Mütter- und Schwangerenforum

Wann gilt Verdienstausfall nach infektionsschutzgesetz

kautzisreni
999 Beiträge
18.08.2020 13:46
Hallo,

meine Freundin und ich haben gestern über die Zahlung des Verdienstausfalls bei kinderbetreuung nach dem infektionsschutzgesetz gesprochen. Denke das wird in der kommenden Zeit auch auf uns zukommen.

Es gilt ja Max. 10 Wochen pro "Elternteil" wenn die Kita bzw. die Schule behördlich geschlossen wird. Wie sieht es aber aus, wenn nur die einzelne kitagruppe oder schulklasse unter Quarantäne gestellt wird, weil es eine strikte gruppentrennung gab? Oder wenn das Kind sich im Urlaub aufm Spielplatz angesteckt hat (als Beispiel) und es in Quarantäne geschickt wird, aber die Eltern nicht?

Kennt sich da jemand aus?
Zirkonia85
1967 Beiträge
18.08.2020 14:04
Wenn das Kind in Quarantäne oder angesteckt ist, dann ist das ein ganz anderer Sachverhalt. Dann greift meine ich das lfz gesetz.

Das andere greift ja wenn du arbeiten willst, aber nickt kannst weil die Kita geschlossen. Aber habt ihr das nicht längst beantragt, die Kitas waren ja schon über Wochen/Monate geschlossen ?
kautzisreni
999 Beiträge
18.08.2020 14:16
Zu der Zeit war ich noch in elternzeit. Bin erst seit Juni wieder arbeiten und da hatte die Kita schon wieder auf.

Aber wenn ein Fall in der Kita Gruppe ist und die Kinder zu Hause bleiben müssen, weil Quarantäne,bekomme ich nichts? Ich muss sie ja trotzdem zu Hause betreuen und kann sie nicht in die Kita geben.
Zirkonia85
1967 Beiträge
18.08.2020 14:33
Zitat von kautzisreni:

Zu der Zeit war ich noch in elternzeit. Bin erst seit Juni wieder arbeiten und da hatte die Kita schon wieder auf.

Aber wenn ein Fall in der Kita Gruppe ist und die Kinder zu Hause bleiben müssen, weil Quarantäne,bekomme ich nichts? Ich muss sie ja trotzdem zu Hause betreuen und kann sie nicht in die Kita geben.

Ach so du meinst, wenn nur das Kind in Quarantäne ist. Dann muss dein ag sich freistellen und du bekommst dann diese 67% vom ag vorgestreckt und er holt sich das per Antrag zurück.
kautzisreni
999 Beiträge
18.08.2020 14:41
Genau, darum geht es mir. In der Kita Gruppe ist jemand positiv getestet wurden und mein Kind wird daraufhin vorsichtshalber in Quarantäne geschickt und darf nicht in die Einrichtung. Da es ja betreut werden muss, kann ich nicht auf arbei.

Aber wenn da auch das IfSG greift bin ich ja beruhigt.
nicole_jv3
5403 Beiträge
19.08.2020 20:44
Zitat von kautzisreni:

Genau, darum geht es mir. In der Kita Gruppe ist jemand positiv getestet wurden und mein Kind wird daraufhin vorsichtshalber in Quarantäne geschickt und darf nicht in die Einrichtung. Da es ja betreut werden muss, kann ich nicht auf arbei.

Aber wenn da auch das IfSG greift bin ich ja beruhigt.


Genau diesen Fall hatten wir hier, laut Rücksprache mit meinem Arbeitgeber zählt dann das IfSG. Genauso wenn demnächst Kita oder Schule wegen Corona wieder ganz schließen sollten (also pauschal, nicht weil dein Kind in Quarantäne muss).
Wenn dein Kind positiv wäre würdest du mit unter Quarantäne gestellt. Dann zählen nicht diese 10 Wochen sondern da du selbst in Quarantäne musst kriegst du ganz normal weiter dein Gehalt. So hat es mein Personalchef mir zumindest erklärt.
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