Verlängerter Mutterschutz?
26.03.2009 15:36
Hallo, ich brächte mal die Hilfe von denen, die sich ein wenig mit dem Mutterschutzgesetz auskennen.
Mein Entbindungstermin war offiziell der 13. März. Diesen Termin hat meine damalige Frauenärztin (bin nun umgezogen und bei einem anderen Arzt) schriftlich bestätigt für Arbeitgeber und Krankenkasse. Ich bin dementsprechend seit dem 30. Januar im Mutterschutz.
Mein neuer Arzt hat den Termin auf den 20. März festgesetzt. Ich bin nun also laut ihm erst 6 Tage überfällig. Eingeleitet wirst erst nach ET +14. Dann hätte ich aber nach der Entbindung nur noch 5 Wochen Mutterschutz, statt der üblichen acht Wochen.
Aus dem MuschG werde ich nicht schlau, dort steht:
RVO §200 Das Mutterschaftsgeld wird für die letzten sechs Wochen vor der Entbindung, den Entbindungstag und für die ersten acht Wochen, bei Mehrlings- und Frühgeburten und sonstigen vorzeitigen Entbindungen für die ersten zwölf Wochen nach der Entbindung gezahlt. ... Bei Geburten nach dem mutmaßlichen Tag der Entbindung verlängert sich die Bezugsdauer vor der Geburt entsprechend.
Ob die Zeit nach der Entbindung in einem solchen Fall verlängert wird, steht nirgends. Meine Hebamme meinte ja, es stünden mir acht Wochen zu. Ich bin da aber nicht sicher und möchte eine rechtliche Grundlage haben, bevor ich meinen Arbeitgeber informiere.
Kennt sich jemand damit aus? Übertragen haben ja sicher einige von Euch, wielange wart ihr im Mutterschutz? Danke schonmal!
Mein Entbindungstermin war offiziell der 13. März. Diesen Termin hat meine damalige Frauenärztin (bin nun umgezogen und bei einem anderen Arzt) schriftlich bestätigt für Arbeitgeber und Krankenkasse. Ich bin dementsprechend seit dem 30. Januar im Mutterschutz.
Mein neuer Arzt hat den Termin auf den 20. März festgesetzt. Ich bin nun also laut ihm erst 6 Tage überfällig. Eingeleitet wirst erst nach ET +14. Dann hätte ich aber nach der Entbindung nur noch 5 Wochen Mutterschutz, statt der üblichen acht Wochen.
Aus dem MuschG werde ich nicht schlau, dort steht:
RVO §200 Das Mutterschaftsgeld wird für die letzten sechs Wochen vor der Entbindung, den Entbindungstag und für die ersten acht Wochen, bei Mehrlings- und Frühgeburten und sonstigen vorzeitigen Entbindungen für die ersten zwölf Wochen nach der Entbindung gezahlt. ... Bei Geburten nach dem mutmaßlichen Tag der Entbindung verlängert sich die Bezugsdauer vor der Geburt entsprechend.
Ob die Zeit nach der Entbindung in einem solchen Fall verlängert wird, steht nirgends. Meine Hebamme meinte ja, es stünden mir acht Wochen zu. Ich bin da aber nicht sicher und möchte eine rechtliche Grundlage haben, bevor ich meinen Arbeitgeber informiere.
Kennt sich jemand damit aus? Übertragen haben ja sicher einige von Euch, wielange wart ihr im Mutterschutz? Danke schonmal!
26.03.2009 15:39
also dir stehen nach der geburt die 8 wochen zu egal, ob das kind nun eher oder später kommt, wenn es eher kommt, werden die tage zu den 8 wochen dazugezählt. in deinem fall bekommst du genau die 8 wochen.
26.03.2009 15:40
die acht wochen danach richten sich ja nicht nach dem ET, sondern nach dem tatsächlichen datum der entbindung. ich seh das so: auch wenn du überträgst, dann hast du 8 wochen nach der entbindung mutterschutz. daran verlängert sich ja nix, ausser bei Frühchen und mehrlingen. die 8 wochen beginnen mit dem tag der entbindung, also unabhängig von dem was vorher war.
kann man so schlau draus werden??????
kann man so schlau draus werden??????
26.03.2009 15:41
Danke schonmal, das klingt ja gut. Kann man das irgendwo nachlesen? Eine offizielle Quelle?
26.03.2009 15:43
Zitat von mambapferd:
Danke schonmal, das klingt ja gut. Kann man das irgendwo nachlesen? Eine offizielle Quelle?
das steht ja so in dem paragrphen schon drin, den du rausgesucht hast
!
26.03.2009 15:43
Zitat von mambapferd:
Hallo, ich brächte mal die Hilfe von denen, die sich ein wenig mit dem Mutterschutzgesetz auskennen.
Mein Entbindungstermin war offiziell der 13. März. Diesen Termin hat meine damalige Frauenärztin (bin nun umgezogen und bei einem anderen Arzt) schriftlich bestätigt für Arbeitgeber und Krankenkasse. Ich bin dementsprechend seit dem 30. Januar im Mutterschutz.
Mein neuer Arzt hat den Termin auf den 20. März festgesetzt. Ich bin nun also laut ihm erst 6 Tage überfällig. Eingeleitet wirst erst nach ET +14. Dann hätte ich aber nach der Entbindung nur noch 5 Wochen Mutterschutz, statt der üblichen acht Wochen.
Aus dem MuschG werde ich nicht schlau, dort steht:
RVO §200 Das Mutterschaftsgeld wird für die letzten sechs Wochen vor der Entbindung, den Entbindungstag und für die ersten acht Wochen , bei Mehrlings- und Frühgeburten und sonstigen vorzeitigen Entbindungen für die ersten zwölf Wochen nach der Entbindung gezahlt. ... Bei Geburten nach dem mutmaßlichen Tag der Entbindung verlängert sich die Bezugsdauer vor der Geburt entsprechend.
Ob die Zeit nach der Entbindung in einem solchen Fall verlängert wird, steht nirgends. Meine Hebamme meinte ja, es stünden mir acht Wochen zu. Ich bin da aber nicht sicher und möchte eine rechtliche Grundlage haben, bevor ich meinen Arbeitgeber informiere.
Kennt sich jemand damit aus? Übertragen haben ja sicher einige von Euch, wielange wart ihr im Mutterschutz? Danke schonmal!
26.03.2009 15:46
Wenn Du Dein Baby hast, musst ja zum Standesamt eine Urkunde erstellen lassen, dann erhälst Du auch Bescheinigung für die Krankenkasse auf der die auch ersehen wann DEIN Baby tatsächlich gekommen ist und ab dem Tag erhälst Du dann für weitere 8 Wochen Dein Mutterschaftsgeld. Ruf doch Deine Krankenkasse mal an, die können Dir das auch sagen, ausserdem müsstest Du doch schon Post von denen bekommen haben wieviel Du erhälst und was Du noch einreichen musst um das weitere MuSchuGeld zu erhalten?! Zumindest war das bei mir so der Fall, nach dem ich meiner Krankenkasse die Bescheinigung meiner Ärztin vorgelegt habe.
26.03.2009 15:46
hm.. ich interpretiere das dann wohl nur anders.
Meine Personalchefin ist auch ein bisschen seltsam, sie wollte mir auch erst nicht glauben, dass bei einer Entbindung vor dem ET die "verlorengegangen" Tage hintenran gehängt werden. Ich fürchte, dass dieser Paragraph für sie zu subtil formuliert ist.
Meine Personalchefin ist auch ein bisschen seltsam, sie wollte mir auch erst nicht glauben, dass bei einer Entbindung vor dem ET die "verlorengegangen" Tage hintenran gehängt werden. Ich fürchte, dass dieser Paragraph für sie zu subtil formuliert ist.
26.03.2009 15:52
Bei den 6 Wochen VoR der Geburt kann man ja nur vom ET
ausgehen. Wenn sie dann im Endeffekt 3 Wochen zu früh kommt
oder 2 Wochen später passt sich der Zeitraum entsprechend an.
Entweder Du hast effektiv eine kürzere zeit, oder eben eine etwas
längere.
Aber die 8 Wochen NACH der Geburt richten sich dann ganz
normal nach dem Geburts-Tag. Der steht ja fest.
ausgehen. Wenn sie dann im Endeffekt 3 Wochen zu früh kommt
oder 2 Wochen später passt sich der Zeitraum entsprechend an.
Entweder Du hast effektiv eine kürzere zeit, oder eben eine etwas
längere.
Aber die 8 Wochen NACH der Geburt richten sich dann ganz
normal nach dem Geburts-Tag. Der steht ja fest.
26.03.2009 15:56
Zitat von Marja:
Bei den 6 Wochen VoR der Geburt kann man ja nur vom ET
ausgehen. Wenn sie dann im Endeffekt 3 Wochen zu früh kommt
oder 2 Wochen später passt sich der Zeitraum entsprechend an.
Entweder Du hast effektiv eine kürzere zeit, oder eben eine etwas
längere.
Aber die 8 Wochen NACH der Geburt richten sich dann ganz
normal nach dem Geburts-Tag. Der steht ja fest.
Ich klinke mich hier jetzt mal ein...
Also heisst das wenn mein Baby 2 Wochen zu früh kommt, verlängert sich die Muttschutzfrist nach hinten, also vom Geburtstdatum 8Wochen + 2 Wochen weil das Baby früher kam?????
26.03.2009 15:59
Zitat von christine28:
Zitat von Marja:
Bei den 6 Wochen VoR der Geburt kann man ja nur vom ET
ausgehen. Wenn sie dann im Endeffekt 3 Wochen zu früh kommt
oder 2 Wochen später passt sich der Zeitraum entsprechend an.
Entweder Du hast effektiv eine kürzere zeit, oder eben eine etwas
längere.
Aber die 8 Wochen NACH der Geburt richten sich dann ganz
normal nach dem Geburts-Tag. Der steht ja fest.
Ich klinke mich hier jetzt mal ein...
Also heisst das wenn mein Baby 2 Wochen zu früh kommt, verlängert sich die Muttschutzfrist nach hinten, also vom Geburtstdatum 8Wochen + 2 Wochen weil das Baby früher kam?????
Stimmt genau.
26.03.2009 16:01
Ok, super dankeschön für die schnelle Antwort, wieder ein bißchen schlauer
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