Mütter- und Schwangerenforum

Thema Weihnachtsgeld in der Elternzeit

smiley86
1239 Beiträge
06.11.2017 10:32
Hallo ihr lieben,

ich bin/war bei der Diakonie tätig. Wir bekommen Weihnachtsgeld im November. Nun zu meiner Frage; Ich bin seit Juli im Mutterschutz gewesen und seit 5. Oktober in Elternzeit. Kann mir jemand sagen, wie sich der Anteil des Weihnachtsgeldes berechnet?
Achja, ich war seit Januar im BV sollte aber laut dem Vertrag keine Rolle spielen da ich ja mein normales Gehalt (ohne SChichtzulage) weiter bekommen hab.

Hier ein kleiner Auszug:

Der Anspruch nach den Absätzen 1 und 2 vermindert sich um 1/12 für jeden Kalendermonat, in
dem Dienstnehmer /
Dienstnehmerinnen keinen Anspruch auf Entgelt oder Fortzahlung des Entgelts
nach § 44 haben. Die Verminderung unterbleibt für Kalendermonate
a)
für die Dienstnehmerinnen kein Grundentgelt erhalten haben wegen
Beschäftigungsverboten. (ich habe Geld erhalten.)
Kira89
1585 Beiträge
06.11.2017 10:50
Das würde mich auch interessieren. War auch ab Januar im bv, Juli Mutterschaft und ab Oktober in Elternzeit.
Ich hab eigentlich damit gerechnet kein Weihnachtsgeld zu bekommen . Dachte dass es eine Leistung des Trägers ist?
Nine85
6275 Beiträge
06.11.2017 10:52
Puh keine Ahnung. Ich bin seit Ende Januar in EZ und hab schon Mal Urlaubsgeld bekommen. Rechne also auch mit Weihnachtsgeld
smiley86
1239 Beiträge
06.11.2017 10:54
Zitat von Kira89:

Das würde mich auch interessieren. War auch ab Januar im bv, Juli Mutterschaft und ab Oktober in Elternzeit.
Ich hab eigentlich damit gerechnet kein Weihnachtsgeld zu bekommen . Dachte dass es eine Leistung des Trägers ist?


Mein Mann kennt sich damit zwar aus und sagt, ja! Aber ich traue der Sache nicht so ganz. Bei uns is es ja wiegesagt im Vertrag verankert (AVR) d.h. anteilig bi Oktober (5Tage) müsste ich eigentlich bekommen. ICh dachte es geht noch jemandem so. Bist du auch bei einem öffentlichen Träger?
06.11.2017 11:00
keine Ahnung wie sich das berechnet aber ich war damals von 01.2015-12.2015 in EZ und hab 11.2015 recht viel Weihnachtsgeld bekommen, eben vom Elterngeld berechnet. Bin auch im ÖD nach TV-L
06.11.2017 11:16
Fürs BV und die Zeit des Mutterschutzes sollte keine Kürzung erfolgen; eine Kürzung für die Monate der Elternzeit wäre grundsätzlich möglich, lies mal das von Dir Zitierte weiter (wo ein a) ist, sollte auch ein b) und vielleicht c) folgen ) bzw. schau mal in den Tarifvertrag!

Das allereinfachste ist aber doch: Gehaltsabteilung fragen
smiley86
1239 Beiträge
06.11.2017 11:28
Zitat von cogito_ergo_sum:

Fürs BV und die Zeit des Mutterschutzes sollte keine Kürzung erfolgen; eine Kürzung für die Monate der Elternzeit wäre grundsätzlich möglich, lies mal das von Dir Zitierte weiter (wo ein a) ist, sollte auch ein b) und vielleicht c) folgen ) bzw. schau mal in den Tarifvertrag!

Das allereinfachste ist aber doch: Gehaltsabteilung fragen


Das habe ich schon gemacht, also bei der GA nachgefragt. Da kam aber keine Antwort. Ich warte noch ab bis mein eigentliches Gehalt kommen sollte (also nächste Woche Dienstag) und wenn dann nichts kommt werde ich nochmal nachhaken. Aber ich dachte ich frag hier mal nach ob jemand erfahrung hat
shelyra
69094 Beiträge
06.11.2017 11:30
Mal auf der elterngeldstelle anrufen und dort nach fragen
06.11.2017 11:32
Zitat von smiley86:

Zitat von cogito_ergo_sum:

Fürs BV und die Zeit des Mutterschutzes sollte keine Kürzung erfolgen; eine Kürzung für die Monate der Elternzeit wäre grundsätzlich möglich, lies mal das von Dir Zitierte weiter (wo ein a) ist, sollte auch ein b) und vielleicht c) folgen ) bzw. schau mal in den Tarifvertrag!

Das allereinfachste ist aber doch: Gehaltsabteilung fragen


Das habe ich schon gemacht, also bei der GA nachgefragt. Da kam aber keine Antwort.

Wie ärgerlich! Ich würde wohl einfach nochmal anrufen (ich nehme an, Du hast 'ne Mail geschrieben)
smiley86
1239 Beiträge
06.11.2017 11:55
Zitat von shelyra:

Mal auf der elterngeldstelle anrufen und dort nach fragen


was genau hat die Elterngeldstelle mit dem Weihnachtsgeldes meines AG zu tun?

Dies ist ja eine Einmalzahlung und darf nicht angerechnet werden.
06.11.2017 15:53
Bei uns muss man in dem Jahr in dem man in Elternzeit geht 90 Tage (das wird mit Sa+So gerechnet) am Stück ohne Krankheit und Urlaub anwesend sein. Dann bekommt man das volle Weihnachtsgeld für das Jahr.
Ansonsten bis Eintritt in Mutterschutz (wäre bei mir jetzt Januar-Juni gewesen dh das halbe Weinachtsgeld).
Hab aber die 90 Tage geschafft
halora20
1583 Beiträge
06.11.2017 16:14
Hallo ich war auch bei der Diakonie beschäftigt und da habe ich bei beiden Kindern während der Elternzeit mein Weichnachtsgeld also 13. Monatsgehalt erhalten. Das kommt darauf an wieviel Prozent du angestellt bist. Ich war 50 Prozent angestellt und habe vom Monatsgehalt glaub 75 Prozent davon erhalten. Das wirst du sehen das Geld bekommst du ja diesen Monat ausbezahlt. Wenn du dort noch angestellt bist. Sonst bekommst du nichts, wie ich weil ich im September gekündigt habe und da bekomme ich keins mehr.
smiley86
1239 Beiträge
12.11.2017 16:15
Zitat von halora20:

Hallo ich war auch bei der Diakonie beschäftigt und da habe ich bei beiden Kindern während der Elternzeit mein Weichnachtsgeld also 13. Monatsgehalt erhalten. Das kommt darauf an wieviel Prozent du angestellt bist. Ich war 50 Prozent angestellt und habe vom Monatsgehalt glaub 75 Prozent davon erhalten. Das wirst du sehen das Geld bekommst du ja diesen Monat ausbezahlt. Wenn du dort noch angestellt bist. Sonst bekommst du nichts, wie ich weil ich im September gekündigt habe und da bekomme ich keins mehr.


Ich bin auch Teilzeit als Küchenhilfe dort beschäftigt. Allerdings war ich ab Januar ja im BV (dass dürfen sie einem nicht negativ auslegen, hab ich gelsen). Ich bin gespannt, eigentlich müsste es Dienstag dann drauf sein. Seltsam is nur, dass der Berechnungszeitraum laut avr juli, August, September ist und da war ich ja schon im Mutterschutz und hab vom AG nicht mehr das volle Gehalt bezahlt bekommen....
12.11.2017 16:53
Mein Kind ist im Dezember 99 geboren und ich bis einschl. JUli 2001 zu Hause. Ich bekam volles Urlaubs- und Weihnachtsgeld in 2000, obwohl ich da ja gar nicht arbeiten war, sondern voll in Elternzeit.
ABER; das ist 1. lange her und 2. weiß ich nicht, ob sowas vertraglich geregelt ist. Dann kommts wohl auf den Vertrag an.

LG Zaubi
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