Mütter- und Schwangerenforum

Versicherungswechsel

02.09.2009 23:48
Nabend ihr lieben. Hab mal dre frage. Ich hab meine Versicherung gekündigt und will jetzt wechseln. Jetzt steht auf der Kündigungsbestätigung das ich die bestätigung der neuen versicherung bei der zur Meldung verpflichteten Stelle (zb. Arbeitgeber) vorlegen muß. Ich hab ja jetzt Elternzeit und mein Arbeitsgeber zahl ja in der zeit keine beiträge für mich. Muß ich die bescheinigung trotzdem bei ihm vorlegen damit sie wirksam ist???? So wie es aussieht werd ich nach der Elternzeit nicht in die Firma zurückgehen. Und dann wollt ich noch wissen, brauch ich für meine Maus eine extra Kündigungsbestätigung oder zählt meine auch für sie weil sie ja auch über mich versichert ist???
Und... Auf der Bestätigung steht die neue Krankenversicherungsnummer???? Hab ich jetzt ne neue bis die Kündigungsfrist rum ist und ich bei der neuen versicherung bin???? Ist doch unlogisch.
Sorry ist etwas lang geworden... vielleicht kann mir ja jemand helfen und kennt sich aus.
lg, Jacky
miaa
15612 Beiträge
02.09.2009 23:54
Du hast deine private Krankenversicherung gekündigt? Dann musst du bei deiner Alten die Annahmeerklärung der Neuen vorlegen.
02.09.2009 23:57
Zitat von miaa:

Du hast deine private Krankenversicherung gekündigt? Dann musst du bei deiner Alten die Annahmeerklärung der Neuen vorlegen.

Nein ich war nicht privat versichert. Nur gesetzlich
miaa
15612 Beiträge
02.09.2009 23:58
Eine beitragsfreie "Familienversicherung" ist für privat krankenversicherte und unversicherte Ehegatten für die Dauer der Elternzeit bei ihrem gesetzlich krankenversicherten Ehegatten seit dem 1. Januar 2000 nicht mehr möglich. Die Beitragszahlung wird bei der privaten Krankenversicherung nicht unterbrochen. Der Arbeitgeber ist nicht verpflichtet, den Arbeitgeberanteil zum Krankenversicherungsbeitrag gemäß § 257 SGB V zu zahlen.

Dieser Anspruch entsteht jedoch wieder, wenn privat Versicherte während der Elternzeit einer Teilzeitbeschäftigung mit bis zu 30 Wochenstunden nachgehen. Ein privat krankenversicherter Arbeitnehmer, dessen ebenfalls privat krankenversicherte Ehefrau sich in der Elternzeit befindet, erhält im Regelfall keinen Arbeitgeberzuschuß zu dem Krankenversicherungsbeitrag der Ehefrau. Ob ein Arbeitgeberzuschuß gezahlt wird, liegt im Ermessen des Arbeitgebers.

miaa
15612 Beiträge
02.09.2009 23:59
ok dann vergiß das und was hast du dann gekündigt?
03.09.2009 00:04
Zitat von miaa:

ok dann vergiß das und was hast du dann gekündigt?


Ich bin gestzlich versichert bei der bkk essanelle und hab da jetzt die mitgliedschaft für mich und meine tochter zum 31,10,09 gekündigt und möcht jetzt zur barmer wechseln.
lg
03.09.2009 00:32
dann mußt du die anmeldung oder eher gesagt die zu sage der neuen bei der alten vorlegen, glaube so war das!?
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