Mütter- und Schwangerenforum

Unterhaltsvorschuss / Jobcenter

Anonym 1 (203926)
7 Beiträge
21.03.2020 11:42
Hallo ihr lieben,
Ich stehe vor folgendes Problem. Ich habe bis letzten Monat noch monatlich Unterhalt vom kindsvater erhalten. Doch dieser ist durch eigen verschulden nun arbeitslos. Und gibt auch nicht an wie hoch sein arbeitslosengeld ist. Das Jugendamt bzw die beistandschaft kann nichts pfänden. Weil entweder es unterm Selbstbehalt ist oder er das Geld auf ein anderes Konto gehen lässt. Zu dem kommt das er im Besitz von 2 Immobilien ist. Die eine davon ist vermietet. Und er weigert sich auch da offen zu legen was die Immobilien wert sind und wie hoch die Mieteinnahmen sind. Nun hieß es ich sollte Unterhaltsvorschuss beantragen. Dazu wurde mir von der beistandschaft vom Jugendamt am 19.03. Geraten. Auch wenn die beistandschaft sagt er muss auf jedenfall zahlen. Das Ding ist der Unterhaltsvorschuss ist ja viel geringer als wie der Unterhalt. Den ich vorher bekam? Die Frage ist nun, ob ich nun beim Jobcenter direkt einen Antrag stellen muss. Auf aufstockung?! Oder zahlt das Jobcenter auch rückwirkend wenn mir der Unterhaltsvorschuss bewilligt wird?

Dieses Thema wurde anonym erstellt, weil:

Doch ein sehr unangenehmes Thema

Septembermama25
1028 Beiträge
21.03.2020 11:59
Zitat von Anonym 1 (203926):

Hallo ihr lieben,
Ich stehe vor folgendes Problem. Ich habe bis letzten Monat noch monatlich Unterhalt vom kindsvater erhalten. Doch dieser ist durch eigen verschulden nun arbeitslos. Und gibt auch nicht an wie hoch sein arbeitslosengeld ist. Das Jugendamt bzw die beistandschaft kann nichts pfänden. Weil entweder es unterm Selbstbehalt ist oder er das Geld auf ein anderes Konto gehen lässt. Zu dem kommt das er im Besitz von 2 Immobilien ist. Die eine davon ist vermietet. Und er weigert sich auch da offen zu legen was die Immobilien wert sind und wie hoch die Mieteinnahmen sind. Nun hieß es ich sollte Unterhaltsvorschuss beantragen. Dazu wurde mir von der beistandschaft vom Jugendamt am 19.03. Geraten. Auch wenn die beistandschaft sagt er muss auf jedenfall zahlen. Das Ding ist der Unterhaltsvorschuss ist ja viel geringer als wie der Unterhalt. Den ich vorher bekam? Die Frage ist nun, ob ich nun beim Jobcenter direkt einen Antrag stellen muss. Auf aufstockung?! Oder zahlt das Jobcenter auch rückwirkend wenn mir der Unterhaltsvorschuss bewilligt wird?
Den Unterhaltsvorschussantrag würde ich an deiner Stelle auf jeden Fall stellen! Ersteinmal wird beim Unterhaltsvorschuss geprüft, ob das Jugendamt überhaupt zahlen muss. Daher muss er dem Jugendamt seine Einkünfte offen legen. Und das zahlt wenn überhaupt den Grundsatz je nach Alter deines/eures Kindes. Er hat ein Selbstbehalt und da müsste meiner Meinung nach, das Jugendamt hinterher sein, seine Einkünfte offen legen zu lassen. Im Grunde muss er ja auch den Unterhaltsvorschuss im Nachhinein zurück zahlen. Und das Jobcenter zur Aufstockung, wird sicher darauf warten, was bei dem Unterhalt eures Kindes entschieden wird.
Du kannst ja trotzdem das Jobcenter anrufen und fragen wie du dich verhalten sollst. Lebst du nur von dem Unterhalt des Kindsvaters? Ansonsten haben ja auch deine Einnahmen einen Wert. Und beim Jobcenter musst du ja für Aufstockung unter ein bestimmtes Einkommen fallen.

N1N4
677 Beiträge
21.03.2020 12:00
Ich verstehe nicht was aufgestockt werden soll?

Beziehst du H4? Wenn ja, gibst du dort die Nachweise über den Mund erhaltenen Unterhaltsvorschuss ab und die machen eine Neuberechnung deines Anspruchs.

Den Vorschuss beantragst du über die UVK
Anonym 1 (203926)
7 Beiträge
21.03.2020 12:04
Zitat von Septembermama25:

Zitat von Anonym 1 (203926):

Hallo ihr lieben,
Ich stehe vor folgendes Problem. Ich habe bis letzten Monat noch monatlich Unterhalt vom kindsvater erhalten. Doch dieser ist durch eigen verschulden nun arbeitslos. Und gibt auch nicht an wie hoch sein arbeitslosengeld ist. Das Jugendamt bzw die beistandschaft kann nichts pfänden. Weil entweder es unterm Selbstbehalt ist oder er das Geld auf ein anderes Konto gehen lässt. Zu dem kommt das er im Besitz von 2 Immobilien ist. Die eine davon ist vermietet. Und er weigert sich auch da offen zu legen was die Immobilien wert sind und wie hoch die Mieteinnahmen sind. Nun hieß es ich sollte Unterhaltsvorschuss beantragen. Dazu wurde mir von der beistandschaft vom Jugendamt am 19.03. Geraten. Auch wenn die beistandschaft sagt er muss auf jedenfall zahlen. Das Ding ist der Unterhaltsvorschuss ist ja viel geringer als wie der Unterhalt. Den ich vorher bekam? Die Frage ist nun, ob ich nun beim Jobcenter direkt einen Antrag stellen muss. Auf aufstockung?! Oder zahlt das Jobcenter auch rückwirkend wenn mir der Unterhaltsvorschuss bewilligt wird?
Den Unterhaltsvorschussantrag würde ich an deiner Stelle auf jeden Fall stellen! Ersteinmal wird beim Unterhaltsvorschuss geprüft, ob das Jugendamt überhaupt zahlen muss. Daher muss er dem Jugendamt seine Einkünfte offen legen. Und das zahlt wenn überhaupt den Grundsatz je nach Alter deines/eures Kindes. Er hat ein Selbstbehalt und da müsste meiner Meinung nach, das Jugendamt hinterher sein, seine Einkünfte offen legen zu lassen. Im Grunde muss er ja auch den Unterhaltsvorschuss im Nachhinein zurück zahlen. Und das Jobcenter zur Aufstockung, wird sicher darauf warten, was bei dem Unterhalt eures Kindes entschieden wird.
Du kannst ja trotzdem das Jobcenter anrufen und fragen wie du dich verhalten sollst. Lebst du nur von dem Unterhalt des Kindsvaters? Ansonsten haben ja auch deine Einnahmen einen Wert. Und beim Jobcenter musst du ja für Aufstockung unter ein bestimmtes Einkommen fallen.


Das Jugendamt ist da schon seit Monaten hinter her auch was die Mieteinnahmen etc betrifft. Sie sagte es bleibt nur noch der Weg vors Gericht. Und dort es schätzen zu lassen. Aber bis das durch ist dauert es.

Ich kriege aktuell eine aufstockung vom Jobcenter. Da ich selber zu wenig verdiene. Und das der Unterhalt fehlt. Reist natürlich grade ein großes Loch in die Haushaltskasse.
Septembermama25
1028 Beiträge
21.03.2020 12:07
Zitat von Anonym 1 (203926):

Zitat von Septembermama25:

Zitat von Anonym 1 (203926):

Hallo ihr lieben,
Ich stehe vor folgendes Problem. Ich habe bis letzten Monat noch monatlich Unterhalt vom kindsvater erhalten. Doch dieser ist durch eigen verschulden nun arbeitslos. Und gibt auch nicht an wie hoch sein arbeitslosengeld ist. Das Jugendamt bzw die beistandschaft kann nichts pfänden. Weil entweder es unterm Selbstbehalt ist oder er das Geld auf ein anderes Konto gehen lässt. Zu dem kommt das er im Besitz von 2 Immobilien ist. Die eine davon ist vermietet. Und er weigert sich auch da offen zu legen was die Immobilien wert sind und wie hoch die Mieteinnahmen sind. Nun hieß es ich sollte Unterhaltsvorschuss beantragen. Dazu wurde mir von der beistandschaft vom Jugendamt am 19.03. Geraten. Auch wenn die beistandschaft sagt er muss auf jedenfall zahlen. Das Ding ist der Unterhaltsvorschuss ist ja viel geringer als wie der Unterhalt. Den ich vorher bekam? Die Frage ist nun, ob ich nun beim Jobcenter direkt einen Antrag stellen muss. Auf aufstockung?! Oder zahlt das Jobcenter auch rückwirkend wenn mir der Unterhaltsvorschuss bewilligt wird?
Den Unterhaltsvorschussantrag würde ich an deiner Stelle auf jeden Fall stellen! Ersteinmal wird beim Unterhaltsvorschuss geprüft, ob das Jugendamt überhaupt zahlen muss. Daher muss er dem Jugendamt seine Einkünfte offen legen. Und das zahlt wenn überhaupt den Grundsatz je nach Alter deines/eures Kindes. Er hat ein Selbstbehalt und da müsste meiner Meinung nach, das Jugendamt hinterher sein, seine Einkünfte offen legen zu lassen. Im Grunde muss er ja auch den Unterhaltsvorschuss im Nachhinein zurück zahlen. Und das Jobcenter zur Aufstockung, wird sicher darauf warten, was bei dem Unterhalt eures Kindes entschieden wird.
Du kannst ja trotzdem das Jobcenter anrufen und fragen wie du dich verhalten sollst. Lebst du nur von dem Unterhalt des Kindsvaters? Ansonsten haben ja auch deine Einnahmen einen Wert. Und beim Jobcenter musst du ja für Aufstockung unter ein bestimmtes Einkommen fallen.


Das Jugendamt ist da schon seit Monaten hinter her auch was die Mieteinnahmen etc betrifft. Sie sagte es bleibt nur noch der Weg vors Gericht. Und dort es schätzen zu lassen. Aber bis das durch ist dauert es.

Ich kriege aktuell eine aufstockung vom Jobcenter. Da ich selber zu wenig verdiene. Und das der Unterhalt fehlt. Reist natürlich grade ein großes Loch in die Haushaltskasse.

Dann bist du doch durch das Jobcenter rechtschutzversichert und kannst den Rechtsanwalt beantragen?
Zumindest was Rechtskostenbeihilfe betrifft.
Da würde ich wenn es wirklich gerichtlich geht, mal mit dem Jobcenter sprechen.
Also auf jeden Fall UHV beantragen
Und wenn du schon aufgestockt wirst, ist das Jobcenter jetzt bestimmt die falsche Adresse sondern halt die UV-Kasse
Anonym 1 (203926)
7 Beiträge
21.03.2020 12:09
Zitat von Septembermama25:

Zitat von Anonym 1 (203926):

Zitat von Septembermama25:

Zitat von Anonym 1 (203926):

Hallo ihr lieben,
Ich stehe vor folgendes Problem. Ich habe bis letzten Monat noch monatlich Unterhalt vom kindsvater erhalten. Doch dieser ist durch eigen verschulden nun arbeitslos. Und gibt auch nicht an wie hoch sein arbeitslosengeld ist. Das Jugendamt bzw die beistandschaft kann nichts pfänden. Weil entweder es unterm Selbstbehalt ist oder er das Geld auf ein anderes Konto gehen lässt. Zu dem kommt das er im Besitz von 2 Immobilien ist. Die eine davon ist vermietet. Und er weigert sich auch da offen zu legen was die Immobilien wert sind und wie hoch die Mieteinnahmen sind. Nun hieß es ich sollte Unterhaltsvorschuss beantragen. Dazu wurde mir von der beistandschaft vom Jugendamt am 19.03. Geraten. Auch wenn die beistandschaft sagt er muss auf jedenfall zahlen. Das Ding ist der Unterhaltsvorschuss ist ja viel geringer als wie der Unterhalt. Den ich vorher bekam? Die Frage ist nun, ob ich nun beim Jobcenter direkt einen Antrag stellen muss. Auf aufstockung?! Oder zahlt das Jobcenter auch rückwirkend wenn mir der Unterhaltsvorschuss bewilligt wird?
Den Unterhaltsvorschussantrag würde ich an deiner Stelle auf jeden Fall stellen! Ersteinmal wird beim Unterhaltsvorschuss geprüft, ob das Jugendamt überhaupt zahlen muss. Daher muss er dem Jugendamt seine Einkünfte offen legen. Und das zahlt wenn überhaupt den Grundsatz je nach Alter deines/eures Kindes. Er hat ein Selbstbehalt und da müsste meiner Meinung nach, das Jugendamt hinterher sein, seine Einkünfte offen legen zu lassen. Im Grunde muss er ja auch den Unterhaltsvorschuss im Nachhinein zurück zahlen. Und das Jobcenter zur Aufstockung, wird sicher darauf warten, was bei dem Unterhalt eures Kindes entschieden wird.
Du kannst ja trotzdem das Jobcenter anrufen und fragen wie du dich verhalten sollst. Lebst du nur von dem Unterhalt des Kindsvaters? Ansonsten haben ja auch deine Einnahmen einen Wert. Und beim Jobcenter musst du ja für Aufstockung unter ein bestimmtes Einkommen fallen.


Das Jugendamt ist da schon seit Monaten hinter her auch was die Mieteinnahmen etc betrifft. Sie sagte es bleibt nur noch der Weg vors Gericht. Und dort es schätzen zu lassen. Aber bis das durch ist dauert es.

Ich kriege aktuell eine aufstockung vom Jobcenter. Da ich selber zu wenig verdiene. Und das der Unterhalt fehlt. Reist natürlich grade ein großes Loch in die Haushaltskasse.

Dann bist du doch durch das Jobcenter rechtschutzversichert und kannst den Rechtsanwalt beantragen? Da würde ich wenn es wirklich gerichtlich geht, mal mit dem Jobcenter sprechen.
Also auf jeden Fall UHV beantragen


Den Antrag für Prozesskosten Beihilfe habe ich vom Jugendamt heute erhalten. Genau so wie den Antrag auf Unterhaltsvorschuss. Nur weiß ich halt nicht wie das mit dem jobcenter aussieht. Ob ich das denen jetzt schon mitteilen muss. Oder erst wenn der Antrag auf Unterhaltsvorschuss bewilligt wurde. Da der Unterhaltsvorschuss, viel weniger ist. als wie der Unterhalt den ich vorher erhalten habe.
Septembermama25
1028 Beiträge
21.03.2020 12:19
Zitat von Anonym 1 (203926):

Zitat von Septembermama25:

Zitat von Anonym 1 (203926):

Zitat von Septembermama25:

...


Das Jugendamt ist da schon seit Monaten hinter her auch was die Mieteinnahmen etc betrifft. Sie sagte es bleibt nur noch der Weg vors Gericht. Und dort es schätzen zu lassen. Aber bis das durch ist dauert es.

Ich kriege aktuell eine aufstockung vom Jobcenter. Da ich selber zu wenig verdiene. Und das der Unterhalt fehlt. Reist natürlich grade ein großes Loch in die Haushaltskasse.

Dann bist du doch durch das Jobcenter rechtschutzversichert und kannst den Rechtsanwalt beantragen? Da würde ich wenn es wirklich gerichtlich geht, mal mit dem Jobcenter sprechen.
Also auf jeden Fall UHV beantragen


Den Antrag für Prozesskosten Beihilfe habe ich vom Jugendamt heute erhalten. Genau so wie den Antrag auf Unterhaltsvorschuss. Nur weiß ich halt nicht wie das mit dem jobcenter aussieht. Ob ich das denen jetzt schon mitteilen muss. Oder erst wenn der Antrag auf Unterhaltsvorschuss bewilligt wurde. Da der Unterhaltsvorschuss, viel weniger ist. als wie der Unterhalt den ich vorher erhalten habe.
zur Sicherheit würde ich das auf jeden Fall dahin schicken und bestätigen lassen
Anonym 1 (203926)
7 Beiträge
21.03.2020 12:25
Zitat von Septembermama25:

Zitat von Anonym 1 (203926):

Zitat von Septembermama25:

Zitat von Anonym 1 (203926):

...

Dann bist du doch durch das Jobcenter rechtschutzversichert und kannst den Rechtsanwalt beantragen? Da würde ich wenn es wirklich gerichtlich geht, mal mit dem Jobcenter sprechen.
Also auf jeden Fall UHV beantragen


Den Antrag für Prozesskosten Beihilfe habe ich vom Jugendamt heute erhalten. Genau so wie den Antrag auf Unterhaltsvorschuss. Nur weiß ich halt nicht wie das mit dem jobcenter aussieht. Ob ich das denen jetzt schon mitteilen muss. Oder erst wenn der Antrag auf Unterhaltsvorschuss bewilligt wurde. Da der Unterhaltsvorschuss, viel weniger ist. als wie der Unterhalt den ich vorher erhalten habe.
zur Sicherheit würde ich das auf jeden Fall dahin schicken und bestätigen lassen


Dann werde ich das tun. Da es sonst viel Geld ist was fehlt. Es ist leider für mich echt viel Geld was fehlt, aktuell und auch dann wäre das für mich bzw uns immer noch viel Geld.
die_sarah
1020 Beiträge
21.03.2020 12:40
Hallo,

Beim Jobcenter sofort die Veränderungsmitteilung einreichen, dass kein Unterhalt mehr gezahlt wird. Als Nachweis die Kontoauszüge vorlegen ggf. Noch ein Schreiben vom Jugendamt.
Ansonsten Unterhaltsvorschuss gleich beantragen, das Jobcenter wird dann einen Erstattungsanspruch dort anmelden und erstmal in Vorleistung gehen, das heißt Leistungen ohne Anrechnung von Kindesunterhalt auszahlen und nach Bewilligung Unterhaltsvorschuss holen sie sich das dort zurück.

Liebe Grüße
Anonym 1 (203926)
7 Beiträge
21.03.2020 12:56
Zitat von die_sarah:

Hallo,

Beim Jobcenter sofort die Veränderungsmitteilung einreichen, dass kein Unterhalt mehr gezahlt wird. Als Nachweis die Kontoauszüge vorlegen ggf. Noch ein Schreiben vom Jugendamt.
Ansonsten Unterhaltsvorschuss gleich beantragen, das Jobcenter wird dann einen Erstattungsanspruch dort anmelden und erstmal in Vorleistung gehen, das heißt Leistungen ohne Anrechnung von Kindesunterhalt auszahlen und nach Bewilligung Unterhaltsvorschuss holen sie sich das dort zurück.

Liebe Grüße


Vielen Dank dann werde ich das tun.
palule
10755 Beiträge
21.03.2020 15:12
Und bitte lass die Beistandschaft bestehen bis das Kind volljährig ist und sie von selbst endet. Mein Ex war auch so, hat mal gezahlt und mal nicht, ging dann auch über Unterhaltsvorschuss und Beistandschaft. Als er wieder normal verdient hat hat er praktisch ans Jugendamt gezahlt und die dann an mich, das hat mir sehr viel Ärger erspart, denn die haben natürlich ganz andere Möglichkeiten mit Lohnpfändung usw.

Ihm war das natürlich immer ein Dorn im Auge und er wollte die Beistandschaft weg haben, aber den Gefallen hab ich ihm nicht getan.
Anonym 1 (203926)
7 Beiträge
21.03.2020 16:03
Zitat von palule:

Und bitte lass die Beistandschaft bestehen bis das Kind volljährig ist und sie von selbst endet. Mein Ex war auch so, hat mal gezahlt und mal nicht, ging dann auch über Unterhaltsvorschuss und Beistandschaft. Als er wieder normal verdient hat hat er praktisch ans Jugendamt gezahlt und die dann an mich, das hat mir sehr viel Ärger erspart, denn die haben natürlich ganz andere Möglichkeiten mit Lohnpfändung usw.

Ihm war das natürlich immer ein Dorn im Auge und er wollte die Beistandschaft weg haben, aber den Gefallen hab ich ihm nicht getan.


Ja bis her hatte das Jugendamt bzw die beistandschaft auch den Unterhalt gepfändet. Jetzt wo er arbeitslos ist, haben sie es weiterhin mit einer Kontopfändung versucht. Doch er ist nun der meinung er müsste nicht mehr zahlen und auch nichts offen legen. Er ist auch der meinung das geht dem Jugendamt nichts an. Und meint es wird sich jemand wegen dem Datenschutz bei mir melden und beim Jugendamt. Weil mir die Dame vom Jugendamt sagte das er noch immer keine Angaben zu den Immobilien gemacht hat und nun es vor Gericht gehen muss. Da er nicht auf die Schreiben dazu, seit August reagiert. Und sie weiß von mir ja auch von den Immobilien.
palule
10755 Beiträge
21.03.2020 18:51
Zitat von Anonym 1 (203926):

Zitat von palule:

Und bitte lass die Beistandschaft bestehen bis das Kind volljährig ist und sie von selbst endet. Mein Ex war auch so, hat mal gezahlt und mal nicht, ging dann auch über Unterhaltsvorschuss und Beistandschaft. Als er wieder normal verdient hat hat er praktisch ans Jugendamt gezahlt und die dann an mich, das hat mir sehr viel Ärger erspart, denn die haben natürlich ganz andere Möglichkeiten mit Lohnpfändung usw.

Ihm war das natürlich immer ein Dorn im Auge und er wollte die Beistandschaft weg haben, aber den Gefallen hab ich ihm nicht getan.


Ja bis her hatte das Jugendamt bzw die beistandschaft auch den Unterhalt gepfändet. Jetzt wo er arbeitslos ist, haben sie es weiterhin mit einer Kontopfändung versucht. Doch er ist nun der meinung er müsste nicht mehr zahlen und auch nichts offen legen. Er ist auch der meinung das geht dem Jugendamt nichts an. Und meint es wird sich jemand wegen dem Datenschutz bei mir melden und beim Jugendamt. Weil mir die Dame vom Jugendamt sagte das er noch immer keine Angaben zu den Immobilien gemacht hat und nun es vor Gericht gehen muss. Da er nicht auf die Schreiben dazu, seit August reagiert. Und sie weiß von mir ja auch von den Immobilien.


Aso, vom Datenschutz Der will dich wohl einschüchtern, oder er hat auch sone seltsame Einstellung wie mein Exmann. Der hat es nie geschafft mich einfach was zu fragen, der is immer zum Anwalt gerannt und ich hab dann immer Briefe bekommen.... Wegen jedem Mist! Ich bin so froh dass alle 3 Kinder die ich mit ihm habe inzwischen erwachsen sind
Anonym 1 (203926)
7 Beiträge
22.03.2020 07:54
Zitat von palule:

Zitat von Anonym 1 (203926):

Zitat von palule:

Und bitte lass die Beistandschaft bestehen bis das Kind volljährig ist und sie von selbst endet. Mein Ex war auch so, hat mal gezahlt und mal nicht, ging dann auch über Unterhaltsvorschuss und Beistandschaft. Als er wieder normal verdient hat hat er praktisch ans Jugendamt gezahlt und die dann an mich, das hat mir sehr viel Ärger erspart, denn die haben natürlich ganz andere Möglichkeiten mit Lohnpfändung usw.

Ihm war das natürlich immer ein Dorn im Auge und er wollte die Beistandschaft weg haben, aber den Gefallen hab ich ihm nicht getan.


Ja bis her hatte das Jugendamt bzw die beistandschaft auch den Unterhalt gepfändet. Jetzt wo er arbeitslos ist, haben sie es weiterhin mit einer Kontopfändung versucht. Doch er ist nun der meinung er müsste nicht mehr zahlen und auch nichts offen legen. Er ist auch der meinung das geht dem Jugendamt nichts an. Und meint es wird sich jemand wegen dem Datenschutz bei mir melden und beim Jugendamt. Weil mir die Dame vom Jugendamt sagte das er noch immer keine Angaben zu den Immobilien gemacht hat und nun es vor Gericht gehen muss. Da er nicht auf die Schreiben dazu, seit August reagiert. Und sie weiß von mir ja auch von den Immobilien.


Aso, vom Datenschutz Der will dich wohl einschüchtern, oder er hat auch sone seltsame Einstellung wie mein Exmann. Der hat es nie geschafft mich einfach was zu fragen, der is immer zum Anwalt gerannt und ich hab dann immer Briefe bekommen.... Wegen jedem Mist! Ich bin so froh dass alle 3 Kinder die ich mit ihm habe inzwischen erwachsen sind


Ja er droht mir oft. Er meint auch ich sei selber dran schuld, das es jetzt so ist. Nur weil ich vor Monaten es endlich geschafft habe, mich komplett zu trennen. Was ihm nicht passte und ich mich diesmal nicht einschüchtern ließ bzw. Durch die Erpressungen bei ihm dann blieb. Er droht mir seit dem oft
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