und was bachgezahlt bekommen als EG zurück zu zahlen. Finde ich zumindest.
Feloidea
4127 Beiträge
23.06.2020 10:41
Zitat von LilaRegenschirm:

Zitat von Feloidea:

Zitat von LilaRegenschirm:

Ich kann dir leider bei deinen Fragen nicht helfen, will nur einwerfen, dass bei der Berechnung des Elterngelds das Zuflussprinzip gilt (falls du das nicht eh schon wusstest). Es ist also völlig egal, für welchen Monat du deine Rechnungen ausstellst, wichtig ist, wann das Geld tatsächlich bei dir eingeht. Wenn das ein Monat ist, indem du Elterngeld beziehst, werden deine Einnahmen komplett angerechnet.


Nicht wenn man Elterngeld pausiert, das wird nicht angerechnet.

Doch. Wenn das Geld in einem Monat kommt, indem man Elterngeld bezieht, wird es angerechnet (mehr habe ich oben ja nicht geschrieben). Bzw noch schlimmer: Einnahmen werden auf alle Monate mit Elterngeld umgelegt. Dabei ist es egal, für welches Datum die Rechnung ausgestellt ist. Wenn man natürlich im Monat der Auszahlung das Elterngeld pausiert hat, wird nichts angerechnet. Aber im Zweifel kann man das ja nicht immer so genau planen, wann der Kunde nun tatsächlich zahlt.


Wenn man das mit dem Kunden ausmacht, dann sollte er auch Fristgerecht zahlen. Er hat dann ja einen ganzen Monat Zeit zu überweisen, das geht normal ja schnell.
23.06.2020 11:18
Zitat von Feloidea:

Zitat von LilaRegenschirm:

Zitat von Feloidea:

Zitat von LilaRegenschirm:

Ich kann dir leider bei deinen Fragen nicht helfen, will nur einwerfen, dass bei der Berechnung des Elterngelds das Zuflussprinzip gilt (falls du das nicht eh schon wusstest). Es ist also völlig egal, für welchen Monat du deine Rechnungen ausstellst, wichtig ist, wann das Geld tatsächlich bei dir eingeht. Wenn das ein Monat ist, indem du Elterngeld beziehst, werden deine Einnahmen komplett angerechnet.


Nicht wenn man Elterngeld pausiert, das wird nicht angerechnet.

Doch. Wenn das Geld in einem Monat kommt, indem man Elterngeld bezieht, wird es angerechnet (mehr habe ich oben ja nicht geschrieben). Bzw noch schlimmer: Einnahmen werden auf alle Monate mit Elterngeld umgelegt. Dabei ist es egal, für welches Datum die Rechnung ausgestellt ist. Wenn man natürlich im Monat der Auszahlung das Elterngeld pausiert hat, wird nichts angerechnet. Aber im Zweifel kann man das ja nicht immer so genau planen, wann der Kunde nun tatsächlich zahlt.


Wenn man das mit dem Kunden ausmacht, dann sollte er auch Fristgerecht zahlen. Er hat dann ja einen ganzen Monat Zeit zu überweisen, das geht normal ja schnell.

Ja, normal schon. Aber manchmal läuft es halt nicht normal.
Eigentlich wollte ich auch nur darauf aufmerksam machen, dass Einnahmen in Monaten mit (!) Elterngeldbezug angerechnet werden. Unabhängig vom Datum der Rechnung und auch unabhängig davon, ob der Kunde Zahlungsfristen überschritten hat. Mehr nicht.
Sinama
222 Beiträge
23.06.2020 11:43
Super, vielen Dank für die Antworten!

Ich habe zum Glück den "Luxus", dass ich es tatsächlich genau timen kann, wann die Zahlungen eingehen, da ich meine Kunden über viele Jahre kenne und es sich meist direkt um größere Summen/Beratungsleistungen handelt. Da kann ich dann quasi selbst entscheiden, wann ich einen Cut mache und die bisherige Leistung in Rechnung stelle. Mit 14 Tage ZZ kommt das Geld dann auch definitiv rechtzeitig im korrekten Monat an.

Bisher habe ich für mich mitgenommen, dass ich wohl weiterhin freiwillig gesetzlich versichert bleibe und das normale Elterngeld mit Pausen wahrscheinlich am sinnigsten ist.

Wie viel Pausen und wie lange darf man das Elterngeld nehmen, also über welchen Zeitraum? Kann ich z.B. 12 Monate auf 24 Monate aufteilen, einen Monat Elterngeld, dann einen Monat arbeiten, etc. oder gibt es da eine bestimmte Grenze? Dazu konnte ich leider noch nichts finden.
Feloidea
4127 Beiträge
23.06.2020 13:27
Da kann ich leider nicht mehr helfen. vielleicht aber noch jemand hier, ansonsten hast ja noch bissl Zeit, es in Erfahrung zu bringen.

Alles gute noch für die weitere Schwangerschaft .
Dagie
829 Beiträge
23.06.2020 14:04
Das Basis Elterngeld kriegst du nur bis zum 14. LM ausbezahlt. Das kannst du etwas hinauszögern und zwischendrin mal pausieren (hab ich auch gemacht).

Ab dem 15. LM wird es dann immer EG Plus und Achtung, da kannst du nicht mehr so einfach psusieren, da musst du glaub immer min. 4 Monate zusammenhängend nehmen.

Es gibt den Elterngeld-Rechner. Damit kannst du etwas ausprobieren und verschiedene Möglichkeiten durchrechnen.
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