Mütter- und Schwangerenforum

An die (werdenden) Muttis die in der Metalbranche arbeiten

Silvershine
379 Beiträge
16.01.2014 14:43
Hey

Ich hab gestern mit einer freundin diskutiert.
Sie meinte "Du hasts schön du in der metalbranche kannst gleich mutterschutz gehen sobald du schwanger bist, ich musste bis 8 wochen vor der geburt warten"
(man muss dazu sagen sie hatte keine blümchenschwangerschaft aber ihr arzt meinte frühzeitiger mutterschutz ist nicht notwendig)

nun zu meiner frage: stimmt es das man in dieser branche wenn man ,so wie ich, wirklich schwere sachen heben muss (teilweiße auch so schwer das man 2-3 leute zur hilfe braucht) und auch mit ungesundem zeug zu tun hat wie kühlemulsion usw gleich in mutterschutz gehen kann?
ich mein, ich kann mir das nicht vorstellen, schließlich wird einem dann ja das wochengeld anders berechnet oder? man geht ja hier bei uns in Ö von den letzten 6 (oder 8 ? ) monaten aus und dieser satz wird berechnet ...

bin da etwas überfragt und meinen chef kann ich ja schwer fragen der dreht mir so oder so den hals um wenn ich jetzt schwanger werde .

"leichte arbeiten" gibt es bei uns nicht da ich in einer firma arbeite die bohrköpfe für den bergbau und tunnelbau herstellt.

wisst ihr da irgendetwas oder v.l eine HP wo ich nachlesen könnte?

Danke im vorraus
16.01.2014 14:58
Ich denke deine Freundin meint ein BV= Beschäftigungsverbot

Mutterschutz beginnt wirklich erst 8 Wochen vor ET!
Denke schon das wenn du solche arbeiten verrichten musst du in ein BV gehen kannst!
Das sollte man dann aber mit dem FA bereden!
Silvershine
379 Beiträge
16.01.2014 15:07
Zitat von PittiPlatsch287:

Ich denke deine Freundin meint ein BV= Beschäftigungsverbot

Mutterschutz beginnt wirklich erst 8 Wochen vor ET!
Denke schon das wenn du solche arbeiten verrichten musst du in ein BV gehen kannst!
Das sollte man dann aber mit dem FA bereden!


aso heißt das gg
macht das der FA ? oder muss ich da zu irgend einem amt fahren wenns wirklich soweit ist ?
03Juni
10945 Beiträge
16.01.2014 15:28
ich weiß nicht, ob es in Ö genauso ist wie in D.

Aber hier in D ist es so, dass man sofort wenn man die schwangerschaft bekannt gibt zu hause ist, wenn man einen für mutter oder kind gefährlichen beruf ausübt oder irendwas gegenstand der arbeit ist, was man laut muschug nicht machen darf.
ich bin zum beispiel in der 6. woche und auch schon zu hause, weil ich in dauernachtschicht alleine mit patienten war, beides darf man nicht schwanger. andere arbeit war nicht möglich, also BV vom Arbeitgeber ausgestellt.
In der ersten SChwangerschaft hab ich aus Medizinishen Gründen ein BV vom Arzt bekommen.

IM BV hast du kkeine finanziellen nachteile. du bekommst währen des BV bis zum mutterschutz dein durchschnittliches gehalt der letzten drei monate vorm BV weitergezahlt inklusive durchschnittlicher schichtzulagen etc. und somit hast du auch keine nachteile beim elterngeld zu erwarten.

aber wie gesagt, das gilt für D , weiß nicht, wie es in Ö ist
khaleesi
3596 Beiträge
16.01.2014 15:38
wenn es so offensichtlich nicht gut für eine schwangere ist, dann ist es die aufgabe des arbeitgebers, dir ein bv zu erteilen.
aber dafür muss man erstmal schwanger sein
Silvershine
379 Beiträge
16.01.2014 16:33
Zitat von khaleesi:

wenn es so offensichtlich nicht gut für eine schwangere ist, dann ist es die aufgabe des arbeitgebers, dir ein bv zu erteilen.
aber dafür muss man erstmal schwanger sein


ja da hast du recht gg ...

danke für die antworten ... hat mir gut geholfen

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