Mütter- und Schwangerenforum

Steuererklärung - Bitte um Hilfe!

Tanzbär
13452 Beiträge
23.12.2019 05:59
Mal ein ganz unweihnachtliches Thema.....

Wir haben vor kurzem endlich unsere Steuererklärung für 2018 wiederbekommen und zwei Punkte sind mir nicht ganz klar. Ich hoffe, dass mir da jemand helfen kann.

1. Wir sind vor ziemlich genau einem Jahr ins Ausland (Mexiko, also außerhalb EU) gezogen. Das gesamte Jahr 2018 hatten wir aber lediglich Einkünfte in Deutschland. Nun wollte ich bei der Steuererklärung die Umzugskosten absetzen, da es beruflich bedingt ist.

Das wurde aber nicht anerkannt und mit folgendem Satz begründet:

Umzugskosten im Zusammenhang mit einer beabsichtigten nichtselbständigen Tätigkeit im Ausland sind bei den inländischen Einkünften nicht als Werbungskosten abziehbar, wenn die Einkünfte aus der beabsichtigten Tätigkeit nicht der deutschen Besteuerung unterliegen

Ist das so rechtens? Wenn ich das recht verstehe, heißt das, dass wenn man die späteren im Ausland erzielten Einkünfte nicht in Deutschland versteuert (tun wir nicht), dann zählt auch die Umzugskostenpauschale ins Ausland nicht. Aber irgendwie wäre das doch komplett hirnrissig. Die wenigsten Menschen ziehen doch ins Ausland und versteuern weiterhin in Deutschland

In anderen Paragraphen (z.B. §18 AUV) finde ich nur, dass es eine Umzugskostenpauschale gibt, die unterschiedlich hoch ausfällt je nachdem, ob man außerhalb oder innerhalb der EU umzieht. Da finde ich aber nichts mit Einschränkungen.

2. Schlussendlich will das Finanzamt eine Nachzahlung von ca. 350 € haben. Aufgrund dessen wollen sie ab sofort jedes Jahr eine Vorauszahlung von 1000 € alle 3 Monate haben Das ergibt doch gar keinen Sinn. Erstmalig müssen wir etwas nachzahlen (wobei sich das wieder erledigen würde, wenn Punkt 1 anerkannt werden würde) und die wollen gleich 4000 € Vorauszahlung haben?!

Dazu habe ich im Internet gefunden, dass es eigentlich eine 400 € Marke gibt und erst wenn man drüber ist, kann es zu solchen Vorauszahlungen kommen. Können wir da auch Einspruch einlegen, weil wir diese Marke gar nicht erreichen?

Danke schon mal!
nilou
14066 Beiträge
23.12.2019 06:27
Also wegen der Vorauszahlung würde ich auf jeden Fall Widerspruch einlegen.

Das mit der Nichtanerkennung der Umzugspauschale halte ich allerdings für schlüssig. Es werden ja da Kosten abgezogen wo zu versteuernde Einkünfte sind. Vielleicht meldet sich ja noch jemand der es fachlich weis.
Maria123
1058 Beiträge
23.12.2019 06:36
Wer umzieht, kann einige der Kosten dafür in der Regel steuerlich absetzen. Das gilt allerdings nicht für denjenigen, der für einen neuen Job ins Ausland geht. Denn die Steuern werden künftig dort fällig. Bei einem Umzug ins Ausland können die Kosten in der Regel nicht von der Steuer abgesetzt werden.

Die regelausnahme ist, wenn du deinen Wohnsitz in Deutschland behältst
Miststück
961 Beiträge
23.12.2019 07:17
Zitat von Maria123:

Wer umzieht, kann einige der Kosten dafür in der Regel steuerlich absetzen. Das gilt allerdings nicht für denjenigen, der für einen neuen Job ins Ausland geht. Denn die Steuern werden künftig dort fällig. Bei einem Umzug ins Ausland können die Kosten in der Regel nicht von der Steuer abgesetzt werden.

Die regelausnahme ist, wenn du deinen Wohnsitz in Deutschland behältst
Mit den Umzugskosten klingt logisch,ja.

Ihr habt in Deutschland noch Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung,oder?
Vielleicht die VZ weil ihr regulär monatlich keine Steuern mehr bezahlt und somit im Prinzip einmalig zahlen müsstet?
Chica157
1223 Beiträge
23.12.2019 07:25
Ich hatte das auch mal, dass ich angeblich was nachzahlen muss und dann eine Vorauszahlung machen sollte. Auch viel höher, als die Nachzahlung war...
Habe dann Widerspruch eingelegt und plotz sogar etwas wieder bekommen.
Kleeflöckchen
36 Beiträge
23.12.2019 07:37
Also ehrlich gesagt werden im Regelfall die Vorauszahlungen bei der Veranlagung der Jahressteuererklärung automatisch vom PC berechnet und festgesetzt. Wie ich das verstehe gibt es keine nichtselbständige Tätigkeit mehr in Deutschland, da wäre die Lohnsteuer die Vorauszahlung und die fällt ja weg. Wenn ihr aber noch andere Einkünfte habt, z.b. Vermietung dann ist es aber recht normal, dass zur Sicherheit Vorauszahlungen fällig werden.

Aber ihr könnt da ganz einfach einen Antrag stellen wenn ihr das nicht möchtet und die Vorauszahlungen auf 0 setzen lassen.
Nur die meisten leute zahlen lieber 4x eine "Rate" und bekommen evtl eine Erstattung, statt am Ende alles zu zahlen.
Aber da könnt ihr einfach einen kurzen antrag auf Herabsetzung stellen. Geht auch per email.

Und das mit den Umzugskosten kann ich aus dem stehgreif nicht zu 100% sagen, jedoch klingt die Begründung sehr logisch. Werbungskosten dienen immer dem Erhalt der Einkünfte. In dem Fall sind diese Einkünfte aber die aus Mexiko mit denen D nichts am Hut hat. Den inländischen Einkünften ist ja durch den Umzug nicht gedient, im Gegenteil sie fallen durch den Umzug ja weg.
Daher klingt das für mich schon richtig.
aber ihr könnt auch Einspruch einlegen und es euch noch mal erläutern lassen.
Tanzbär
13452 Beiträge
23.12.2019 17:15
Miststück : Ja genau, wir haben noch Einkünfte aus Vermietung. Aber ich hatte das letztes Jahr schon mal grob gegengerechnet und auch dort müssten wir bei +/- 0 rauskommen, weil man die Kreditzinsen den Vermietungseinkünften gegenüberstellen kann. Also da dürften kaum Steuern fällig sein oder wir sogar noch etwas wiederbekommen.

Chica : Auf sowas hoffe ich ja auch noch, aber das glaube ich eher nicht, dass es bei uns der Fall sein wird.

Kleeflöckchen : Wenn, dann will ich lieber 1x nachzahlen, weil sich die eventuelle Nachzahlung nächstes Jahr definitiv nicht auf 4000 € belaufen wird. Aber gut zu wissen, dass man einen Antrag stellen kann, dass es auf 0 gesetzt wird.
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