Steuerklasse 5 und Minijob
21.01.2023 06:49
Ich heirate ja bekanntlich im August .
Ich bin Studentin und mache ab Februar einen Minijob .
Jetzt frage ich mich , ob ich an unserer Hochzeit steuern auf meinen Minijob zahlen muss, da ich dann Lohnsteuerklasse 5 bin .
Ich habe bereits gelesen , dass ich die Einkünfte gar nicht angeben muss .
Bitte um Hilfe
Ich bin Studentin und mache ab Februar einen Minijob .
Jetzt frage ich mich , ob ich an unserer Hochzeit steuern auf meinen Minijob zahlen muss, da ich dann Lohnsteuerklasse 5 bin .
Ich habe bereits gelesen , dass ich die Einkünfte gar nicht angeben muss .
Bitte um Hilfe

21.01.2023 08:17
Nein. Du darfst - egal in welcher Steuerklasse Du bist - 520€ dazu verdienen.
Bei dir als Studentin darf es als Werkstudentin auch teilweise mehr sein. Also bspw in den Semesterferien.
Bei dir als Studentin darf es als Werkstudentin auch teilweise mehr sein. Also bspw in den Semesterferien.
21.01.2023 08:18
Auf einen Minijobs zahlt man nie Steuer (außer evt. die pauschalen 2 % wenn der AG die nicht zahlt)
Ein Mini-Job ist ein ganz normaler Teilzeitjob mit Steuer- und sozialversicherungspflichtigen Erleichterungen. Also wenn du diese in Anspruch nimmst und dessen Voraussetzungen erfüllst arbeitest du nicht auf Lohnsteuerklasse und somit ist diese und ein Wechsel egal.
Ein Mini-Job ist ein ganz normaler Teilzeitjob mit Steuer- und sozialversicherungspflichtigen Erleichterungen. Also wenn du diese in Anspruch nimmst und dessen Voraussetzungen erfüllst arbeitest du nicht auf Lohnsteuerklasse und somit ist diese und ein Wechsel egal.
21.01.2023 08:29
Ich dachte , dass ich dann mit meinem
Mann zusammenveranlagt werde und deshalb gleich steuern zahlen muss
Mann zusammenveranlagt werde und deshalb gleich steuern zahlen muss
21.01.2023 13:11
Zitat von Alexa_1990:
Ich dachte , dass ich dann mit meinem
Mann zusammenveranlagt werde und deshalb gleich steuern zahlen muss
Das stimmt schon das ihr zusammenveranlagt seit aber nur, wenn Du einen Job ausübst der steuerpflichtig ist.
Ein Minijob bis 520 Euro ist steuerfrei und muss nicht seperat versteuert werden. Das sieht dann anders aus, wenn Du mehr verdienst.
Sobald ihr verheiratet seid, kann er dich mit Familienversichern bei der Krankenkasse.
21.01.2023 13:53
Bedenke bitte das ihr automatisch in 4/4 rutscht. Klasse 3/5 geht nur mit schriftlichen Antrag

21.01.2023 23:32
Zitat von lilly555:
Bedenke bitte das ihr automatisch in 4/4 rutscht. Klasse 3/5 geht nur mit schriftlichen Antrag![]()
Wir brauchten es nicht schriftlich, wir waren persönlich da und es wurde sofort gemacht. Das ist aber auch schon über 10 Jahre her
22.01.2023 11:52
Zitat von lilly555:
Bedenke bitte das ihr automatisch in 4/4 rutscht. Klasse 3/5 geht nur mit schriftlichen Antrag![]()
Und in dem Zuge auch bedenken, dass man bei III/V verpflichtet ist eine Steuererklärung abzugeben, bei IV/IV nicht (außer man bezieht Lohnersatzleistungen dann muss man auch).
25.01.2023 21:16
Wenn tatsächlich nur dein Mann steuerpflichtige Einkünfte hat, macht es sogar sehr viel Sinn eine Steuererklärung abzugeben - denn ihr habt dann den doppelten Freibetrag, aber nur einen Verdienst. Da kann necht Geld zurückkommen vom Finanzamt.
Zu deiner eigentlichen Frage: Ein Minijob bis zu 520 € im Monat ist steuerfrei und muss überhaupt nicht angegeben werden. Er hat weder mit deiner noch mit der Lohnsteuerklasse deines Mannes etwas zu tun.
Lg
Zu deiner eigentlichen Frage: Ein Minijob bis zu 520 € im Monat ist steuerfrei und muss überhaupt nicht angegeben werden. Er hat weder mit deiner noch mit der Lohnsteuerklasse deines Mannes etwas zu tun.
Lg
25.01.2023 21:18
Zitat von lilly555:
Bedenke bitte das ihr automatisch in 4/4 rutscht. Klasse 3/5 geht nur mit schriftlichen Antrag![]()
Solange sie nichts verdient, also die Lohnsteuerkarte nicht " braucht" ist es egal, welche Stezerklasse sie haben. Zu viel bezahlte Steuer kommt über die Steuererklärung wieder zurück.
25.01.2023 21:45
Zitat von Ario:Wenn Sie beide eine machen
Zitat von lilly555:
Bedenke bitte das ihr automatisch in 4/4 rutscht. Klasse 3/5 geht nur mit schriftlichen Antrag![]()
Solange sie nichts verdient, also die Lohnsteuerkarte nicht " braucht" ist es egal, welche Stezerklasse sie haben. Zu viel bezahlte Steuer kommt über die Steuererklärung wieder zurück.


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