Mütter- und Schwangerenforum

Kinderwunsch und Arbeitsvertrag

Anonym 187233
7 Beiträge
15.03.2016 17:49
Hallo ,

Folgendes wir haben ein Kinderwunsch. Ich hab schon ein Sohn mit in die Beziehung gebracht . Nun sieht es wie folgt aus ich hab eine abgeschlossene Ausbildung und bin in einem Arbeitsverhältnis . In der Firma bin ich nun fast 3 Jahre. Mein Vertrag ist bis Ende August befristet . Ich werde zu 99% einen weiteren Vertrag bekommen der auch befristet sein wird 1 Jahr. Jetzt wollten wir anfangen zu üben wenn der Vertrag unterschrieben ist ( ev. Mai / Juni ) . Jetzt zu meinem " Problem " es kann ja durchaus sein das ich gleich Schwanger werd ohne den neuen Vertrag angetreten zu haben . Dieser ist aber trotzdem gültig oder ?

Oder ich werd halt kurz nach antreten des Vertrages schwanger .

Beides ist nicht so toll , weil ich zu 90% nicht mehr weiter arbeiten darf in meinem Beruf .

Ich wollt einfach mal eure Meinungen dazu hören , ob ihr es so machen würden und wenn nein warum nicht

Dieses Thema wurde anonym erstellt, weil:

Eventuell Arbeitskollegen

shelyra
69107 Beiträge
15.03.2016 17:55
wenn du den neuen vertrag unterschrieben hast ist der gültig, egal ob du gleich schwanger wirst.
wenn du noch nicht unterschrieben hast kann es halt passieren dass sie idr keinen neuen geben wenn du schwanger bist.

daher würde ich persönlich mit dem hibbeln so anfangen, dass man erst den vertrag unterschreibt bzw nur 2-3 wochen davor, so dass man da noch nicht schwanger ist.
Anonym 187233
7 Beiträge
15.03.2016 17:59
Zitat von shelyra:

wenn du den neuen vertrag unterschrieben hast ist der gültig, egal ob du gleich schwanger wirst.
wenn du noch nicht unterschrieben hast kann es halt passieren dass sie idr keinen neuen geben wenn du schwanger bist.

daher würde ich persönlich mit dem hibbeln so anfangen, dass man erst den vertrag unterschreibt bzw nur 2-3 wochen davor, so dass man da noch nicht schwanger ist.


Ja so ist es auch gedacht , nur wie verhält es sich wenn ich schwanger bin und der befristet Vertrag ausläuft ? Macht des viel am Elterngeld ?

Nach der Elternzeit einen neuen Job zu bekommen ist nicht das Problem, wenn ich dann weis in welche Richtung
shelyra
69107 Beiträge
15.03.2016 18:13
Zitat von Anonym 187233:

Zitat von shelyra:

wenn du den neuen vertrag unterschrieben hast ist der gültig, egal ob du gleich schwanger wirst.
wenn du noch nicht unterschrieben hast kann es halt passieren dass sie idr keinen neuen geben wenn du schwanger bist.

daher würde ich persönlich mit dem hibbeln so anfangen, dass man erst den vertrag unterschreibt bzw nur 2-3 wochen davor, so dass man da noch nicht schwanger ist.


Ja so ist es auch gedacht , nur wie verhält es sich wenn ich schwanger bin und der befristet Vertrag ausläuft ? Macht des viel am Elterngeld ?

Nach der Elternzeit einen neuen Job zu bekommen ist nicht das Problem, wenn ich dann weis in welche Richtung

schwer zu sagen wie hoch das elterngeld ausfällt. kommt ja drauf an wann du schwanger werdne würdest.
es errechnet sich ja aus den letzten 12 monaten vor geburt. jeder monat der nicht gearbeitet wrude fällt mit 0€ in die rechnugn hinein.

wenn du glück hast dann wirst du sofort schwanger udn dein vertrag läuft erst nach beginn der elternzeit aus...
wenn du pech hast udn es dauert länger dann läuft der vertrag vielleicht schon 1 monat nach schwangerschaftsbeginn aus...

Anonym 187233
7 Beiträge
15.03.2016 18:18
Zitat von shelyra:

Zitat von Anonym 187233:

Zitat von shelyra:

wenn du den neuen vertrag unterschrieben hast ist der gültig, egal ob du gleich schwanger wirst.
wenn du noch nicht unterschrieben hast kann es halt passieren dass sie idr keinen neuen geben wenn du schwanger bist.

daher würde ich persönlich mit dem hibbeln so anfangen, dass man erst den vertrag unterschreibt bzw nur 2-3 wochen davor, so dass man da noch nicht schwanger ist.


Ja so ist es auch gedacht , nur wie verhält es sich wenn ich schwanger bin und der befristet Vertrag ausläuft ? Macht des viel am Elterngeld ?

Nach der Elternzeit einen neuen Job zu bekommen ist nicht das Problem, wenn ich dann weis in welche Richtung

schwer zu sagen wie hoch das elterngeld ausfällt. kommt ja drauf an wann du schwanger werdne würdest.
es errechnet sich ja aus den letzten 12 monaten vor geburt. jeder monat der nicht gearbeitet wrude fällt mit 0€ in die rechnugn hinein.

wenn du glück hast dann wirst du sofort schwanger udn dein vertrag läuft erst nach beginn der elternzeit aus...
wenn du pech hast udn es dauert länger dann läuft der vertrag vielleicht schon 1 monat nach schwangerschaftsbeginn aus...


Wie ist es wenn er im Mutterschutz ausläuft ?
Joss100
1142 Beiträge
15.03.2016 18:48
Also soweit ich weiß darf man nur 2 befristete Verträge hinter einander bekommen und danach unbefristet...vielleicht solltest du dich darüber erstmal schlau machen ?

15.03.2016 20:41
Zitat von Joss100:

Also soweit ich weiß darf man nur 2 befristete Verträge hinter einander bekommen und danach unbefristet...vielleicht solltest du dich darüber erstmal schlau machen ?




Das war auch mein aller erster Gedanke als ich das las. Dein wievielter Vertrag ist das denn dann?
K.B.
4974 Beiträge
15.03.2016 20:47
Stimmt so nicht, wenn in dem Vertrag ein Sachgrund angegeben ist, kann er immer wieder neu befristet werden, Ich arbeite seit 10 Jahren mit befristeten Verträgen, da unsere Arbeit von den ausgeschriebenen Maßnahmen der Agentur für Arbeit abhängig ist. Wir bekommen dann die Verträge solange wie die Maßnahmen laufen.
15.03.2016 20:47
Zitat von Milli1990:

Zitat von Joss100:

Also soweit ich weiß darf man nur 2 befristete Verträge hinter einander bekommen und danach unbefristet...vielleicht solltest du dich darüber erstmal schlau machen ?




Das war auch mein aller erster Gedanke als ich das las. Dein wievielter Vertrag ist das denn dann?


Das gilt nur für Befristungen nach dem Teilzeit-Befristungs-Gesetz. Sogenannte Sachgrundbefristungen gibts unendlich.
15.03.2016 20:47
Zitat von K.B.:

Stimmt so nicht, wenn in dem Vertrag ein Sachgrund angegeben ist, kann er immer wieder neu befristet werden, Ich arbeite seit 10 Jahren mit befristeten Verträgen, da unsere Arbeit von den ausgeschriebenen Maßnahmen der Agentur für Arbeit abhängig ist. Wir bekommen dann die Verträge solange wie die Maßnahmen laufen.


Anonym 187233
7 Beiträge
15.03.2016 21:06
Zitat von Joss100:

Also soweit ich weiß darf man nur 2 befristete Verträge hinter einander bekommen und danach unbefristet...vielleicht solltest du dich darüber erstmal schlau machen ?




Es ist mein zweiter Vertrag . Der erste war allerdings ein Ausbildungsvertrag . Und jetzt ein befristeter für 1 Jahr.
16.03.2016 08:48
Also du hättest gar kein Problem ... ich meine ein schlechtes Gewissen hätte ich an deiner Stelle auch mal überhaupt nicht - du fängst ja nicht grad erst bei der Firma an, sondern bekommst ja nur einen neuen Vertrag.

Ich würde direkt mit unterschriebenen Vertrag anfangen zu üben. Am Besten jetzt schon keine hormonelle Verhütung mehr.

Dein Elterngeld wird ganz normal berechnet entsprechend der 12 vollen Monate Durchschnittsgehalt vor Mutterschutz.

Anonym 187233
7 Beiträge
16.03.2016 10:47
Zitat von kataleia:

Also du hättest gar kein Problem ... ich meine ein schlechtes Gewissen hätte ich an deiner Stelle auch mal überhaupt nicht - du fängst ja nicht grad erst bei der Firma an, sondern bekommst ja nur einen neuen Vertrag.

Ich würde direkt mit unterschriebenen Vertrag anfangen zu üben. Am Besten jetzt schon keine hormonelle Verhütung mehr.

Dein Elterngeld wird ganz normal berechnet entsprechend der 12 vollen Monate Durchschnittsgehalt vor Mutterschutz.


Ich hab mich jetzt noch impfen lassen müssen und muss daher wieso noch 3 Monate warten. Ich werde jetzt noch 5 Wochen hormonell verhüten und dann mit Kondom bis der Vertrag unterschrieben ist ?

Schlechtes Gewissen hab ich halt schon ein wenig , weil ich ja eventuell auch schwanger bin bevor der Vertrag anfängt .
Anonym 187233
7 Beiträge
18.03.2016 16:27
Ich hätt da noch eine Frage und zwar kann ich den neuen Arbeitsvertrag schon im Mai verlangen ? , weil ich muss mich ja sonst arbeitslos melden und eine mündliche Zusage ich ja nicht sicher.

Sonst bekommt man den Vertrag wohl erst 6-8 Wochen bevor der andere endet.
Anonym 187233
7 Beiträge
18.03.2016 17:24
  • Dieses Thema wurde 2 mal gemerkt