Mütter- und Schwangerenforum

Umsatzsteuer

Anonym 1 (209959)
0 Beiträge
16.03.2023 20:42
Bitte helft mir, ich verweifel noch.

Ich betreibe nebenher ein Gewerbe, Umsatz liegt unter 5000€, ist mehr ein Hobby.
Mein Steuerprogramm bekommt es nun nicht mehr hin und bringt ständig den Fehler, dass ich steuerpflichtige Umsätze als Kleinunternehmer erkläre, obwohl Umsatzsteuer von Kleinunternehmen nicht erhoben werden.
Ich möchte kein Kleinunternehmen sein da ich doch öfter Dinge einkaufe die ich absetzen möchte.

Was muss ich denn nun angeben?
Wahrscheinlich steh ich total auf dem Schlauch

Dieses Thema wurde anonym erstellt, weil:

Keine Rückschlüsse auf mich, Steuer

Benutzername
1833 Beiträge
16.03.2023 20:43
Du kannst auch als Kleinunternehmer Dinge "absetzen", du bist nur nicht vorsteuer-abzugsberechtigt.
Anonym 1 (209959)
0 Beiträge
16.03.2023 20:51
Zitat von Benutzername:

Du kannst auch als Kleinunternehmer Dinge "absetzen", du bist nur nicht vorsteuer-abzugsberechtigt.


Ich kann mir als Kleinunternehmer aber doch nicht die Steuer wieder holen wenn ich Dinge einkaufe und wieder verkaufe?
Zirkonia85
1951 Beiträge
16.03.2023 20:55
Du hast die Kleinunternehmerscjaft als nicht beantragt? Dann muss irgendwo ein Haken sein. Guck mal im Mantelbogen. Irgendwo wirfst du es angeklickt haben, Umsätze nach Paragraph 19 ustg
Anonym 1 (209959)
0 Beiträge
16.03.2023 20:58
Zitat von Zirkonia85:

Du hast die Kleinunternehmerscjaft als nicht beantragt? Dann muss irgendwo ein Haken sein. Guck mal im Mantelbogen. Irgendwo wirfst du es angeklickt haben, Umsätze nach Paragraph 19 ustg


Der Wortlaut heißt:
Steuerpflichtige Umsätze als Kleinunternehmer?
Sie haben steuerpflichtige Umsätze als kleinunte erklärt, obwohl die Umsätze von Kleinunternehmern nicht erhoben wird.

Sprich, ich habe zu wenig verdient um NICHT Kleinunternehmer zu sein
Aber das kann ich mir doch eigentlich aussuchen??
Mützenmädele
2501 Beiträge
16.03.2023 21:21
Zitat von Anonym 1 (209959):

Zitat von Zirkonia85:

Du hast die Kleinunternehmerscjaft als nicht beantragt? Dann muss irgendwo ein Haken sein. Guck mal im Mantelbogen. Irgendwo wirfst du es angeklickt haben, Umsätze nach Paragraph 19 ustg


Der Wortlaut heißt:
Steuerpflichtige Umsätze als Kleinunternehmer?
Sie haben steuerpflichtige Umsätze als kleinunte erklärt, obwohl die Umsätze von Kleinunternehmern nicht erhoben wird.

Sprich, ich habe zu wenig verdient um NICHT Kleinunternehmer zu sein
Aber das kann ich mir doch eigentlich aussuchen??

Kannst du. Mein Tipp: lass dich steuerlich beraten. Das ist am Ende günstiger als X Jahre irgendwie ohne Ahnung was vor sich hin zu basteln und dann böse Post vom Finanzamt zu bekommen und DANN doch einen Steuerberater zu brauchen, der die Vorjahre aufrollen muss und das dann reparieren soll. Lieblingsmandaten sag ich da nur.
Zirkonia85
1951 Beiträge
16.03.2023 22:33
Zitat von Anonym 1 (209959):

Zitat von Zirkonia85:

Du hast die Kleinunternehmerscjaft als nicht beantragt? Dann muss irgendwo ein Haken sein. Guck mal im Mantelbogen. Irgendwo wirfst du es angeklickt haben, Umsätze nach Paragraph 19 ustg


Der Wortlaut heißt:
Steuerpflichtige Umsätze als Kleinunternehmer?
Sie haben steuerpflichtige Umsätze als kleinunte erklärt, obwohl die Umsätze von Kleinunternehmern nicht erhoben wird.

Sprich, ich habe zu wenig verdient um NICHT Kleinunternehmer zu sein
Aber das kann ich mir doch eigentlich aussuchen??

Die Umsätze sind ja richtig eingetragen als steuerpflichtig, aber an einer anderen Stelle hast du bestimmt einen Haken Kleinunternehmer, daher passt die Kombi nicht. Guck alle Formulare durch, du wirst es finden. Die Umsätze müssen da bleiben.
Melly82
4030 Beiträge
17.03.2023 06:59
Zitat von Mützenmädele:

Zitat von Anonym 1 (209959):

Zitat von Zirkonia85:

Du hast die Kleinunternehmerscjaft als nicht beantragt? Dann muss irgendwo ein Haken sein. Guck mal im Mantelbogen. Irgendwo wirfst du es angeklickt haben, Umsätze nach Paragraph 19 ustg


Der Wortlaut heißt:
Steuerpflichtige Umsätze als Kleinunternehmer?
Sie haben steuerpflichtige Umsätze als kleinunte erklärt, obwohl die Umsätze von Kleinunternehmern nicht erhoben wird.

Sprich, ich habe zu wenig verdient um NICHT Kleinunternehmer zu sein
Aber das kann ich mir doch eigentlich aussuchen??

Kannst du. Mein Tipp: lass dich steuerlich beraten. Das ist am Ende günstiger als X Jahre irgendwie ohne Ahnung was vor sich hin zu basteln und dann böse Post vom Finanzamt zu bekommen und DANN doch einen Steuerberater zu brauchen, der die Vorjahre aufrollen muss und das dann reparieren soll. Lieblingsmandaten sag ich da nur.


Oh ja. Wie habe ich solche Fälle gehasst. Das waren oft die, die den Kram im Wäschekorb gebracht haben, und man froh war, wenn nicht noch ein altes Käsebrot dazwischen klebte.

Das will ich der TE natürlich nicht unterstellen.

Aber ich plädiere auch zum Steuerberater. Der muss ja nicht gleich die ganze Buchhaltung übernehmen, es reicht ja, wenn er drüber guckt, wie du es bislang gemacht hast und deine Fragen beantwortet.
Mützenmädele
2501 Beiträge
17.03.2023 20:20
Zitat von Melly82:

Zitat von Mützenmädele:

Zitat von Anonym 1 (209959):

Zitat von Zirkonia85:

Du hast die Kleinunternehmerscjaft als nicht beantragt? Dann muss irgendwo ein Haken sein. Guck mal im Mantelbogen. Irgendwo wirfst du es angeklickt haben, Umsätze nach Paragraph 19 ustg


Der Wortlaut heißt:
Steuerpflichtige Umsätze als Kleinunternehmer?
Sie haben steuerpflichtige Umsätze als kleinunte erklärt, obwohl die Umsätze von Kleinunternehmern nicht erhoben wird.

Sprich, ich habe zu wenig verdient um NICHT Kleinunternehmer zu sein
Aber das kann ich mir doch eigentlich aussuchen??

Kannst du. Mein Tipp: lass dich steuerlich beraten. Das ist am Ende günstiger als X Jahre irgendwie ohne Ahnung was vor sich hin zu basteln und dann böse Post vom Finanzamt zu bekommen und DANN doch einen Steuerberater zu brauchen, der die Vorjahre aufrollen muss und das dann reparieren soll. Lieblingsmandaten sag ich da nur.


Oh ja. Wie habe ich solche Fälle gehasst. Das waren oft die, die den Kram im Wäschekorb gebracht haben, und man froh war, wenn nicht noch ein altes Käsebrot dazwischen klebte.

Das will ich der TE natürlich nicht unterstellen.

Aber ich plädiere auch zum Steuerberater. Der muss ja nicht gleich die ganze Buchhaltung übernehmen, es reicht ja, wenn er drüber guckt, wie du es bislang gemacht hast und deine Fragen beantwortet.

Ja so einen hatte in in meinem letzten Lehrjahr und ich war 3 Wochen mit nix anderem beschäftigt. Und am Ende fragte mich mein Chef "Frau S. Was machen sie da eigentlich so lange??" Wäre ihm fast aufs Dach gestiegen.
Hier denke ich wäre es halt sinnvoll, wenn der Steuerberater Mal eine grundsätzliche Beratung macht, was das alles mit sich bringt, wenn man Kleinunternehmer ist oder auch nicht. Ist ja nicht nur hach ja ich kann so toll Vorsteuer abziehen. Jo musst aber halt auch Umsatzsteuer abführen mag im ersten Jahr mit vielem Anschaffungen toll sein, sobald die aber wegfallen kann es doof werden und USt frei wäre vielleicht auf lange Sicht besser gewesen. Und auch das "nebenbei als Hobby" wenn das Finanzamt zu der Auffassung kommt dass da kein Gewinn bei rumkommt auf längere Sicht ist man da dann ganz schnell in der Liebhaberei und dann braucht man wieder einen Steuerberater der das alles rückabwickeln darf und sich unglaublich freut. Nur um Mal so ein zwei mögliche Stolpersteine in den Raum zu werfen. Und Stolpersteine gibt's im Steuerrecht ja mehr als genug. Hatte gerade erst Rechtsänderung Seminar, da schwirrt einem der Kopf vor lauter "wenn dann, aber Ausnahme und Ausnahme der Ausnahme der Ausnahme"
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