Bin ich nu in Elternzeit????
16.03.2010 07:20
Hallo, hoffe ich bin hier richtig!
Es geht im das folgende. Ich war von 08/07 bis 02/08 beschäftigt. Das Arbeitsverhältnis war von vornherein befristet. Ich wurde SS nach dem ich die Beschäftigung angefangen habe. Kein Problem. Es wurde über eine Verlängerung geredet, aber abgelehnt, ging ja auch weil befristet. Meine Mutterschutzfrist hätte damals ende März angefangen. Nu ist unser kleiner am 30.04.08 tot geboren . Also wäre die Musch Frist 10 tage vorher angefangen. Bin dann aber immer noch nach Beschäftigungsende.
Meine Frage nu. Ich habe die Tage ne Lohnsteuerbescheinigung für 2009 bekommen. Die kriegt man doch nur wenn man noch angestellt ist oder?! Hat das da jetzt jemand verschlampt? Kann ich im April nächstes Jahr wieder anfangen?! Will da nu auch keine schlafenden Hunde wecken. Klar würde ich gerne wieder anfangen. Was mach ich den nu???
Es geht im das folgende. Ich war von 08/07 bis 02/08 beschäftigt. Das Arbeitsverhältnis war von vornherein befristet. Ich wurde SS nach dem ich die Beschäftigung angefangen habe. Kein Problem. Es wurde über eine Verlängerung geredet, aber abgelehnt, ging ja auch weil befristet. Meine Mutterschutzfrist hätte damals ende März angefangen. Nu ist unser kleiner am 30.04.08 tot geboren . Also wäre die Musch Frist 10 tage vorher angefangen. Bin dann aber immer noch nach Beschäftigungsende.
Meine Frage nu. Ich habe die Tage ne Lohnsteuerbescheinigung für 2009 bekommen. Die kriegt man doch nur wenn man noch angestellt ist oder?! Hat das da jetzt jemand verschlampt? Kann ich im April nächstes Jahr wieder anfangen?! Will da nu auch keine schlafenden Hunde wecken. Klar würde ich gerne wieder anfangen. Was mach ich den nu???
16.03.2010 08:53
Mädel ich verstreh nicht so richtig was du hier meinst. Also anfangen mit arbeiten kannste jeder zeit so bald du einen Kitaplatz hast. Sehe ich das richtig hast ein kind tod geboren und dann aber noch ein gesundes. Also Lohnbescheinigung bekommste jedes jahr sobald du schon mal gewarbeitet hast. Musst mir mal genau erklären was du meinst. Ob du die lohnsteuerkarte meinst ODER ob du meinst das du eine Lohnsteuererklärung machen sollst. Aber ich bekomme jetztt sogar noch zettel bin zur zreit noch komplett in Erziehungszeit. Übrigens du kannst auch in erziehungszeit stundenw4eise Arbeiten.
mfg heidi hoffe konnte deine farge beantworten ansonsten schrieb bitte noch mal genauer was dumeinst.
mfg heidi hoffe konnte deine farge beantworten ansonsten schrieb bitte noch mal genauer was dumeinst.
16.03.2010 08:56
Ich finde das Geschriebene auch etwas wirr...
In die Beschäftigung in der du vor der Geburt warst, kannst du nicht zurück, weil sie von vorneherein befristet war und auch nicht verlängert wurde.
In die Beschäftigung in der du vor der Geburt warst, kannst du nicht zurück, weil sie von vorneherein befristet war und auch nicht verlängert wurde.
16.03.2010 08:58
Und was ich auch nicht verstehe: Warum bekommst du jetzt eine Lohnsteuerkarte für 2009? Von wem? Von deinem alten Arbeitgeber? Man bekommt die eigentlich gar nicht mehr zurück, sondern nur noch diesen elektronischen Schriebs.
16.03.2010 09:03
Zitat von katrin81:
Und was ich auch nicht verstehe: Warum bekommst du jetzt eine Lohnsteuerkarte für 2009? Von wem? Von deinem alten Arbeitgeber? Man bekommt die eigentlich gar nicht mehr zurück, sondern nur noch diesen elektronischen Schriebs.
man bekommt Lohnsteuerkarte und elektronischen schriebs zurück. Den man dann weiter reichen muß also Lohnsteuerkarte muß man auch immer an das Lohnsteuerbüro weiter reichen so weit ich das weiß wenn die für einen LOhnsteuererklärung bzw Streuererklärung machen--hatte solche dinger schon oft in der hand--so weit ich weiß wird da aber bald ne neu regelung gamcht da gibts das nur noch elektronisch. ode so--muß mal fargen
16.03.2010 11:09
Ich hab schon zwei oder drei Jahre lang keine Lohsteuerkarte mehr zurückbekommen.
Ich finds toll, hier ne Frage zu stellen und dann nicht zu antworten...
Ich finds toll, hier ne Frage zu stellen und dann nicht zu antworten...
16.03.2010 11:12
die lohnsteuerkarte gibts nicht zurück, die wird elektronisch weitergeleitet. du bekommst nur noch nen ausdruck.
zur threadstellerin selbst: wenn dein vertrag nur befristet war, bist du nach der elternzeit arbeitslos, musst also arbeitslosengeld beantragen.
zur threadstellerin selbst: wenn dein vertrag nur befristet war, bist du nach der elternzeit arbeitslos, musst also arbeitslosengeld beantragen.
16.03.2010 14:46
Sorry habe mich falsch ausgedrückt! Ich weiß das ich stundenweise arbeiten könnte.
Ich habe von meinem alten AG ne Lohnsteuerbescheinigung bekommen. Für das Kalenderjahr 2009 obwohl ich ja nicht mehr da gearbeitet habe. Da der Vertrag ja nicht verlängert worden ist! Ich kenne das nur so, das man eine "leere" Lohnsteuerbescheinigung bekommt wenn man in Elternzeit ist, aber das bin ich ja nicht. Da der Vertrag ja vorher schon zu ende war.
meine frage, kann es sein das die mich im die Elternzeit gesteckt haben? Obwohl der Vertrag zu ende war??? Habe mich halt nur über diese leere Lohnsteuerbescheinigung gewundert.
Ich habe von meinem alten AG ne Lohnsteuerbescheinigung bekommen. Für das Kalenderjahr 2009 obwohl ich ja nicht mehr da gearbeitet habe. Da der Vertrag ja nicht verlängert worden ist! Ich kenne das nur so, das man eine "leere" Lohnsteuerbescheinigung bekommt wenn man in Elternzeit ist, aber das bin ich ja nicht. Da der Vertrag ja vorher schon zu ende war.
meine frage, kann es sein das die mich im die Elternzeit gesteckt haben? Obwohl der Vertrag zu ende war??? Habe mich halt nur über diese leere Lohnsteuerbescheinigung gewundert.
16.03.2010 14:48
Zitat von madi1979:
zur threadstellerin selbst: wenn dein vertrag nur befristet war, bist du nach der elternzeit arbeitslos, musst also arbeitslosengeld beantragen.
Nein ich bekomme kein Arbeitslosengeld weil die Zeit nicht "gereicht" hat für den Bezug von ALG I . Meines Erachtens nach war ich schon vor beginn der Muschfrist wieder arbeitslos.
- Dieses Thema wurde 2 mal gemerkt

