Was haltet Ihr von Leihmüttern?
02.09.2008 16:25
Hallo Ihr Lieben, wieder mal ein pikäres Thema.
Was haltet Ihr davon?
Begriffsklärung:
Eine Leihmutter ist eine Frau, die für die Dauer einer Schwangerschaft ihre Gebärmutter, oder vielmehr ihre Fähigkeit, schwanger zu werden und bleiben zu können sowie ein Kind zu gebären, „leiht“, um für eine andere Frau oder ein homosexuelles Paar ein Kind zur Welt zu bringen. Reproduktionsmedizinisch gibt es dafür folgende Möglichkeiten:
* Der Embryo, der das genetische Potential der bestellenden Eltern hat, kann der „Tragemutter" implantiert werden. Die genetische Mutter, die den Auftrag gegeben hat, wird später die soziale, die „Sorgemutter" sein. Die soziale Mutter und die gebärende Frau sind verschiedene Personen.
* Es gibt noch andere Varianten: Die „Tragemutter" kann mit dem Sperma des Mannes des auftraggebenden Paares inseminiert werden. Dann sind genetische und austragende sowie gebärende Frau identisch, die soziale Mutter ist „lediglich" die Frau des genetischen Vaters.
In Deutschland verbietet das im Januar 1991 in Kraft getretene Embryonenschutzgesetz (ESchG) aus ethischen, sittlichen und moralischen Gründen jegliche Art von Leihmutterschaften. [1] Diese sind Straftaten und werden mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder Geldstrafe geahndet (§ 1 Abs. 1 ESchG). Auch die Vermittlung von Leihmüttern ist in Deutschland gesetzlich verboten. Allerdings sind diese Regelungen nicht unumstritten.
Gesetzliche Regelungen:
* verboten ist die Leihmutterschaft in Deutschland. Innerhalb der Europäischen Union ist die Rechtslage jedoch unterschiedlich – in diesem Zusammenhang hat das Max-Planck-Institut für ausländisches und internationales Strafrecht eine Tabelle zur Übersicht herausgebracht.
Zivilrechtlich stellt sich die Frage, wer als Mutter des Kindes gilt, falls es trotz bestehender Verbote zu einer Leihmutterschaft kommt. In Deutschland regelt dies der 1997 neu eingefügte § 1591 BGB: "Mutter eines Kindes ist die Frau, die es geboren hat."
Im Englischen gibt es als Begriff neben surrogate mother auch "ersatz mother", die in § 1 Abs. 1 Nr. 7 ESchG legaldefinierte Bezeichnung Ersatzmutter ("Eine Frau, welche bereit ist, ihr Kind nach der Geburt Dritten auf Dauer zu überlassen") ist jedoch in der deutschen Umgangssprache nicht üblich.
Erlaubnis
In Belgien, Griechenland und im Vereinigten Königreich sind Leihmutterschaften erlaubt.[2] Auch in den Vereinigten Staaten sind Leihmutterschaften für homosexuelle Paare möglich und werden beispielsweise von schwulen Paaren in Anspruch genommen.[3] Im Vereinigten Königreich sind Leihmutterschaften durch das Gesetz Gesetz über menschliche Befruchtung und Embryologie seit 2008 erlaubt. [4] Ebenso sind in Spanien und in den Niederlanden Leihmutterschaften erlaubt. [5]
Seit 1997 ist in Georgien die Leihmutterschaft und Sperma- oder Eizellespende gesetzlich zugelassen. Laut diesem Gesetz besitzt der Spender oder die Leihmutter kein Elternschaftsrecht. Nach georgischer Gesetzgebung, im Falle der Geburt des Kindes durch die Leihmutter wird als Eltern des Kindes nicht die Leihmutter, sondern das Paar registriert.
Auch im Falle der Übertragung des Embryons in der Gebärmutter der Leihmutter, das nicht von der Spermatozoon oder von der Eizelle des kinderlosen Paares stammt, sondern von dem Spender erhaltenen Spermatozoon oder Eizelle, gilt nach georgischer Gesetzgebung trotzdem das Paar als legitime Eltern des Kindes. Die Geburtsurkunde wird unmittelbar nach der Geburt des Kindes, innerhalb eines Tages, ausgestellt. In der Geburtsurkunde wird das Paar als Eltern registriert. Die Leihmutter wird in der Geburtsurkunde nicht eingetragen. Also, die Geburtsurkunde des Kindes, das durch die Leihmutterschaft geboren ist, unterscheidet sich nicht von den Urkunden anderer Kinder. Zur Eintragung des Paares in der Geburtsurkunde des Kindes ist die Zustimmung der Leihmutter nicht erforderlich. Für die Registration des Paares als Eltern des Kindes sind folgende Unterlagen erforderlich: durch das Paar abgeschlossener Vertrag über die Leihmutterschaft, durch die Klinik für in vitro Befruchtung ausgestellte Bescheinigung über die Übertragung des Embryos in die Gebärmutter der Leihmutter und durch die Entbindungsklinik ausgestellte Bescheinigung über die Entbindung. Die Prozedur der Erhaltung der Geburtsurkunde ist einfach und es ist nicht erforderlich, dafür den Anwalt zu nehmen. Nach der Erhaltung der Geburtsurkunde haben die Eltern jederzeit Recht, das Kind in ihr Land mitzubringen.
Wenn des Paar nur seine Sperma verwendet und weder die Eizelle und noch Gebärmutter des Paares im Prozess eingesetzt wird, ist zur Eintragung der Frau in die Geburtsurkunde des Kindes die registrierte Ehe des Paares erforderlich. Nur aufgrund der Heiratsurkunde des Paares kann die Frau in die Geburtsurkunde des Kindes als Mutter eingetragen werden.
In Frankreich ist 2008 ein Gesetzentwurf zur Erlaubnis von Leihmutterschaften im Senat befürwortet worden.
Verbot
In der Schweiz, in Österreich, in Dänemark, in Norwegen und in Schweden sind Leihmutterschaften verboten.In Spanien sind Leihmutterschaften nicht verboten, aber Leihmutterschaftsverträge sind nichtig.
Also was denkt Ihr dazu, kennt Ihr Menschen die das gemacht haben, oder wollen, oder habt Ihr selber schon mit dem Gedanken geliebäugelt?
Freue mich über Gedanken dazu.
Danke Simone
Was haltet Ihr davon?
Begriffsklärung:
Eine Leihmutter ist eine Frau, die für die Dauer einer Schwangerschaft ihre Gebärmutter, oder vielmehr ihre Fähigkeit, schwanger zu werden und bleiben zu können sowie ein Kind zu gebären, „leiht“, um für eine andere Frau oder ein homosexuelles Paar ein Kind zur Welt zu bringen. Reproduktionsmedizinisch gibt es dafür folgende Möglichkeiten:
* Der Embryo, der das genetische Potential der bestellenden Eltern hat, kann der „Tragemutter" implantiert werden. Die genetische Mutter, die den Auftrag gegeben hat, wird später die soziale, die „Sorgemutter" sein. Die soziale Mutter und die gebärende Frau sind verschiedene Personen.
* Es gibt noch andere Varianten: Die „Tragemutter" kann mit dem Sperma des Mannes des auftraggebenden Paares inseminiert werden. Dann sind genetische und austragende sowie gebärende Frau identisch, die soziale Mutter ist „lediglich" die Frau des genetischen Vaters.
In Deutschland verbietet das im Januar 1991 in Kraft getretene Embryonenschutzgesetz (ESchG) aus ethischen, sittlichen und moralischen Gründen jegliche Art von Leihmutterschaften. [1] Diese sind Straftaten und werden mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder Geldstrafe geahndet (§ 1 Abs. 1 ESchG). Auch die Vermittlung von Leihmüttern ist in Deutschland gesetzlich verboten. Allerdings sind diese Regelungen nicht unumstritten.
Gesetzliche Regelungen:
* verboten ist die Leihmutterschaft in Deutschland. Innerhalb der Europäischen Union ist die Rechtslage jedoch unterschiedlich – in diesem Zusammenhang hat das Max-Planck-Institut für ausländisches und internationales Strafrecht eine Tabelle zur Übersicht herausgebracht.
Zivilrechtlich stellt sich die Frage, wer als Mutter des Kindes gilt, falls es trotz bestehender Verbote zu einer Leihmutterschaft kommt. In Deutschland regelt dies der 1997 neu eingefügte § 1591 BGB: "Mutter eines Kindes ist die Frau, die es geboren hat."
Im Englischen gibt es als Begriff neben surrogate mother auch "ersatz mother", die in § 1 Abs. 1 Nr. 7 ESchG legaldefinierte Bezeichnung Ersatzmutter ("Eine Frau, welche bereit ist, ihr Kind nach der Geburt Dritten auf Dauer zu überlassen") ist jedoch in der deutschen Umgangssprache nicht üblich.
Erlaubnis
In Belgien, Griechenland und im Vereinigten Königreich sind Leihmutterschaften erlaubt.[2] Auch in den Vereinigten Staaten sind Leihmutterschaften für homosexuelle Paare möglich und werden beispielsweise von schwulen Paaren in Anspruch genommen.[3] Im Vereinigten Königreich sind Leihmutterschaften durch das Gesetz Gesetz über menschliche Befruchtung und Embryologie seit 2008 erlaubt. [4] Ebenso sind in Spanien und in den Niederlanden Leihmutterschaften erlaubt. [5]
Seit 1997 ist in Georgien die Leihmutterschaft und Sperma- oder Eizellespende gesetzlich zugelassen. Laut diesem Gesetz besitzt der Spender oder die Leihmutter kein Elternschaftsrecht. Nach georgischer Gesetzgebung, im Falle der Geburt des Kindes durch die Leihmutter wird als Eltern des Kindes nicht die Leihmutter, sondern das Paar registriert.
Auch im Falle der Übertragung des Embryons in der Gebärmutter der Leihmutter, das nicht von der Spermatozoon oder von der Eizelle des kinderlosen Paares stammt, sondern von dem Spender erhaltenen Spermatozoon oder Eizelle, gilt nach georgischer Gesetzgebung trotzdem das Paar als legitime Eltern des Kindes. Die Geburtsurkunde wird unmittelbar nach der Geburt des Kindes, innerhalb eines Tages, ausgestellt. In der Geburtsurkunde wird das Paar als Eltern registriert. Die Leihmutter wird in der Geburtsurkunde nicht eingetragen. Also, die Geburtsurkunde des Kindes, das durch die Leihmutterschaft geboren ist, unterscheidet sich nicht von den Urkunden anderer Kinder. Zur Eintragung des Paares in der Geburtsurkunde des Kindes ist die Zustimmung der Leihmutter nicht erforderlich. Für die Registration des Paares als Eltern des Kindes sind folgende Unterlagen erforderlich: durch das Paar abgeschlossener Vertrag über die Leihmutterschaft, durch die Klinik für in vitro Befruchtung ausgestellte Bescheinigung über die Übertragung des Embryos in die Gebärmutter der Leihmutter und durch die Entbindungsklinik ausgestellte Bescheinigung über die Entbindung. Die Prozedur der Erhaltung der Geburtsurkunde ist einfach und es ist nicht erforderlich, dafür den Anwalt zu nehmen. Nach der Erhaltung der Geburtsurkunde haben die Eltern jederzeit Recht, das Kind in ihr Land mitzubringen.
Wenn des Paar nur seine Sperma verwendet und weder die Eizelle und noch Gebärmutter des Paares im Prozess eingesetzt wird, ist zur Eintragung der Frau in die Geburtsurkunde des Kindes die registrierte Ehe des Paares erforderlich. Nur aufgrund der Heiratsurkunde des Paares kann die Frau in die Geburtsurkunde des Kindes als Mutter eingetragen werden.
In Frankreich ist 2008 ein Gesetzentwurf zur Erlaubnis von Leihmutterschaften im Senat befürwortet worden.
Verbot
In der Schweiz, in Österreich, in Dänemark, in Norwegen und in Schweden sind Leihmutterschaften verboten.In Spanien sind Leihmutterschaften nicht verboten, aber Leihmutterschaftsverträge sind nichtig.
Also was denkt Ihr dazu, kennt Ihr Menschen die das gemacht haben, oder wollen, oder habt Ihr selber schon mit dem Gedanken geliebäugelt?
Freue mich über Gedanken dazu.
Danke Simone
02.09.2008 20:02
Finde es für Frauen die keine andere möglichkeit haben ein kind zu bekommen,sich aber nichts mehr wünschen Ok.
Für mich jedoch würde das nie in Frage kommen.Würde auch nicht Adoptieren.
Für mich jedoch würde das nie in Frage kommen.Würde auch nicht Adoptieren.
02.09.2008 20:05
Ich finde das vollkommen ok, solange alle Beteiligten damit einverstanden sind und sich alle zuvor einem psycholgischen "Test" unterziehen. Sowas ist doch eine erhebliche psychische Belastung, sowohl für die Leihmutter, die das Kind nach 9 Monaten in ihrem Bauch wieder abgeben muss, als auch für die Eltern...das Hoffen und Bangen und Warten muss enorm anstrengend sein!
Aber ansonsten finde ich das ok.
Aber ansonsten finde ich das ok.
02.09.2008 20:06
Mir wegen darf es gerne Leihmütter geben, doch ich könnte das nicht, ein Kind 9 Monate mit mir rumtragen (auch wenn es mit mir nichtmal verwandt ist), es dann unter Schmerzen gebären und gleich weggeben.
Irgendwie ist es ja auch unnatürlich.
Irgendwie ist es ja auch unnatürlich.
02.09.2008 20:16
Zitat von AndreaN:
Mir wegen darf es gerne Leihmütter geben, doch ich könnte das nicht, ein Kind 9 Monate mit mir rumtragen (auch wenn es mit mir nichtmal verwandt ist), es dann unter Schmerzen gebären und gleich weggeben.
Irgendwie ist es ja auch unnatürlich.
ganz genauso geht es mir auch...
03.09.2008 15:18
Also ich finde Leihmütter nichts schlimmes sie machen sogesehen nur ihren "Job" und tun einer Frau einen sehr großen gefallen damit.
Wenn man überlegt wieviele Frauen einen Kinderwunsch haben und er kann nicht erfüllt werden finde ich das ok, wenn sie sich das hier als Notlösung offen halten.
Nur leider ist es ja in Deutschland nicht erlaubt und so wie ich das so gelesen habe kostet es auch eine menge Geld, das Otto normal Leute nach Jahre langem sparen mit ach und krach zusammen bekommen.
Aber ich finde die Idee an sich ganz gut, wenn beide parteien das mit ihrem Gewissen vereinbaren können warum nicht!
Meike
Wenn man überlegt wieviele Frauen einen Kinderwunsch haben und er kann nicht erfüllt werden finde ich das ok, wenn sie sich das hier als Notlösung offen halten.
Nur leider ist es ja in Deutschland nicht erlaubt und so wie ich das so gelesen habe kostet es auch eine menge Geld, das Otto normal Leute nach Jahre langem sparen mit ach und krach zusammen bekommen.
Aber ich finde die Idee an sich ganz gut, wenn beide parteien das mit ihrem Gewissen vereinbaren können warum nicht!
Meike
03.09.2008 15:24
Ich finde es nicht wirklich super, noch dazu gibt es dann meistens Probleme denn wer kann ein Kind schon 9 Monate in sich tragen und dann einfach abgeben.
03.09.2008 15:28
Zitat von Kaethe:
Ich finde das vollkommen ok, solange alle Beteiligten damit einverstanden sind und sich alle zuvor einem psycholgischen "Test" unterziehen. Sowas ist doch eine erhebliche psychische Belastung, sowohl für die Leihmutter, die das Kind nach 9 Monaten in ihrem Bauch wieder abgeben muss, als auch für die Eltern...das Hoffen und Bangen und Warten muss enorm anstrengend sein!
Aber ansonsten finde ich das ok.![]()
dem schließe ich mich an!
Ich persönlich könnte kein Kind abgeben, dass ich 9 Monate unter dem Herzen getragen habe.
03.09.2008 15:30
Ich denke, wenn eine Frau das freiwillig macht und das mit ihrem Gewissen vereinbaren kann, dann bitteschön. Ich könnte es nicht. Nicht nur der Schmerz bei der Geburt, eine Schwangerschaft zeichnet doch auch den weiblichen Körper, nur dass man beim Angucken seines Kindes genau weiß, wofür man das in Kauf genommen hat. Eine Leihmutter kann das nicht, sie "verbraucht" ihren Körper und hat noch nicht einmal eine "Entschädigung" dafür, außer Geld. Ich kann mir nur schwer vorstellen, dass es so harte, gefühlskalte Frauen gibt.
03.09.2008 15:38
ich finde die sache an sich nicht so schlecht, aber auch wenn Leihmutterschaft in nachbarländern erlaubt ist, kann man sich noch lang nicht das kind hier her holen! oder wie soll das gehen? ich mein ist ja dann quasi wie adoption , oder so und das geht auch nur mit viel viel wartezeit und geld!
03.09.2008 15:42
ich finde das auch vollkommen ok wenn man denn damit klar kommt man muss immer damit rechnen das die schwangere doch das kind behalten will und dann hat ne "fremde" su zusagen dein kind..omisches gefühl...
ich würde dann lieber einsadoptieren natürlich ein ganz kleines so schenkt man einem wurm nicht nur ein viel schöneres leben sondern hat auch noch etwas sehr schönes getan...
könnte ich keine kinder bekommen würde ich adoptieren weil ein leben ohne kinder will ich auch nicht...
egal für was du dich entscheidest wünsche dir auf deinem weiteren weg alles gute und viel erfolg.
ich würde dann lieber einsadoptieren natürlich ein ganz kleines so schenkt man einem wurm nicht nur ein viel schöneres leben sondern hat auch noch etwas sehr schönes getan...
könnte ich keine kinder bekommen würde ich adoptieren weil ein leben ohne kinder will ich auch nicht...
egal für was du dich entscheidest wünsche dir auf deinem weiteren weg alles gute und viel erfolg.
03.09.2008 15:48
ich finds im grunde auch ok solange alle damit klar kommen schließe mich käthe an... aer nicht zu vergessen sowas ist in deutschlan verboten richtig?!
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