Mütter- und Schwangerenforum

Trennung, wie geht's weiter?

Anonym 1 (209229)
0 Beiträge
18.09.2022 10:30


Hallo,

ich habe mich nach Jahren von Psychoterror endlich von meinem Mann getrennt.

Wir haben 3 gemeinsame Kinder, er ist voll berufstätig, ich Hausfrau.

Also werde ich wohl Hartz4 beantragen müssen.
Ich hänge ein Bild an von einem Onlinerechner.
Die Summe die am Ende steht zeigt, was mir mit oder ohne Miete zusteht? Also muss ich davon noch Miete bezahlen? Wahrscheinlich schon, oder?

Und wie lange habe ich das Recht mit den Kindern in der gemeinsamen Wohnung zu bleiben?
Der Wohnungsmarkt hier ist unterirdisch schlecht

Dieses Thema wurde anonym erstellt, weil:

Privat

nilou
14020 Beiträge
18.09.2022 10:44
Musstest du nicht irgendwo was zur Miete eintragen? Ohne Angabe zu Miete und Nebenkosten ist eine Berechnung von Hartz 4 doch gar nicht möglich.

Der Wert erscheint mir sehr hoch. Wenn ist es auf jeden Fall mit Miete.

Wohnung: kommt darauf an. Ist sie den sehr viel zu groß? Der Punkt ist halt das wenn sie zu groß/zu teuer ist du das was über dem was du vom Jobcenter bekommst selber zahlen musst. Die Frage ist, wie lange du das finanziell kannst.
schoko_keks1234
3302 Beiträge
18.09.2022 12:09
Google mal " Angemessenheit KdU" für deine Stadt.
Da gibt es Tabellen. Pauschal kann man das nicht sagen, was Angemessen ist, weil das in jeder Stadt etwas anders ist, entsprechend dem Mietspiegel. In diesen Tabellen steht wie viel qm euch zustehen und wie hoch die maximale Kaltmiete sein darf.
Ich meine qm mäßig gilt, 45qm für 1 Person pro weitere + 15qm. Also du plus 3 Kinder wären 90qm angemessen.

Zu deinen Einnahmen wird dann auch noch der Unterhalt für die Kids angerechnet.

Ich meine, dass für 6 Monate die Miete erstmal auf jeden Fall übernommen werden muss, auch wenn sie zu hoch ist. Das Jobcenter muss dich darauf hinweisen, dass die Wohnung zu groß/teuer ist und dich auffordern die Kosten zu senken. Durch Umzug, untervermietung etc pp. Zum Umzug zwingen wird dich keiner allerdings werden dann eben nur noch die angemessenen kosten übernommen, dem rest musst du selbst aufbringen dann.

So wars zumindest bei einer Freundin von mir, die nach der Trennung kurzfristig im alg 2 war.
Anonym 2 (209229)
0 Beiträge
18.09.2022 12:42
Ich kann Dir aus eigener Erfahrung sagen: Es gibt zig verschiedene Rechner und keiner hat für uns auch nur annähernd das Ergebnis ausgespuckt, was es letztendlich war.
Aber ja, von dem Ergebnis musst Du auch die Miete zahlen.
Anonym 1 (209229)
0 Beiträge
18.09.2022 13:00
Danke euch schonmal

Ich hab als Miete tatsächlich einfach die Höchstgrenze angegeben, die für uns hier übernommen wird.
Darunter etwas zu finden ist leider utopisch
nilou
14020 Beiträge
18.09.2022 13:05
Zitat von Anonym 1 (209229):

Danke euch schonmal

Ich hab als Miete tatsächlich einfach die Höchstgrenze angegeben, die für uns hier übernommen wird.
Darunter etwas zu finden ist leider utopisch


Um wie viel liegt den eure Wohnung jetzt drüber?

Wohnt dein Ex da noch mit?
Anonym 1 (209229)
0 Beiträge
18.09.2022 13:55
Zitat von nilou:

Zitat von Anonym 1 (209229):

Danke euch schonmal

Ich hab als Miete tatsächlich einfach die Höchstgrenze angegeben, die für uns hier übernommen wird.
Darunter etwas zu finden ist leider utopisch


Um wie viel liegt den eure Wohnung jetzt drüber?

Wohnt dein Ex da noch mit?


Mit den erhöhten Nebenkosten liegen wir knapp 400 € drüber

Ja, wir wohnen hier noch zusammen.
Aber keiner kann die Wohnung ohne den anderen halten
nilou
14020 Beiträge
18.09.2022 14:03
Zitat von Anonym 1 (209229):

Zitat von nilou:

Zitat von Anonym 1 (209229):

Danke euch schonmal

Ich hab als Miete tatsächlich einfach die Höchstgrenze angegeben, die für uns hier übernommen wird.
Darunter etwas zu finden ist leider utopisch


Um wie viel liegt den eure Wohnung jetzt drüber?

Wohnt dein Ex da noch mit?


Mit den erhöhten Nebenkosten liegen wir knapp 400 € drüber

Ja, wir wohnen hier noch zusammen.
Aber keiner kann die Wohnung ohne den anderen halten


Das Problem ist solange er da wohnt seid ihr eine Bedarfsgemeinschaft und du allein kannst kein Hartz 4 nur für dich und die Kids beantragen. Er und eben sein Einkommen zählt mit rein.

Was ist eure Planung? Ihr sucht euch beide je eine neue Wohnung? Er sucht sich so schnell wie möglich was neues bzw. kann er zu Eltern oä? Damit er erstmal raus ist und du alles beantragen kannst.

Ich hatte damals das Problem als ich in einer WG mit meinem Bruder gewohnt habe. Der Kindsvater und ich haben uns in der Elternzeit getrennt und solange mein Bruder mit in der Wohnung gewohnt hat galten wir als Bedarfsgemeinschaft obwohl er natürlich nichts für uns bezahlt hat. Und Lohnsteuerklasse 2 ging auch nicht weil ich war ja nicht alleinerziehend. Ja klar...
einfachmalso
2816 Beiträge
18.09.2022 14:20
Zitat von nilou:

Zitat von Anonym 1 (209229):

Zitat von nilou:

Zitat von Anonym 1 (209229):

Danke euch schonmal

Ich hab als Miete tatsächlich einfach die Höchstgrenze angegeben, die für uns hier übernommen wird.
Darunter etwas zu finden ist leider utopisch


Um wie viel liegt den eure Wohnung jetzt drüber?

Wohnt dein Ex da noch mit?


Mit den erhöhten Nebenkosten liegen wir knapp 400 € drüber

Ja, wir wohnen hier noch zusammen.
Aber keiner kann die Wohnung ohne den anderen halten


Das Problem ist solange er da wohnt seid ihr eine Bedarfsgemeinschaft und du allein kannst kein Hartz 4 nur für dich und die Kids beantragen. Er und eben sein Einkommen zählt mit rein.

Was ist eure Planung? Ihr sucht euch beide je eine neue Wohnung? Er sucht sich so schnell wie möglich was neues bzw. kann er zu Eltern oä? Damit er erstmal raus ist und du alles beantragen kannst.

Ich hatte damals das Problem als ich in einer WG mit meinem Bruder gewohnt habe. Der Kindsvater und ich haben uns in der Elternzeit getrennt und solange mein Bruder mit in der Wohnung gewohnt hat galten wir als Bedarfsgemeinschaft obwohl er natürlich nichts für uns bezahlt hat. Und Lohnsteuerklasse 2 ging auch nicht weil ich war ja nicht alleinerziehend. Ja klar...


Klar warst du alleinerziehend... Es war doch nicht der Vater der Kinder...Das hättest gerichtlich durch kämpfen müssen .
Genauso wie Bedarfsgemeinschaft...Das war auch nicht Rechtens
nilou
14020 Beiträge
18.09.2022 17:52
Zitat von einfachmalso:

Zitat von nilou:

Zitat von Anonym 1 (209229):

Zitat von nilou:

...


Mit den erhöhten Nebenkosten liegen wir knapp 400 € drüber

Ja, wir wohnen hier noch zusammen.
Aber keiner kann die Wohnung ohne den anderen halten


Das Problem ist solange er da wohnt seid ihr eine Bedarfsgemeinschaft und du allein kannst kein Hartz 4 nur für dich und die Kids beantragen. Er und eben sein Einkommen zählt mit rein.

Was ist eure Planung? Ihr sucht euch beide je eine neue Wohnung? Er sucht sich so schnell wie möglich was neues bzw. kann er zu Eltern oä? Damit er erstmal raus ist und du alles beantragen kannst.

Ich hatte damals das Problem als ich in einer WG mit meinem Bruder gewohnt habe. Der Kindsvater und ich haben uns in der Elternzeit getrennt und solange mein Bruder mit in der Wohnung gewohnt hat galten wir als Bedarfsgemeinschaft obwohl er natürlich nichts für uns bezahlt hat. Und Lohnsteuerklasse 2 ging auch nicht weil ich war ja nicht alleinerziehend. Ja klar...


Klar warst du alleinerziehend... Es war doch nicht der Vater der Kinder...Das hättest gerichtlich durch kämpfen müssen .
Genauso wie Bedarfsgemeinschaft...Das war auch nicht Rechtens


Ja war ich, aber eben nicht im rechtlichen Sinne. Es spielt keine Rolle das er nicht der Vater war.

Steuerrechtlich ist es der Begriff der Haushaltsgemeinschaft. Beim Hartz 4 das verwandtschaftliche Verhältnis was das Problem war.
Lealein
10265 Beiträge
20.09.2022 17:02
Zitat von nilou:

Zitat von einfachmalso:

Zitat von nilou:

Zitat von Anonym 1 (209229):

...


Das Problem ist solange er da wohnt seid ihr eine Bedarfsgemeinschaft und du allein kannst kein Hartz 4 nur für dich und die Kids beantragen. Er und eben sein Einkommen zählt mit rein.

Was ist eure Planung? Ihr sucht euch beide je eine neue Wohnung? Er sucht sich so schnell wie möglich was neues bzw. kann er zu Eltern oä? Damit er erstmal raus ist und du alles beantragen kannst.

Ich hatte damals das Problem als ich in einer WG mit meinem Bruder gewohnt habe. Der Kindsvater und ich haben uns in der Elternzeit getrennt und solange mein Bruder mit in der Wohnung gewohnt hat galten wir als Bedarfsgemeinschaft obwohl er natürlich nichts für uns bezahlt hat. Und Lohnsteuerklasse 2 ging auch nicht weil ich war ja nicht alleinerziehend. Ja klar...


Klar warst du alleinerziehend... Es war doch nicht der Vater der Kinder...Das hättest gerichtlich durch kämpfen müssen .
Genauso wie Bedarfsgemeinschaft...Das war auch nicht Rechtens


Ja war ich, aber eben nicht im rechtlichen Sinne. Es spielt keine Rolle das er nicht der Vater war.

Steuerrechtlich ist es der Begriff der Haushaltsgemeinschaft. Beim Hartz 4 das verwandtschaftliche Verhältnis was das Problem war.

Richtig. War bei mir auch so mit meiner Mutter, mit der ich zusammen wohnte um überhaupt etwas Bezahlbares zum Wohnen zu haben, also eine wohnliche Zweckgemeinschaft.
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