Mütter- und Schwangerenforum

Scheidung / Vaterschaft Anerkennung . wichtige frage

STMS2012
254 Beiträge
20.04.2015 15:09
Hallo
Seit Oktober 2014 lebe ich in Scheidung mit meinem Ehemann.
Nun bin ich von meinem neuen Partner schwanger und das Kind wird im September zur Welt kommen.
Heute waren wir beim Jugendamt um die Vaterschaft anerkennen zu lassen dass mein neuer Partner der Vater ist.

Nun sagte mir das Jugendamt dass zusätzlich bis Geburt des Kindes die scheidung bei Gericht beantragt sein muss und ich ein Aktenzeichen haben muss.
Ansonsten bringt das ganze nichts und ich müsste sonst nach scheidung einen Prozess gegen Vaterschaft Anfechtung machen. Und das wäre komplizierter und teurer.

Nun meine Frage : kann ich bei Gericht jetzt schon die Scheidung einrechnen oder muss dafür das Trennungsjahr um sein. Ich will dir scheidung erst Oktober / November bzw mein noch mann. Meine Frage ist aber ob ich sie jetzt schonmal einreichen kann
Janaisabel
6281 Beiträge
20.04.2015 15:19
Du kannst in diesem Fall sogar eine Härtefallscheidung beantragen, da ein besonderer Grund vorliegt und eine Rückführung zur gemeinsamen Ehe nahezu ausgeschlossen ist. Dein Anwalt wird dir dabei helfen. Solltest du noch keinen Anwalt damit beauftragt haben, dann hole dir schnellstmöglich einen Termin und beim zuständigen Amtsgericht einen Beratungsschein. Dieser ermöglicht dir ein erstes kostenloses Beratungsgespräch bei einem RA. Alles weitere kann er dir genauer sagen.

Sollte eure Scheidung bis zur Geburt des Kindes nicht vollzogen sein, so gilt das Kind als ehelich und dein Exmann wird automatisch als Vater angenommen. Das Prozedere mit den Ämtern dann ist lang und umständlich. Daher sollte es in euer beider Sinne sein, die Scheidung noch vor der Geburt durchzuführen.
Sollte dein Exmann damit nicht so ganz einverstanden sein, dann schönen Gruß an an: Er ist dem Kind dann in vollem Umfang unterhaltspflichtig!!
STMS2012
254 Beiträge
20.04.2015 15:39
Zitat von Janaisabel:

Du kannst in diesem Fall sogar eine Härtefallscheidung beantragen, da ein besonderer Grund vorliegt und eine Rückführung zur gemeinsamen Ehe nahezu ausgeschlossen ist. Dein Anwalt wird dir dabei helfen. Solltest du noch keinen Anwalt damit beauftragt haben, dann hole dir schnellstmöglich einen Termin und beim zuständigen Amtsgericht einen Beratungsschein. Dieser ermöglicht dir ein erstes kostenloses Beratungsgespräch bei einem RA. Alles weitere kann er dir genauer sagen.

Sollte eure Scheidung bis zur Geburt des Kindes nicht vollzogen sein, so gilt das Kind als ehelich und dein Exmann wird automatisch als Vater angenommen. Das Prozedere mit den Ämtern dann ist lang und umständlich. Daher sollte es in euer beider Sinne sein, die Scheidung noch vor der Geburt durchzuführen.
Sollte dein Exmann damit nicht so ganz einverstanden sein, dann schönen Gruß an an: Er ist dem Kind dann in vollem Umfang unterhaltspflichtig!!


Das habe ich ihm mehrfach erklärt aber das ist ihm scheisse egal.
Alaska
18846 Beiträge
20.04.2015 15:53
Ich versteh nicht ganz, warum du so viel Wert auf die Meinung deines (Ex)-Mannes legst?

Wenn du die Scheidung jetzt möchtest und eine Härtefallscheidung in Frage kommt, dann kann sich dein Ex-Mann noch so wehren, dann ziehst du das einfach durch.
Was diskutierst du da mit ihm? Ich versteh auch nicht, warum er die Scheidung erst Okt/Nov. möchte, wenn es doch definitiv auf eine raus läuft?

Ich hoffe, du hast einen Anwalt an deiner Seite, der das für dich regelt.
STMS2012
254 Beiträge
20.04.2015 16:01
Zitat von Alaska:

Ich versteh nicht ganz, warum du so viel Wert auf die Meinung deines (Ex)-Mannes legst?

Wenn du die Scheidung jetzt möchtest und eine Härtefallscheidung in Frage kommt, dann kann sich dein Ex-Mann noch so wehren, dann ziehst du das einfach durch.
Was diskutierst du da mit ihm? Ich versteh auch nicht, warum er die Scheidung erst Okt/Nov. möchte, wenn es doch definitiv auf eine raus läuft?

Ich hoffe, du hast einen Anwalt an deiner Seite, der das für dich regelt.


Ich verstehe es auch einfach nicht.
Ich habe einen Anwalt der sagte mir aber dass eine Härtefall Scheidung nicht durchbringbar ist. 7ch verzweifel langsam.
Meine Anwältin sagte mir ich soll 3 miabte vor Ablauf des Trennungsjahr nochmal kommen und dann legt sie erst eine Akte bei Gericht an wo ich dann auch das Aktenzeichen bekomme. Aber das wäre ja zu spät. Brauche bis ende September bereits das Aktenzeichen und nicht erst ende November
STMS2012
254 Beiträge
20.04.2015 16:26
Muss ich dir Scheidung bei Gericht einreichen oder macht das meine Anwältin ?
Janaisabel
6281 Beiträge
20.04.2015 16:37
Zitat von STMS2012:

Muss ich dir Scheidung bei Gericht einreichen oder macht das meine Anwältin ?


Bei einer Scheidung besteht leider Anwaltspflicht . Das kann also nur dein RA einreichen. Vllt solltest du den Anwalt mal wechseln und einen RA mit Spezialgebiet Scheidung suchen. Deine Schwangerschaft ist sehr wohl ein Grund für eine Härtefallscheidung. Mal abgesehen davon hat der Anwalt das ja auch nicht zu entscheiden, sondern das Gericht.
20.04.2015 19:28
Wechsel den Anwalt,Du bist ss von deinem freund dein Kind hat auch rechte und zwar wenn es zur Welt kommt einen Vater zu haben vorzugsweise natürlich den leiblichen,dies geht aber nicht wenn deine Anwältin so blöd ist und keine Härtefallscheidung anstrebt,da musste auch nicht dein EX fragen. der Biologisch nichts mit dem Kind zu tun.

Dein Noch Ehemann wird für dieses Kind unterhalt zahlen müssen das sollte ihm klar sein wenn er der Scheidung nicht zustimmt.

Ist es eine Härte in diesem Sinne, wenn die Ehefrau schwanger ist?

Wenn der Ehemann wegen der Schwangerschaft selbst vor Ablauf des Scheidungsjahres geschieden werden will und dies auch damit begründet hat, dass er kein Interesse daran habe, als Vater eines Kindes zu gelten, dessen leiblicher Vater er tatsächlich nicht sei, wurde das von der Rechtsprechung (OLG Frankfurt 2005) als Fall einer Härtefallscheidung angesehen. Zuvor schon hatte das OLG Karlsruhe 2000 festgestellt, dass der Umstand, dass die Ehefrau ein Kind von einem anderen Mann erwartet, eine Härtefallscheidung nach § 1565 II BGB rechtfertigen kann.

Das Ausbrechen aus der Ehe kann für den Antragsteller eines solchen Härtefallantrags so belastend erscheinen, dass eine Fortsetzung der Ehe als unzumutbar für ihn anzusehen ist.

http://www.rechtsanwaltdrpalm.de/schwangerschaft.h tm
20.04.2015 19:29
es kann Natürlich auch sein das dein noch Ehemann dies absichtlich macht um Dir steine in den weg zu legen.
STMS2012
254 Beiträge
20.04.2015 20:06
Zitat von Aurora40:

Wechsel den Anwalt,Du bist ss von deinem freund dein Kind hat auch rechte und zwar wenn es zur Welt kommt einen Vater zu haben vorzugsweise natürlich den leiblichen,dies geht aber nicht wenn deine Anwältin so blöd ist und keine Härtefallscheidung anstrebt,da musste auch nicht dein EX fragen. der Biologisch nichts mit dem Kind zu tun.

Dein Noch Ehemann wird für dieses Kind unterhalt zahlen müssen das sollte ihm klar sein wenn er der Scheidung nicht zustimmt.

Ist es eine Härte in diesem Sinne, wenn die Ehefrau schwanger ist?

Wenn der Ehemann wegen der Schwangerschaft selbst vor Ablauf des Scheidungsjahres geschieden werden will und dies auch damit begründet hat, dass er kein Interesse daran habe, als Vater eines Kindes zu gelten, dessen leiblicher Vater er tatsächlich nicht sei, wurde das von der Rechtsprechung (OLG Frankfurt 2005) als Fall einer Härtefallscheidung angesehen. Zuvor schon hatte das OLG Karlsruhe 2000 festgestellt, dass der Umstand, dass die Ehefrau ein Kind von einem anderen Mann erwartet, eine Härtefallscheidung nach § 1565 II BGB rechtfertigen kann.

Das Ausbrechen aus der Ehe kann für den Antragsteller eines solchen Härtefallantrags so belastend erscheinen, dass eine Fortsetzung der Ehe als unzumutbar für ihn anzusehen ist.

http://www.rechtsanwaltdrpalm.de/schwangerschaft.h tm


Ich bekomme gerixhtskostenbeihilfe da ich Geld vom Amt bekomme. Und da ich nur einen Beratungsschein bekomme , haben die mir gesagt dass ich meinen Anwalt nicht so einfach wechseln kann. Stimmt das ?
20.04.2015 20:16
Zitat von STMS2012:

Zitat von Aurora40:

Wechsel den Anwalt,Du bist ss von deinem freund dein Kind hat auch rechte und zwar wenn es zur Welt kommt einen Vater zu haben vorzugsweise natürlich den leiblichen,dies geht aber nicht wenn deine Anwältin so blöd ist und keine Härtefallscheidung anstrebt,da musste auch nicht dein EX fragen. der Biologisch nichts mit dem Kind zu tun.

Dein Noch Ehemann wird für dieses Kind unterhalt zahlen müssen das sollte ihm klar sein wenn er der Scheidung nicht zustimmt.

Ist es eine Härte in diesem Sinne, wenn die Ehefrau schwanger ist?

Wenn der Ehemann wegen der Schwangerschaft selbst vor Ablauf des Scheidungsjahres geschieden werden will und dies auch damit begründet hat, dass er kein Interesse daran habe, als Vater eines Kindes zu gelten, dessen leiblicher Vater er tatsächlich nicht sei, wurde das von der Rechtsprechung (OLG Frankfurt 2005) als Fall einer Härtefallscheidung angesehen. Zuvor schon hatte das OLG Karlsruhe 2000 festgestellt, dass der Umstand, dass die Ehefrau ein Kind von einem anderen Mann erwartet, eine Härtefallscheidung nach § 1565 II BGB rechtfertigen kann.

Das Ausbrechen aus der Ehe kann für den Antragsteller eines solchen Härtefallantrags so belastend erscheinen, dass eine Fortsetzung der Ehe als unzumutbar für ihn anzusehen ist.

http://www.rechtsanwaltdrpalm.de/schwangerschaft.h tm


Ich bekomme gerixhtskostenbeihilfe da ich Geld vom Amt bekomme. Und da ich nur einen Beratungsschein bekomme , haben die mir gesagt dass ich meinen Anwalt nicht so einfach wechseln kann. Stimmt das ?


Wäre mir neu,das man vorgeschrieben bekommt welchen Anwalt man wählen darf .Erkundige dich doch mal bei der AWO die müssten sowas auch wissen.
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