Mütter- und Schwangerenforum

Unterhalt Berechnen

27.02.2017 12:05
Hallo .
Hab kurz eine Frage:
Ein Kind bis 6 j bekommt vom unterhaltsvorschuss 150€.
Wenn der Vater ans Jugendamt aber nur 103€ überweist da es das Maximum ist was er zahlen kann.

Was passiert mit den Rest 47€?
Der Staat wird ja kaum darauf verzichten.
Und es sich irgendwann einfordern oder? Bzw irgendwo eine Schulden Liste auf Listen.

Ist meine denk weiße so richtig?

Hab heute Vormittag schon ganze Zeit versucht im.jugendamt anzurufen geht heute keiner Ran.
27.02.2017 12:37
http://www.unterhalt.net/kindesunterhalt/unterhalt svorschuss.html

Hallo,

Schau Mal hier. Da steht das wann man zurück zahlen muss.

Vg
Seesternchen_2.0
10061 Beiträge
27.02.2017 12:39
Der exmann meiner vizemutter musste den unterhalt beim JA nach 25 jahren nachzahlen. Hat er nicht, konnte es aber, somit wanderte dieser für x tage (je nach tagessatz) in den Bau.

Will heißen: die schulden beim JA verjähren nicht. Somit in 10 monaten hat er 470€ schulden beim JA. Sobald er mehr geld hat muss er die Summe zurückzahlen.
serap1981
2746 Beiträge
27.02.2017 15:21
Wenn er nachweislich nicht mehr zahlen kann und auch kein entsprechender anders lautender Titel besteht, laufen diese Kosten nicht als Schulden auf.

Unterhaltsschulden entstehen nur, wenn er mehr zahlen könnte, es aber nicht tut. Oder wenn er Einkommen verschweigen würde.
bambina_1990
17025 Beiträge
27.02.2017 17:08
Jetzt muss ich mal fragen ....daß heißt das ja bezahlt 150 und der Vater 103 ?also sponsert das ja immer 47 Euro?
27.02.2017 17:13
Ja genau so
bambina_1990
17025 Beiträge
27.02.2017 17:17
Sind die 150 mindestsatz? Dachte immer das wird am Gehalt vom Vater berechnet
27.02.2017 17:34
Zitat von bambina_1990:

Sind die 150 mindestsatz? Dachte immer das wird am Gehalt vom Vater berechnet

Unterhaltsvorschuss ist immer gleich . Jeder bekommt das gleiche.
Ab 7j sind es 201€.
27.02.2017 17:35
Zitat von serap1981:

Wenn er nachweislich nicht mehr zahlen kann und auch kein entsprechender anders lautender Titel besteht, laufen diese Kosten nicht als Schulden auf.

Unterhaltsschulden entstehen nur, wenn er mehr zahlen könnte, es aber nicht tut. Oder wenn er Einkommen verschweigen würde.

Problem er hat ein Titel von 105% .
Kann aber trotzdem nicht mehr bezahlen als 103€ .
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