Mütter- und Schwangerenforum

Überstundenauszahlung bei Elterngeldbezug

Malawi27
823 Beiträge
17.12.2022 14:46
Hallo zusammen,
Vielleicht könnt ihr mit eurem geballten Wissen weiterhelfen.

Mein Mann hatte den ersten Lebensmonat Elternzeit und wird den 13. Lebensmonat noch Elternzeit haben.

Nun hat er in dem Monat seiner Elternzeit (November) kein Gehalt bekommen aber die Überstunden aus dem Vormonat wurden ausbezahlt. Auf der Gehaltsabrechnung von Ende November steht nur „Überstundenvergütung“ … nicht eindeutig das es um die Stunden aus Oktober geht.

Nun die Frage, ob das Elterngeld ggf. Zurück gefordert werden kann wegen dieser Auszahlung? Weil eigentlich dürfte er ja kein Gehalt beziehen.

Ich werde am Montag mal bei der Elterngeldstelle anrufen, aber vielleicht hat ja jemand schon Erfahrung?

Ich könnte natürlich auch vom AG eine Bestätigung bekommen das es sich um Stunden aus Oktober handelt (wir arbeiten in der selben Firma). Denke da würden die sich nicht quer stellen….
Enfelchen
13910 Beiträge
17.12.2022 15:02
Ich denke nein. Ich hab auch noch Bonuszahlungen erhalten. Unter anderem auch für nicht genutzte freie Tage, die es von dem Unternehmen gibt. Muss halt nur bei den Steuern angegeben werden.
DieOhneNamen
28904 Beiträge
17.12.2022 15:15
Hallo.

Ich glaube nicht dass ihr es zurückzahlen müsst.

Warum hat er es denn ausgezahlt bekommen,wollte er dies?

Lg
Malawi27
823 Beiträge
17.12.2022 15:23
Zitat von DieOhneNamen:

Hallo.

Ich glaube nicht dass ihr es zurückzahlen müsst.

Warum hat er es denn ausgezahlt bekommen,wollte er dies?

Lg


Es handelt sich dabei um die überstundenbezahlung für sonn und Feiertagsarbeit sowie der Stunden die nicht mehr aufs Stundenkonto passen (ist bei uns begrenzt auf 20 std - alles darüber wird im folgemonat ausbezahlt).

Nur leider ist halt nicht erkennbar auf der Abrechnung das es um den Vormonat geht.

Die Elterngeldstelle hat auch im Schreiben gefordert, dass er die Abrechnungen für November und Dezember einreicht sobald beide da sind. Um zu prüfen ob er nicht doch gearbeitet hat.

Auf der Abrechnung steht aber drauf „Elternzeit ab 06.11.-05.12.“
DieOhneNamen
28904 Beiträge
17.12.2022 16:18
Zitat von Malawi27:

Zitat von DieOhneNamen:

Hallo.

Ich glaube nicht dass ihr es zurückzahlen müsst.

Warum hat er es denn ausgezahlt bekommen,wollte er dies?

Lg


Es handelt sich dabei um die überstundenbezahlung für sonn und Feiertagsarbeit sowie der Stunden die nicht mehr aufs Stundenkonto passen (ist bei uns begrenzt auf 20 std - alles darüber wird im folgemonat ausbezahlt).

Nur leider ist halt nicht erkennbar auf der Abrechnung das es um den Vormonat geht.

Die Elterngeldstelle hat auch im Schreiben gefordert, dass er die Abrechnungen für November und Dezember einreicht sobald beide da sind. Um zu prüfen ob er nicht doch gearbeitet hat.

Auf der Abrechnung steht aber drauf „Elternzeit ab 06.11.-05.12.“


Achso

Hmm, da kann ich leider nicht wirklich sagen wie es gehandhabt wird.
Will dich da auch nicht zusätzlich verwirren.

Bei uns werden Überstunden nur ausgezahlt wenn es unfassbar viele sind oder man ausscheidet.

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