Bitte helfen!! Genehmigung vom Arbeitgeber bei 400 Euro Job in Elternzeit???
24.10.2009 20:02
Hallo ihr Lieben!
Ich habe eine fast 16 Monate alte Tochter, bin noch in Erziehungszeit, erhalte aber kein Elterngeld mehr! Ich würde nun gerne einen 400 Euro Job annehmen (unter 30 Std. pro Woche), weiß aber nicht, ob ich dafür eine Genehmigung von meinem AG brauche, bei dem ich ja noch angestellt und in Elternzeit bin! Kann mir da jemand weiterhelfen? Brauche ich eine Genehmigung oder muss ich es ihm nur mitteilen oder muss ich gar nichts sagen?
Danke schon mal
Ich habe eine fast 16 Monate alte Tochter, bin noch in Erziehungszeit, erhalte aber kein Elterngeld mehr! Ich würde nun gerne einen 400 Euro Job annehmen (unter 30 Std. pro Woche), weiß aber nicht, ob ich dafür eine Genehmigung von meinem AG brauche, bei dem ich ja noch angestellt und in Elternzeit bin! Kann mir da jemand weiterhelfen? Brauche ich eine Genehmigung oder muss ich es ihm nur mitteilen oder muss ich gar nichts sagen?
Danke schon mal
24.10.2009 20:12
soviel ich weiss brauch er nicht bescheid zu wissen den du kannst zu deinem job noch einen zweiten dazu nehmen also einen 400 euro job.aber hundert prozentig sicher bin ich nicht.
24.10.2009 20:14
Arbeitgeber muss informiert werden und zustimmen:
Während der Elternzeit ist eine Teilzeittätigkeit zulässig, wenn die vereinbarte wöchentliche Arbeitszeit 30 Stunden nicht übersteigt. Die zu vereinbarende Teilzeit soll für mindestens drei Monate auf einen Umfang zwischen 15 und 30 Wochenstunden festgelegt werden. Diese Tätigkeit kann mit Zustimmung des Arbeitgebers als Selbstständiger oder auch bei einem anderen Arbeitgeber erfolgen. Beide Elternteile können auch gleichzeitig Teilzeit in Elternzeit arbeiten.
Während der Elternzeit ist eine Teilzeittätigkeit zulässig, wenn die vereinbarte wöchentliche Arbeitszeit 30 Stunden nicht übersteigt. Die zu vereinbarende Teilzeit soll für mindestens drei Monate auf einen Umfang zwischen 15 und 30 Wochenstunden festgelegt werden. Diese Tätigkeit kann mit Zustimmung des Arbeitgebers als Selbstständiger oder auch bei einem anderen Arbeitgeber erfolgen. Beide Elternteile können auch gleichzeitig Teilzeit in Elternzeit arbeiten.
24.10.2009 20:15
Danke... Reicht es, wenn ich anrufe, oder muss das schriftlich sein?
24.10.2009 20:17
ich würd anrufen...
die sagen dir ja dann wenn sies schriftlich brauchen...
aber ich nehm mal ganz stark an sie brauchen auch nen schriftlichen beleg...
die sagen dir ja dann wenn sies schriftlich brauchen...
aber ich nehm mal ganz stark an sie brauchen auch nen schriftlichen beleg...
24.10.2009 20:21
Wenn du kein Elterngeld mehr bekommst dann brauchst du keine genehmigung. Die brauchst du nur wenn du noch geld bekommst. Habe ich damals gebraucht als ich noch erziehungsgeld bekommen habe. Dann als es mir gestrichen worden ist. habe ich Teilzeit gearbeitet. Hat niemanden intressiert. Alles was du beachten musst, entweder du kündigst deinen alten job oder hohlst dir von dem eine genehmigung. Ich habe den einfacheren Weg genommen und gekündigt. Weil ich über die 400€ gekommen bin.
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