Mütter- und Schwangerenforum

Elternzeit und weiter Beschäftigt werden

xxxchuchuxxx
14 Beiträge
01.06.2010 12:09
Hallo ,

ich habe ein paar Fragen an euch hoffe Ihr könnt mir weiterhelfen.
ich bin momentan in der Ausbildung und schwanger.
Mein Kind soll Anfang November kommen, und ich möchte anschließend meine Ausbildung weiter machen aber dafür weniger Wochenstunden arbeiten (damit ich mich auch um mein Kind kümmern kann). Habe jetzt gelesen das im Bundeselterngeld- und Elternzeitgesetz drin steht das man seine Arbeitszeit bis zu 25 Wochenstunden verkürzen kann, und dafür folgende Voraussetzungen im Betrieb sein müssen (wie z.B Der Arbeitgeber beschäftigt, unabhängig von der Anzahl der Personen in der Berufsbildung, in der Regel mehr als 15 Arbeitnehmer und Arbeitnehmerinnen) bei mir in der Firma gibt es mehr Arbeitnehmer/innen. Dort steht allerdings auch, das der Betrieb dieses aus triftigen Betrieblichen Gründen ablehnen kann. Welche gründe wären das? (Weis das jemand zufällig ???) Dann steht auch im Gesetz: "Das zu Ihrer Berufsbildung Beschäftigten gelten als Arbeitnehmer oder Arbeitnehmerinnen im Sinne dieses Gesetzes". Heißt das, dass ich als Auszubildende als Arbeitnehmerin gelte? Und wenn ja, das mir eine Teilzeitbeschäftigung gesetzlich zusteht solange der Betrieb keine triftigen Betrieblichen gründe hat?

Vielen Dank schon mal für die Antworten ....
sunnygirly84
653 Beiträge
01.06.2010 12:34
also ich verstehe das nicht so ganz wie du das meinst,deswegen schreib ich mal was ich so darüber weiß...

du darfst wenn du Elterngeld beziehst 30 Stunden pro Woche arbeiten...das was du verdienst wird dir auf´s Elterngeld angerechnet...
da du in der Ausbildung bist bekommst du aber eh nur den regelsatz von 300 euro.....ich wurde auch in der Ausbildung schwanger und hab mich damals erkundigt...wenn du deine Ausbildung unterbrichst bekommst du ds Elterngeld auf dein Gehalt angerechnet...

in der Ausbildung sieht das alles ein bisschen anders aus als bei Frauen die schon fertig gelernt haben und arbeiten..in der Ausbildung dürftest du sogar die kompletten Stunden arbeiten und würdest weiterhin Elterngeld bekommen...

wenn du das gesetz liest wirst du oftmals merken das man da nicht weiter kommt und alles kompliziert geschrieben steht...deswegen würde ich mich an deiner Stelle selber erkundigen gehen...
wenn ich es richtig verstehe geht es doch auch um´s Elterngeld oder??

du kannst hier irgendwo auf der Seite nach den Stellen suchen wo du Elterngeld beantragen kannst und dich erkundigen kannst....also wo du hin gehen kannst in deiner Nähe falls du es nicht weißt...
hier bei uns gibt es extra eine Stelle wo man sich erkundigen kann...da kann man ohne termin hin gehen und die helfen einem auch beim Antrag ausfüllen und so...

http://www.bmfsfj.de/Kategorien/Publikationen/Publ ikationen,did=4766.html

ich hoffe ich konnte dir wenigstens ein bisschen helfen...
xxxchuchuxxx
14 Beiträge
01.06.2010 12:51
danke schon mal.
Mir geht es gar nicht direkt ums Elterngeld, sondern darum das ich mich selbst um mein Kind kümmern möchte und dafür halt weniger Stunden arbeiten möchte. Meine Mama könnte nämlich bis 14:00 Uhr auf das Würmchen aufpassen. Und da auch im Gesetz steht das Berufsbildende als Arbeitnehmer gelten, würde ich das so sehen das dieses Gesetz auch für mich Zählt. Wenn nicht rufe ich mal bei einem Anwalt für Arbeitsrecht an der muss das ja wissen.
01.06.2010 13:10
Zitat von xxxchuchuxxx:

danke schon mal.
Mir geht es gar nicht direkt ums Elterngeld, sondern darum das ich mich selbst um mein Kind kümmern möchte und dafür halt weniger Stunden arbeiten möchte. Meine Mama könnte nämlich bis 14:00 Uhr auf das Würmchen aufpassen. Und da auch im Gesetz steht das Berufsbildende als Arbeitnehmer gelten, würde ich das so sehen das dieses Gesetz auch für mich Zählt. Wenn nicht rufe ich mal bei einem Anwalt für Arbeitsrecht an der muss das ja wissen.


verständlich das du auch zeit mit dein kind verbringen möchtetst...
aber es kann auch sehr hart werden, gleich wieder zu arbeiten, ich würde mir das echt nochmal überlegen....
sunnygirly84
653 Beiträge
01.06.2010 13:39
Zitat von vaida:

Zitat von xxxchuchuxxx:

danke schon mal.
Mir geht es gar nicht direkt ums Elterngeld, sondern darum das ich mich selbst um mein Kind kümmern möchte und dafür halt weniger Stunden arbeiten möchte. Meine Mama könnte nämlich bis 14:00 Uhr auf das Würmchen aufpassen. Und da auch im Gesetz steht das Berufsbildende als Arbeitnehmer gelten, würde ich das so sehen das dieses Gesetz auch für mich Zählt. Wenn nicht rufe ich mal bei einem Anwalt für Arbeitsrecht an der muss das ja wissen.


verständlich das du auch zeit mit dein kind verbringen möchtetst...
aber es kann auch sehr hart werden, gleich wieder zu arbeiten, ich würde mir das echt nochmal überlegen....


also ich denke jemand der Ahnung davon hat kann dir mehr dazu sagen.....bei einem Anwalt für Arbeitsrecht bist du bestimmt besser dran...

und recht hat meine vorschreiberin...es wird sehr schwer werden wieder arbeiten zu gehen....natürlich kann man es schaffen..ich kenne auch genug die es geschafft haben trotz Kind....aber wenn ich denke ich hätte nach Acht wochen wieder arbeiten gehen müssen...
ne,das wäre garnicht gegangen weil meine Tochter so ein extremes Schreikind war und ich auch garkeine tagesmutter für so ein kleines Baby gefunden hätte...und dann käme bei mir ja noch der Schichtdienst dazu....

ich würde mich jetzt zwar schon erkundigen,aber dann spontan nach der Geburt entscheiden wie du weiter vorgehst...wenn dein baby ein schreibaby wird und dich nachts nicht länger als eine Stunde schlafen lässt und tagsüber auch nur schreit dann wirst du irgendwann durch drehen.... vor allem muss man in der Ausbildung ja noch lernen und wenn du ein Schreikind bekommen solltest,was ich natürlich nicht hoffe und niemanden gönne,dann kommst du da auch nicht zu..dann bist du froh wenn du jemanden hast der dir dein baby abnimmt..auch wenn es nur für ne Stunde ist...
  • Dieses Thema wurde 1 mal gemerkt