Mütter- und Schwangerenforum

400€ job und ein Beschäftigungsverbot! wird der lohn weitergezahlt?

BlumeOoO
17634 Beiträge
18.12.2011 22:00
und zwar wollen wir nächstes jahr wieder anfangen zu hibbeln....
derzeit arbeite ich auf 400€ basis. meine arbeitskollegin sagte, das die letzten zwei ein BV hatten, weil es nur stehen ist!

wie läuft es denn dann mit meinem lohn?
darüber muss man sich ja vorher schon mal ein paar gedanken machen
18.12.2011 22:02
Bei einem BV, bekommst du die ganze Zeit über, bis du in den Mutterschutz gehst dein volles Gehalt weiter gezahlt, der Arbeitgeber holt sich das Geld von der KK wieder.
muckelchen164
1075 Beiträge
18.12.2011 22:08
Zitat von finn2011:

Bei einem BV, bekommst du die ganze Zeit über, bis du in den Mutterschutz gehst dein volles Gehalt weiter gezahlt, der Arbeitgeber holt sich das Geld von der KK wieder.


so war es bei mir auch!
BlumeOoO
17634 Beiträge
08.02.2012 12:15
ic habe nun gerade bei der kk angerufen und die sagten mir, das der AG das geld nicht von der krankenkasse erstattet bekommt?! sondern durch die minijob-zentrale
ich sollte meinen arbeitgeber fragen, wie er das handhaben würde! aber ich frag ich ihn doch nicht nach.... geht ihn doch nix an, ob ich schwanger werden will
Starchen11
18 Beiträge
20.04.2017 22:00
Guten Abend,

Ich habe eine Frage bzgl der Lohnfortzahlung wenn ich ein Beschäftigungsverbot bekomme. Ich übe einen Minijob auf 450€ Basis aus. Ich werde nach geleisteten Arbeitsstunden bezahlt und wenn ich krank bin bekomme ich für diese Zeit kein Gehalt. Wie sieht das aus wenn ich ein Beschäftigungsverbot bekomme? Bekomme ich in meinem Fall das Gehalt weiter gezahlt oder eben 0? Vielleicht war ja schon mal jemand in der gleichen Situation und kann mir meine frage beantworten. Bei einem Festgehalt bekommen man es wohl bezahlt aber wenn man nach Stunden bezahlt wird...?! Mir ist es sehr unangenehm bis meinem Arbeitgeber nachzufragen und deswegen hoffe ich hier auf Antwort.
Pinchen17
109 Beiträge
20.04.2017 22:07
Du hast ja einen super Job. So kann man auch den Mindestlohn unterwandern. Jedem Minijobber steht Lohnfortzahlung im Krankheitsfall und bezahlter Urlaub zu! Ebenso dann natürlich auch im Beschäftigungsverbot. Informiert euch bitte bei der Minijobzentrale über eure Rechte. Lasst euch das bitte nicht gefallen.
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