Mütter- und Schwangerenforum

Samenspende Unterhalt

Anonym 184984
4 Beiträge
14.11.2015 05:00
Hallo ihr Lieben,
Ich habe mal eine Frage. Finde dazu leider nirgends eine zufriedenstellende Antwort.

Es geht um Schwangerschaft durch Samenspende aus dem Ausland.
Speziell geht es um Dänemark. Dort hat man die Möglichkeit (auch alleinstehend oder in gleichgeschlechtlicher Beziehung lebend) einer Insemination mit Spendersamen. Man kann sich auch Spendersperma gekühkt zuschicken lassen für eine Selbstinsemination. Das läuft fast wie bei Amazon... auswählen-Warenkorb-bestellen

Nun hat man da die Möglichkeit entweder Samenspende eines anonymen Mannes zu bekommen, oder sich aber direkt einen Spender online aussuchen von dem dort Samen vorrätig ist.

Nun geht es mir um die rechtliche Situation. Natürlich wäre es mir lieber einen Spender selbst auszuwählen (nach Größe, Phänotyp, Bildung, Erkrankungen in der Familie etc.) Dann sieht man dort auch Fotos des Spenders, seinen Namen, Lebenslauf und Bilder von den Eltern etc.
Ich "kenne" den potentiellen Erzeuger also auch.

Da dieser Fall ja so in Deutschland nicht gegeben ist, gibt es hier auch offenbar keine rechtlichen Bestimmungen.
Bin ich also schwanger hätte ich theoretisch also die Möglichkeit diesen Mann als Vater anzugeben und sogar Unterhalt zu fordern?!?!?
Und was viel schlimmer ist... umgekehrt könnte er ja irgendwann Umgang oder Sorgerecht fordern?

Scheinbar haben entsprechende Verträge, mit Auschlüssen jeglicher Forderungen, keine Rechtskraft!?

Und darüber hinaus... wenn man sich beispielsweise eine anonyme Samenspende 'bestellt' und dann angibt, dass man den Vater nicht kennt - was ja stimmt - könnte man dann Unterhaltszuschuss vom Staat beantragen? Schließlich ist ja dann für das Amt nie nachvollziehbar, dass es eine Spende war...?

Vielleicht kennt sich hier ja irgendjemand etwas besser aus? Würde mich freuen, wenn Jemand etwas Licht ins Dunkel bringen kann....

Danke schonmal!

Dieses Thema wurde anonym erstellt, weil:

Hier Bekannte im Forum unterwegs sind die (noch) nichts davon wissen.

diekleene
53976 Beiträge
14.11.2015 06:45
Ich bezweifel das du den Spender finanziell zur Rechenschaft ziehen kannst. Sonst muss er im schlimmsten Fall ja für 100 Kinder zahlen. Also Unterhalt wirst du nicht verlangen können.

Wie das bei bekannten sammenspendern ist wegen dem kennen lernen müsste im Vertrag stehen.
14.11.2015 06:51
Wenn du Unterhaltsvorschuss beantragSt, bist du verpflichtet den Vater des Kindes anzugeben. Wenn dir das nicht bekannt ist, so musst du ALLE Männer angeben mit denen du "Geschlechtsverkehr" hattest. Der Zeitraum der dir dabei vorgegeben wird ist recht groß, also umfasst mehrere Wochen und auch den Zeitraum vor und nach der Befruchtung.
Du bist verpflichtet an der Aufklärung der Vaterschaft mitzuwirken, wenn du Unterhaltsvorschuss beziehen möchtest. Kannst oder willst du den Vater nicht ermitteln, so steht dir auch kein Unterhaltsvorschuss zu. Wie der Name es schon Saft ist es ein VORSCHUSS auf den Unterhalt den eigentlich der Vater zu leisten hat. Das JA versucht in jedem Fall dieses Geld vom KV zurück zu fordern.

Ich hatte von einem Fall gelesen in dem ein lesbisches Paar sich durch anonyme Samenspende selbst "befruchtete". Als beide in H4 rutschten beantragten sie zusätzlich Unterhaltsvorschuss. Dieser wurde versagt, weil der Vater nicht zu ermitteln ist. Auch ein Richter gab dem JA recht, dass der UnterhaltsVORSCHUSS zu versagen ist, wenn kein Vater ermittelt werden kann, der den VORSCHUSS eben auch zurück zahlt.

Nun weiß ich jedoch nicht, ob es rechtlich möglich ist, einen potentiellen Samenspender den du dir ausgesucht hast und ihn damit kennst, vielleicht sogar mit Namen, auf Unterhalt zu verklagen. Ich vermute eher, dass dann die Gesetze des Landes gelten aus dem die Samenspende kommt. Ist ein Samenspender in Land XY vor Unterhalt geschützt, so wird er auch kein Unterhalt zahlen müssen.

Wenn ich mich zb im Urlaub von jemanden schwängern lasse, der nicht in D lebt, kann ich diesen zwar nach deutschem Recht auf Unterhalt verklagen, doch hat unsere Justiz keine Möglichkeit diese Geld auch über die Landesgrenze hinweg einzutreiben.

Aber es gibt ja auch unterschiedliche Möglichkeiten der Spende und oft kann man im Vorfeld klären ob der Spender auch die Rechte und Pflichten eines Vaters auch wahrnehmen möchte oder eben soll.
Bex83
4636 Beiträge
14.11.2015 07:38
Bist du dir sicher ein Kind bekommen zu wollen, für das du nicht selbsstandig aufkommen kannst? Denn es erscheint mir so, als könntest du es nicht und suchst nach wegen es hinzubekommen.
Und im Normalfall hast du mit Sicherheit keine Ansprüche auf Unterhalt wie der Vater auf Umgang.
Viel Glück für alles weitere!
Bex83
4636 Beiträge
14.11.2015 07:42
Bist du dir sicher ein Kind bekommen zu wollen, für das du nicht selbsstandig aufkommen kannst? Denn es erscheint mir so, als könntest du es nicht und suchst nach wegen es hinzubekommen.
Und im Normalfall hast du mit Sicherheit keine Ansprüche auf Unterhalt wie der Vater auf Umgang.
Viel Glück für alles weitere!
Anonym 184984
4 Beiträge
14.11.2015 08:14
Zitat von Bex83:

Bist du dir sicher ein Kind bekommen zu wollen, für das du nicht selbsstandig aufkommen kannst? Denn es erscheint mir so, als könntest du es nicht und suchst nach wegen es hinzubekommen.
Und im Normalfall hast du mit Sicherheit keine Ansprüche auf Unterhalt wie der Vater auf Umgang.
Viel Glück für alles weitere!


Da ich Beamtin im gehobenen Dienst bin und bereits abbezahltes Wohneigentum besitze würde ich tatsächlich behaupten ich kann für ein Kind aufkommen. Auch alleine. Aber wie schnell kann sich etwas ändern... durch Unfall oder schwere Erkrankung. Und dann fällt auf einmal das einzige Einkommen weg. Von daher ist es für mich wichtig im Vorfeld klarheit darüber zu haben was - im Interesse des Kindes - finanziell üerhaupt möglich ist - bezogen auf einen Unterhaltsvorschuss.

Und die Frage bezüglich des Unterhalts vom Erzeuger geht immer einher mit der Möglichkeit dass dieser das Sorgerecht beantragt. Diese Gefahr möchte ich auf gar keinen Fall eingehen. Da ich aber davon ausgehe, dass manche sich eher mit der Frage des Unterhalts auskennen habe ich nach beidem gefragt.

Ich denke es ist nicht verwerflich bereits im Vorfeld alle Möglichkeiten auszuleuchten - statt wie die meisten anderen erst nachzudenken wenn es passiert ist....

Ich habe einfach eine 6 jährige Beziehung hinter mir, die schlussendlich am Thema Kinder gescheitert ist. Und daher denke ich nun darüber nach die Sache einfach alleine in Angriff zu nehmen. Ich will und kann nicht nochmal 5 Jahre warten bis sich ein Mann bereit für Kinder fühlt - oder auch nicht

Anonym 184984
4 Beiträge
14.11.2015 08:16
@wirrwar : vielen Dank für deine Antwort! Das hilft mir schonmal erheblich weiter

Für alle detaillierteren Fragen werde ich wohl mal einen Fachanwalt befragen müssen...
JoNina89
40 Beiträge
14.11.2015 08:38
Ich kenne ein lesbisches Paar die haben so was ähnliches gemacht und bei der Vorschusskasse hat die Mutter (die die das Kind ausgetragen hat) angegeben das es ein One night stand war und sie sich Namen usw nicht hat geben lassen. Vorschusskasse zahlt dennoch den UV.
LoisLane
4828 Beiträge
14.11.2015 16:32
Ich kann deine Situation ganz gut nachvollziehen,
Ich denke, ich hätte das auch durchgezogen, wenn mein Partner nicht gewesen wäre.
Hast du mal auf dieser Homepage des dänischen Anbieters danach geguckt - die informieren einen ja recht umfangreich.

Ich hatte da interessehalber auch mal geschaut - aber ich meine die Angebote waren alle halbanonym ... Also schon mit hintergrundinfo zum Mann - aber nicht mit Foto und Namen und sowas.

Beim geltenden Recht zum Thema samenspende wäre ich allerdings vorsichtig. Da werden ja teilweise erstaunliche Urteile beschlossen.
Neulich gab es doch das Mädchen was klagte um den anonymen(!) Spender kennenlernen zu dürfen - und die hat doch tatsächlich recht bekommen und hat dann den Namen des Spenders erfahren ....
.... Was für mich heißt, dass das alles nicht hundertprozentig sicher ist.
Da ist vermutlich der Disco-abschlepp-ONS noch am anonymsten
Bex83
4636 Beiträge
14.11.2015 21:00
Zitat von Anonym 184984:

Zitat von Bex83:

Bist du dir sicher ein Kind bekommen zu wollen, für das du nicht selbsstandig aufkommen kannst? Denn es erscheint mir so, als könntest du es nicht und suchst nach wegen es hinzubekommen.
Und im Normalfall hast du mit Sicherheit keine Ansprüche auf Unterhalt wie der Vater auf Umgang.
Viel Glück für alles weitere!


Da ich Beamtin im gehobenen Dienst bin und bereits abbezahltes Wohneigentum besitze würde ich tatsächlich behaupten ich kann für ein Kind aufkommen. Auch alleine. Aber wie schnell kann sich etwas ändern... durch Unfall oder schwere Erkrankung. Und dann fällt auf einmal das einzige Einkommen weg. Von daher ist es für mich wichtig im Vorfeld klarheit darüber zu haben was - im Interesse des Kindes - finanziell üerhaupt möglich ist - bezogen auf einen Unterhaltsvorschuss.

Und die Frage bezüglich des Unterhalts vom Erzeuger geht immer einher mit der Möglichkeit dass dieser das Sorgerecht beantragt. Diese Gefahr möchte ich auf gar keinen Fall eingehen. Da ich aber davon ausgehe, dass manche sich eher mit der Frage des Unterhalts auskennen habe ich nach beidem gefragt.

Ich denke es ist nicht verwerflich bereits im Vorfeld alle Möglichkeiten auszuleuchten - statt wie die meisten anderen erst nachzudenken wenn es passiert ist....

Ich habe einfach eine 6 jährige Beziehung hinter mir, die schlussendlich am Thema Kinder gescheitert ist. Und daher denke ich nun darüber nach die Sache einfach alleine in Angriff zu nehmen. Ich will und kann nicht nochmal 5 Jahre warten bis sich ein Mann bereit für Kinder fühlt - oder auch nicht

Als beamtin i gehobenen dienst erhalst du pension bei bu oder pensionierung... also fiele dein Gehalt nicht komplett weg
Soweit mir bekannt sind beamte privat versichert und was du da an Leistungen erhälst in Krankheittsfall kannst du normalerweise im Vertrag nachlesen
Ist die Erkrankung berufsbedingt, erhälst du pensionsleistungen.
Abschnitt zwei absolut verständlich!!!
Nein, es ist gut sich zu informieren, aber warum wie man durch soziale Systeme aufgefangen wird?
Das ist auch echt schade u wünsche ich keinem mit kinderwunsch! Deshalb wünsche ich dich dir von Herzen viel Glück!!!
Aber wie wirst du dem kind die fehlende vaterrolle erklären? Ersetzen? Diese mit ihm erleben? Das ist eine echte Interessensfrage meiner Person. Nichts was dich provozieren soll.
Grüße
Anonym 184984
4 Beiträge
14.11.2015 23:50
Natürlich gibt es Pensionsansprüche. Allerdings habe ich noch lange nicht ausreichend Pensionsansprüche aufgebaut in meinem Dienstalter um davin tatsächlich eine 'Familie' abzusichern. Ausreichend versorgt wäre man nur bei BU in Folge eines qualifizierten Dienstunfalles...
Die Private KV ist in dieser Hinsicht auch ein Nachteil. Ich muss ja logischerweise meine Kinder auch privat versichern und die KV ist natürlich in gleicher Weise weiter zu zahlen...
Ich habe auch eine Dienstunfähigkeitsversicherung. Was meine eigene Person betrifft würde das im Fall der Fälle reichen...
Naja ich bin einfach unsicher und will alle Eventualitäten gedanklich durchgespielt haben.

Grundsätzlich habe ich natürlich den Traum von einer konventionellen heilen Familie mit einem Partner und gemeinsamen Kindern.

Nur leider fehlt der passende Partner nach wie vor. Ich bin noch lange nicht an dem Punkt angelangt, an dem ich mich entschließe alleine ein Kind zu bekommen. Aber ich denke derzeit einfach intensiv über dieses Thema nach.

Ich bin durchaus der Meinung, dass ein Kind grundsätzlich einen Vater braucht.
Und schließe natürlich nicht aus, dass es einmal einen Mann in meinem Leben gibt, der diese Vaterrolle vielleicht übernehmen kann und will.

Sollte das aber nicht der Fall sein - männliche Bezugspersonen gibt es ausreichend in meinem nahen familiären Umfeld, die schon sehnlichst auf Nichten und Neffen warten
Es ist also nicht so, dass das Kind/die Kinder ausschließlich unter weiblichem Einfluss stehen würden.

Mit der Frage nach dem Vater würde ich von vornherein ganz offen umgehen. Ich denke man kann das Thema Samenspende durchaus irgendwie kindgerecht erklären.

Es gibt so viele Kinder die aus verschiedensten Gründen ohne Vater oder Verlust dessen aufwachen... Scheidungskinder, Halbwaisen, Kinder von gleichgeschlechtlichen Paaren...
Ich denke da ist es schlimmer einem Kind erklären zu müssen, dass der Erzeuger das Kind/die Familie vielleicht einfach micht wollte und 'abgehauen' ist, als zu erklären, dass sich die Mama das Kind so sehr gewünscht hat, dass sie sich entschieden hat von einem Doktor helfen zu lassen, der es geschafft hat, dass die Mama auch ohne einen Papa ein Kind bekommen konnte. (So oder so ähnlich könnte eine Kleinkindversion aussehen)

Naja wie gesagt ich werde mich mit der ganzen Thematik noch intensiv beschäftigen bevor ich eine Entscheidung fälle....

Und so lange bleibt ohnehin noch die Hoffnung, dass der Traumprinz doch noch auf mich wartet....
Bex83
4636 Beiträge
15.11.2015 00:56
Es wäre schön, wenn sich drine Wünsche erfüllen und v a du weiterhin berichtest...
Grüße
16.11.2015 10:59
Traurig, dass es für dich eine Option zu sein scheint, den potenziellen Samenspender finanziell zur Rechenschaft zu ziehen, wenn es mal nicht so läuft, wie du es dir vorstellst... Das, finde ich, ist kein schöner Dank für einen Menschen, der kinderlosen Paaren/Frauen einen so großen Herzenswunsch erfüllt!
Bex83
4636 Beiträge
16.11.2015 13:49
Zitat von Elsilein:

Traurig, dass es für dich eine Option zu sein scheint, den potenziellen Samenspender finanziell zur Rechenschaft zu ziehen, wenn es mal nicht so läuft, wie du es dir vorstellst... Das, finde ich, ist kein schöner Dank für einen Menschen, der kinderlosen Paaren/Frauen einen so großen Herzenswunsch erfüllt!

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