Mütter- und Schwangerenforum

Wie vom Jobcenter abmelden?

Babypopo89
779 Beiträge
10.12.2012 11:26
Hallo,

ich habe ein riesiges Problem und muss gestehen, dass ich wirklich Mist gebaut habe!
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Und zwar ist es so, dass das Jobcenter mit vor einiger Zeit und meinem Mann, einen Brief zugeschickt haben, dass er für seine Tochter (geb. am 15.07.2012) Unterhalt bezahlen soll.
Ich habe dem Jobcenter darauf geantwortet das er mit monatlich 200€ Unterhalt zukommen lässt, was sie mir auch angerechnet haben auf mein ALG 2 .
Natürlich wollen die jetzt aber noch weitere Auskünfte von meinem Mann haben. Lohnabrechnungen usw... .
Darauf hatten wir eigentlich nicht mehr reagiert da wir eh wussten das wir am 27.10.2012 heiraten und somit ja dann der Unterhalt wegfällt.
Jetzt ist es aber so, dass wir seit knapp einem Jahr zusammen leben, somit wäre der Unterhalt dann ja eh weggefallen.
Jetzt kam wieder ein Brief, dass er doch bitte seine Auskünfte freilegen soll bis zum 26.12.2012 sonst würde ein gerichtliches Verfahren eingeleitet werden mit einem saftigen Bußgeldverfahren.
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Desweiteren habe ich damals nicht angegeben das er zu mir eingezogen ist genauso wie ich unsere Hochzeit nicht angegeben hatte.
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Sowie meinen 400€ Job auch nicht.
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Eigentlich will ich sofort zur ARGE gehen und denen das alles mitteilen. Das Rechtsfolgen auf mich zukommen werden ist mir bewusst und ich werde auch zustimmen das ich denen alles zurückzahlen werde, was an Überzahlung gilt.
Immerhin war es ja keine Richtigkeit von mir dies zu tun.
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Jetzt ist es aber noch so das ich mich trotz meiner Angaben vom Jobcenter abmelden will.
Wie muss ich das tun, ohne jemals wieder was von denen zuhören??

Ich hoffe das ganze artet nicht aus, ich weis das ich Fehler gemacht habe und stehe auch sehr gerne dazu und werde alles dafür tun und denen auch zurückzahlen, ich brauche lediglich nur Hilfe wie ich am besten die Abmeldung schreibe.
10.12.2012 11:36
Ich habs damals so gemacht. Einfach nen Brief schreiben das du dich beim arbeitsamt abmelden willst und somit auch keine Leistungen mehr beziehen möchtest.

Das ihr schon 1 Jahr verheiratet seit könnte aber ziemlich ärger geben
Babypopo89
779 Beiträge
10.12.2012 11:42
Wir sind erst seitdem 27.10.2012 verheiratet!

Und wie schreibe ich das am besten? Ich bekomme da irgendwie keinen Satz zusammen !
10.12.2012 11:48
Sehr geehrte Damen und Herren,

hiermit möchte ich mich umgehend beim Arbeitsamt abmelden und verzichtet somit auf weitere Leistungen.

Mit freundlichen grüßen

so hab ich es damals geschrieben. Hab dann ein schreiben bekommen, das es bei ihnen angekommen ist

Ok aber ihr lebt schon länger zusammen? Das kann auch stress geben, da ihr es nicht angegeben habt Vielleicht hast du Glück und die fragen gar net nach
10.12.2012 11:50
Oha,da hast Du aber einiges nicht angegeben...wird schwierig.

Setz erstmal einen Brief auf in denen Du angibst das Du keine weiteren Bezüge erhalten willst,allerdings denke ich wird ihnen das ein bisschen komisch vorkommen.

Bis wann ist deine Bewilligung?
10.12.2012 11:50
Unterhaltsvorschuß fällt erst ab der Hochzeit weg und nicht wenn man zusammen zieht.Unterhalt vom Vater des Kindes fällt nicht weg, das muss der Mann zahlen, ob man neu heiratet oder nicht ist da egal
maxmaja
1643 Beiträge
10.12.2012 11:50
Sehr geehrte (Sachbearbeiter/in)

Hiermit möchte ich mich fristgemäß zum nacht möglichen Augenblick aus meiner Leistung des Arbeitslosengeld 1 oder 2 abmelden. Desweiteren möchte in den folgenden Monaten keine Leistungen mehr beziehen.

Gemäß meiner Meldepflicht möchte ich gleichzeitig mit angeben, dass mein Ehemann (Name, Geburtsdatum) seit dem (Datum) mit mir in einer Bedarfsgemeinschaft zusammenlebt. Unsere Heirat fand bereits am (Datum) statt, was ich auf diesem Wege auch mitteilen möchte. Da ich zum (Datum) ebenfalls eine geringfügige Nebenbeschäftigung angetreten habe, bitte ich um eine Neuberechnung der Leistung die mir zustand.

Mit freundlichen Grüßen

(Name)
10.12.2012 11:52
gehst einfach hin und sagst du möchtest eine "Verzichtserklärung"unterschreiben...dann bist weg von dem verein
Sommerkind
9169 Beiträge
10.12.2012 11:53
Als erstes schreibst du eine sog. Verzichtserklärung ab Januar 2013.

Bezüglich der Überzahlung bekommst du nachdem die Nachberechnung erfolgt ist, in welcher Höhe tatsächlich Leistungen überzahlt wurden, einen Aufhebungs- und Erstattungsbescheid. In der Regel wirst du vorher noch dazu angehört, da schreibst du entweder hin wie´s war oder du reagierst gar nicht darauf, dann wird nach Aktenlage entschieden.

Ich hoffe deine Fragen soweit alle beantwortet zu haben
10.12.2012 11:58
Zitat von Saskia-HH:

Unterhaltsvorschuß fällt erst ab der Hochzeit weg und nicht wenn man zusammen zieht.Unterhalt vom Vater des Kindes fällt nicht weg, das muss der Mann zahlen, ob man neu heiratet oder nicht ist da egal


Stimmt nicht, wenn man mit dem Vater der Kindes zusammen lebt, bekommt man auch keinen Vorschuss. So wie ich verstanden hab ist das ddoch der Vater mit dem sie zusammen lebt oder?
10.12.2012 11:59
Zitat von Felily:

Oha,da hast Du aber einiges nicht angegeben...wird schwierig.

Setz erstmal einen Brief auf in denen Du angibst das Du keine weiteren Bezüge erhalten willst,allerdings denke ich wird ihnen das ein bisschen komisch vorkommen.

Bis wann ist deine Bewilligung?


denke kommt aufs amt an, bei mir haben sie net mal nach gefragt sondern ich bekam nur nen brief, das ab dem und dem dann nichts mehr kommt
10.12.2012 11:59
Zitat von LenaFC:

Zitat von Saskia-HH:

Unterhaltsvorschuß fällt erst ab der Hochzeit weg und nicht wenn man zusammen zieht.Unterhalt vom Vater des Kindes fällt nicht weg, das muss der Mann zahlen, ob man neu heiratet oder nicht ist da egal


Stimmt nicht, wenn man mit dem Vater der Kindes zusammen lebt, bekommt man auch keinen Vorschuss. So wie ich verstanden hab ist das ddoch der Vater mit dem sie zusammen lebt oder?

Achso OK....
10.12.2012 12:03
Also einfach bezüge nun abmelden dann bekommst ja keinen Unterhaltsvorschuss mehr und somit muss dein Mann ja nichts mehr ans Amt zahlen aber ich denke er muss das bis jetzt gezahlte zurück zahlen oder so
10.12.2012 12:25
Zitat von LenaFC:

Zitat von Felily:

Oha,da hast Du aber einiges nicht angegeben...wird schwierig.

Setz erstmal einen Brief auf in denen Du angibst das Du keine weiteren Bezüge erhalten willst,allerdings denke ich wird ihnen das ein bisschen komisch vorkommen.

Bis wann ist deine Bewilligung?


denke kommt aufs amt an, bei mir haben sie net mal nach gefragt sondern ich bekam nur nen brief, das ab dem und dem dann nichts mehr kommt


Da hast Du sicher recht,meine jetzt nur wegen dem erhaltenen Brief das er seine Unterlagen beibringen soll...vielleicht muss das dann trotzdem noch erfolgen damit eine Berechnung für die vergangenen Monate erneut gemacht werden kann...aber da ist meiner Meinung nach jetzt doch einiges im argen,wenn sie dahinter kommen wird das wohl angezeigt werden,so habe ich das mal mitbekommen,aber auch das kann natürlich unterschiedlich sein.
Sommerkind
9169 Beiträge
10.12.2012 13:38
Ach ja, was ich noch vergessen hatte zu erwähnen: Stell dich drauf ein, dass ein Verfahren wegen Ordnungswidrigkeit eingeleitet wird. Wenn du Glück hast, kommst du mit einer Verwarnung davon, schlimmstenfalls kommt noch ein Bußgeld hinzu.
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