Mütter- und Schwangerenforum

Wieder eine Frage zum kinderzuschlag

cookie23
3599 Beiträge
05.07.2020 11:30
Hallo ihr lieben,ich verstehe das nicht ganz.
Ich war,als ich mich von meinem Mann getrennt habe beim Amt,da sagte man mir das ich keinen Anspruch hätte bzw ich auch Wohngeld bekommen könnte und meine Wohnung um 215€ zu teuer wäre (auch kleinere Wohnung kosten mehr als meine jetzige)
So nun bin ich zum Wohngeldamt und bekomme auch Wohngeld und man sagte mir ich soll kinderzuschlag beantragen.
Im März habe ich es dann beantragt,nachdem ich auch gefühlte 300x im Internet nachgerechnet habe etc
Gestern kam dann die Ablehnung. Sie meinten ich hätte einen unbedeckten Bedarf von über 300€ und ich soll hartzIV beantragen.
Ich kann das ganze überhaupt nicht nachvollziehen und überlege Widerspruch einzulegen.
Kennt sich jemand damit evtl. Aus?
Mimiminime
1822 Beiträge
05.07.2020 11:35
Zitat von cookie23:

Hallo ihr lieben,ich verstehe das nicht ganz.
Ich war,als ich mich von meinem Mann getrennt habe beim Amt,da sagte man mir das ich keinen Anspruch hätte bzw ich auch Wohngeld bekommen könnte und meine Wohnung um 215€ zu teuer wäre (auch kleinere Wohnung kosten mehr als meine jetzige)
So nun bin ich zum Wohngeldamt und bekomme auch Wohngeld und man sagte mir ich soll kinderzuschlag beantragen.
Im März habe ich es dann beantragt,nachdem ich auch gefühlte 300x im Internet nachgerechnet habe etc
Gestern kam dann die Ablehnung. Sie meinten ich hätte einen unbedeckten Bedarf von über 300€ und ich soll hartzIV beantragen.
Ich kann das ganze überhaupt nicht nachvollziehen und überlege Widerspruch einzulegen.
Kennt sich jemand damit evtl. Aus?


Das ist so richtig in der Regel. Die haben festgestellt, dass du zu wenig hast. Hast du auch Unterhalt und wirklich alles an Einkommen angegeben? Du müsstest jetzt rein theoretisch ALG 2 aufstockend beantragen, Wohngeld fällt dann weg. Oder warst du in Kurzarbeit und hast da den Antrag gestellt? Wenn sich die finanziellen Verhältnisse seit der Antragstellung geändert haben dann würde ich in den Widerspruch gehen und aktuelle Nachweise zum Einkommen bei legen.
Im Jobcenter wird ja auch noch Mal geprüft, ob ggf. Vorrangige Leistungen wie Wohngeld und KIZ zu Steen sind, das machen wir immer bei Antragstellung.
cookie23
3599 Beiträge
05.07.2020 11:39
Nein,es hat sich nichts geändert.
Ich konnte seit meiner großen op nicht arbeiten (9 Wochen krank,Sohn aus der Tagesmutter raus etc)
Ich habe meinen Unterhalt,den der Kinder,Kindergeld und Wohngeld
Ich habe das mal eben nachgerechnet und die haben auch mit viel mehr gerechnet als ich habe.
Beim Amt sagten sie mir ja das ich nichts bekommen würde,der Unterhalt ist ja nicht wenig.
Ich verstehe auch gar nicht wo die 100€ mehr hernimmt
Und bei dem Einkommen,zu dritt,steht mir sicher kein hartzIV zu,auch im Internet steht nein und bei den kz Rechner steht ich habe nur einen unbedeckten Bedarf von 7€
Das macht mich fertig
Mimiminime
1822 Beiträge
05.07.2020 12:23
Zitat von cookie23:

Nein,es hat sich nichts geändert.
Ich konnte seit meiner großen op nicht arbeiten (9 Wochen krank,Sohn aus der Tagesmutter raus etc)
Ich habe meinen Unterhalt,den der Kinder,Kindergeld und Wohngeld
Ich habe das mal eben nachgerechnet und die haben auch mit viel mehr gerechnet als ich habe.
Beim Amt sagten sie mir ja das ich nichts bekommen würde,der Unterhalt ist ja nicht wenig.
Ich verstehe auch gar nicht wo die 100€ mehr hernimmt
Und bei dem Einkommen,zu dritt,steht mir sicher kein hartzIV zu,auch im Internet steht nein und bei den kz Rechner steht ich habe nur einen unbedeckten Bedarf von 7€
Das macht mich fertig


Ah okay, dann muss aber was in deren Bedarf falsch gerechnet worden sein seitens der Familienkasse. Dann würde ich tatsächlich Widerspruch einlegen, die mögen bitte die Berechnung erneut prüfen.
ALG2 kann man sich ja leicht ausrechnen ( lassen) , wenn du da sagst liegst du drüber braucht man sich auch nicht für Mühe machen das zu beantragen.
Guck noch Mal in diesem Berechnungsbogen nach, irgendwas muss ich von der famka ja vergessen haben.
Colli89
1507 Beiträge
05.07.2020 13:53
Ich könnte mir vorstellen dass sich die Differenz aus den Unterkunftskosten ergibt. Die Wohngeldstelle und die Familienkasse rechnen mit den tatsächlichen Mietkoaten und das JC vermutlich mit deren Mietobergrenze für die Anzahl der Personen in deinem Haushalt.
Mimiminime
1822 Beiträge
05.07.2020 14:18
Zitat von Colli89:

Ich könnte mir vorstellen dass sich die Differenz aus den Unterkunftskosten ergibt. Die Wohngeldstelle und die Familienkasse rechnen mit den tatsächlichen Mietkoaten und das JC vermutlich mit deren Mietobergrenze für die Anzahl der Personen in deinem Haushalt.


Könnte sein. Aber das JC müsste zum Beispiel für die ersten 6 Monate ab Antragstellung die tatsächlichen Kosten der Unterkunft berücksichtigen, erst danach werden Maßnahmen zur Senkung der Unterkunftskosten getroffen, und grade jetzt in der Coronazeit isses ein bisschen anders.
cookie23
3599 Beiträge
05.07.2020 16:11
Zitat von Mimiminime:

Zitat von Colli89:

Ich könnte mir vorstellen dass sich die Differenz aus den Unterkunftskosten ergibt. Die Wohngeldstelle und die Familienkasse rechnen mit den tatsächlichen Mietkoaten und das JC vermutlich mit deren Mietobergrenze für die Anzahl der Personen in deinem Haushalt.


Könnte sein. Aber das JC müsste zum Beispiel für die ersten 6 Monate ab Antragstellung die tatsächlichen Kosten der Unterkunft berücksichtigen, erst danach werden Maßnahmen zur Senkung der Unterkunftskosten getroffen, und grade jetzt in der Coronazeit isses ein bisschen anders.

3 Monate das haben sie vor etwa 2 Jahren einmal gemacht. Aber hier findet man einfach keine günstigeren Wohnungen
Mimiminime
1822 Beiträge
05.07.2020 17:30
Zitat von cookie23:

Zitat von Mimiminime:

Zitat von Colli89:

Ich könnte mir vorstellen dass sich die Differenz aus den Unterkunftskosten ergibt. Die Wohngeldstelle und die Familienkasse rechnen mit den tatsächlichen Mietkoaten und das JC vermutlich mit deren Mietobergrenze für die Anzahl der Personen in deinem Haushalt.


Könnte sein. Aber das JC müsste zum Beispiel für die ersten 6 Monate ab Antragstellung die tatsächlichen Kosten der Unterkunft berücksichtigen, erst danach werden Maßnahmen zur Senkung der Unterkunftskosten getroffen, und grade jetzt in der Coronazeit isses ein bisschen anders.

3 Monate das haben sie vor etwa 2 Jahren einmal gemacht. Aber hier findet man einfach keine günstigeren Wohnungen

OK, bei uns sind es 6 Monate , aber das kann unter Umständen kommunal anders geregelt sein.
Hier ist es auch sehr schwer, was zu finden in der angemessenen Höhe.
Colli89
1507 Beiträge
06.07.2020 09:45
Wenn du bereits vor 2 Jahren dann auf die Mietobergrenze festgesetzt worden bist dann würde das jetzt bei Antragstellung gleich auf die Mietobergrenze fallen und nicht auf die tatsächlichen Mietkosten.
Colli89
1507 Beiträge
06.07.2020 09:46
Zitat von Colli89:

Wenn du bereits vor 2 Jahren dann auf die Mietobergrenze festgesetzt worden bist dann würde das jetzt bei Antragstellung gleich auf die Mietobergrenze fallen und nicht auf die tatsächlichen Mietkosten.


Sofern du nicht umgezogen bist seit damals
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