♦•♦Elternzeit-arbeiten- und dann wieder Elternzeit?♦•♦
20.01.2010 21:34
Hallo,
ich hoffe einige können mir helfen.
Mein Sohn ist am 12.07.09 zur Welt gekommen ich habe Elternzeit genommen bis Dezember (bin in Ausbildung und wollt so schnell wie möglich weitermachen da Prüfung im November 2010) nun habe ich festegestell das es viel zu früh war in den Beruf zurückzukehren, mir geht nur schlecht, das mit der Betreuung ist nocht so wie s sein sollte, der Betrieb ist null kooperativ (Schichtdienst, Doppelschicht und so weiter...)
Bin nun am überlgen ob man trotz das die beantragte Elternzeit vorbei ist und ich wieder im Beruf bin, das ganz irgendwie rückgängig machen kann und ich mir nochmal 6 Monate Elternzeit beantragen könnte?
Schonmal jemand was davon gehört?Hab heute di eElterngeldstelle versucht anzurun leider außerhalb der Sprechzeiten mir lässt das keine Ruhe, dachte villeicht hat jemand ein Rat?
Alle Besserwisser die mir ihre Meinung geigen wollen wie wieso setzt man ein Kind in die Welt und kümmert sich nicht drum, macht einfach:
ich hoffe einige können mir helfen.
Mein Sohn ist am 12.07.09 zur Welt gekommen ich habe Elternzeit genommen bis Dezember (bin in Ausbildung und wollt so schnell wie möglich weitermachen da Prüfung im November 2010) nun habe ich festegestell das es viel zu früh war in den Beruf zurückzukehren, mir geht nur schlecht, das mit der Betreuung ist nocht so wie s sein sollte, der Betrieb ist null kooperativ (Schichtdienst, Doppelschicht und so weiter...)
Bin nun am überlgen ob man trotz das die beantragte Elternzeit vorbei ist und ich wieder im Beruf bin, das ganz irgendwie rückgängig machen kann und ich mir nochmal 6 Monate Elternzeit beantragen könnte?
Schonmal jemand was davon gehört?Hab heute di eElterngeldstelle versucht anzurun leider außerhalb der Sprechzeiten mir lässt das keine Ruhe, dachte villeicht hat jemand ein Rat?
Alle Besserwisser die mir ihre Meinung geigen wollen wie wieso setzt man ein Kind in die Welt und kümmert sich nicht drum, macht einfach:


20.01.2010 21:38
hallo,
also ich habe es auch einmal geändert, das ist eigentlich kein Problem! Ich habe auch nach den 8 Wochen Mutterschutzfrist wieder gearbeitet, habe aber gemerkt das es nicht gut geht mit dem kleinen. Also habe ich es geändert. Man darf es einmalig ändern lassen!!!
also ich habe es auch einmal geändert, das ist eigentlich kein Problem! Ich habe auch nach den 8 Wochen Mutterschutzfrist wieder gearbeitet, habe aber gemerkt das es nicht gut geht mit dem kleinen. Also habe ich es geändert. Man darf es einmalig ändern lassen!!!
20.01.2010 21:47
Zitat von aug09mami:
hallo,
also ich habe es auch einmal geändert, das ist eigentlich kein Problem! Ich habe auch nach den 8 Wochen Mutterschutzfrist wieder gearbeitet, habe aber gemerkt das es nicht gut geht mit dem kleinen. Also habe ich es geändert. Man darf es einmalig ändern lassen!!!
Ne echt?

20.01.2010 21:52
Ja, einmal bei der Elterngeldstelle und dem Arbeitgeber habe ich einen Antrag auf Elternzeit vorgelegt.
(soweit ich weiß, muss der Arbeitgeber dier die Elternzeit genehmigen, denn dir stehen insg. 3 Jahre Elternzeit zu)
(soweit ich weiß, muss der Arbeitgeber dier die Elternzeit genehmigen, denn dir stehen insg. 3 Jahre Elternzeit zu)
20.01.2010 21:56
Hallo!
Ja, das ist möglich.
Was ich vorweg aber noch sagen wollte ist, wenn dein Arbeitgeber so unkooperativ ist, halt was du schilderst, dann hilft dir aber doch eine weitere Elternzeit nicht weiter. Dadurch ändert sich ja nichts an deiner Arbeitstelle. Habt ihr vielleicht einen Betriebsrat oder eine Personalabteilung? Die können dir Auskunft darüber geben, was für dich als junge Mutter an Arbeitszeiten usw. zulässig ist und was nicht.(Nur soein Tipp.
)
Also, was die geteilte Elternzeit betrifft: Dir stehen ja gesetzlich 3 Jahre zu. Diese kannst du am Stück nehmen (Beginn ist der Tag der Geburt des Kindes) oder in zwei "Teilzeiten". Wobei die zweite Zeit bis spätesten zum 8. Geburtstag des Kindes genommen werden kann. Voraussetzung ist immer die rechtzeitige Beantragung beim Arbeitgeber (welche Frist das ist musst du nachfragen, ist unterschiedlich) und die Einwilligung des Arbeitgebers. Der Arbeitgeber kann auch bei Beantragung der zweiten Elternzeit sagen: Nein, geht jetzt nicht, aber dann in 3 Monaten z.B., wenn es aus betrieblichen Gründen halt nicht anders geht.
Ich habe es beispielsweise so gemacht, ich habe nach der Geburt meines Sohnes 2 Jahre Elternzeit genommen. Dann eineinhalb Jahre gearbeitet. Dann hat meine Tagesmutter aufgehört und ich hatte ein Betreuungsproblem, da mein Zwerg erst für 5 Monate später einen Kiga-Platz hatte. Da habe ich dann nochmal 6 Moante nachträgliche Eltern- bzw. Erziehungszeit genommen. War bei mir voll easy, ging innerhalb von 4 Wochen, hab Ende Februar beantragt und konnte schon ab 1. April zu Hause bleiben.
Edit:
Bei mir war es ja damals noch so, dass mir für 2 Jahre Erziehungsgeld zustand. Für die 6 nachträglichen Monate habe ich natürlich kein Geld mehr bekommen.
Ja, das ist möglich.
Was ich vorweg aber noch sagen wollte ist, wenn dein Arbeitgeber so unkooperativ ist, halt was du schilderst, dann hilft dir aber doch eine weitere Elternzeit nicht weiter. Dadurch ändert sich ja nichts an deiner Arbeitstelle. Habt ihr vielleicht einen Betriebsrat oder eine Personalabteilung? Die können dir Auskunft darüber geben, was für dich als junge Mutter an Arbeitszeiten usw. zulässig ist und was nicht.(Nur soein Tipp.

Also, was die geteilte Elternzeit betrifft: Dir stehen ja gesetzlich 3 Jahre zu. Diese kannst du am Stück nehmen (Beginn ist der Tag der Geburt des Kindes) oder in zwei "Teilzeiten". Wobei die zweite Zeit bis spätesten zum 8. Geburtstag des Kindes genommen werden kann. Voraussetzung ist immer die rechtzeitige Beantragung beim Arbeitgeber (welche Frist das ist musst du nachfragen, ist unterschiedlich) und die Einwilligung des Arbeitgebers. Der Arbeitgeber kann auch bei Beantragung der zweiten Elternzeit sagen: Nein, geht jetzt nicht, aber dann in 3 Monaten z.B., wenn es aus betrieblichen Gründen halt nicht anders geht.
Ich habe es beispielsweise so gemacht, ich habe nach der Geburt meines Sohnes 2 Jahre Elternzeit genommen. Dann eineinhalb Jahre gearbeitet. Dann hat meine Tagesmutter aufgehört und ich hatte ein Betreuungsproblem, da mein Zwerg erst für 5 Monate später einen Kiga-Platz hatte. Da habe ich dann nochmal 6 Moante nachträgliche Eltern- bzw. Erziehungszeit genommen. War bei mir voll easy, ging innerhalb von 4 Wochen, hab Ende Februar beantragt und konnte schon ab 1. April zu Hause bleiben.

Edit:
Bei mir war es ja damals noch so, dass mir für 2 Jahre Erziehungsgeld zustand. Für die 6 nachträglichen Monate habe ich natürlich kein Geld mehr bekommen.
20.01.2010 22:01
Ja, der Plan ist mir in der Zeit einen neuen Betrieb zu suchen um dort meine Ausbildung zu beenden. Wie sind ein kleiner betrieb nix mit Betriebsrat udn Personalfirma hat von Tuten und blasen keine Ahnung. Danke schonmal für eure Antworten habt mir sehr weitergeholfen.
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