erziehungsgeld.. Je mehr ich lese, desto dümmer werd' ich...
01.08.2008 20:00
mannomann. Ich versuche mich gerade mit der Thematik
Erziehungsurlaub/Erziehungsgeld etc. zu beschäftigen und mich ein wenig schlau
zu machen.
Aber, das ist ja sooooo kompliziert.. je mehr ich darüber lese, desto verwirrter werde
ich.
Brauche mal Eure Hilfe:
Also: Ich möchte gerne in den Erziehungsurlaub für 1 Jahr und 6 Monate.
d.h. ich bekomme Elterngeld für 12 Monate.
67% des Durchschnitts meiner letzten 12 Netto-Monatsgehälter.
Soweit habe ich das kapiert.
Wenn ich jetzt statt für 12 Monate für 14 Monate Elterngeld bekommen möchte, dann
muß mein Freund auch für mindestens 2 Monate in den Erziehungsurlaub.
So, aber nun fängt es an kompliziert zu werden:
Muss mein Freund gleich im Anschluß an die 12 Monate für 2 Monate gehen?
Eigentlich hatten wir gedacht, ich könnte 1 Jahr und 6 Monate gehen und mein Freund nimmt
im Anschluß ein Jahr.
Dann bekommen wir aber nur für 12 Monate Geld?!
Also muss ich 12 Monate gehen, dann mein Freund 2 Monate, dann ich wieder 4 Monate??
Und wenn ja, wie wird das dann gerechnet. Bekommen wir dann für 12 Monate die 67%
von meinem Gehalt und die anderen 2 Monate 67% von seinem Gehalt?
Was ist in der Zeit, in der er im Erziehungsurlaub ist? Da bin ich dann ja theoretisch
nicht mehr im Erziehungsurlaub. D. h. ich müsste dann für 2 Monate wieder arbeiten,
und hätte auch 2 Monate lang keinen Kündigungsschutz?
Gingen wir für zwei Monate beide in Erziehungsurlaub, dann würden wir nur 67% von
einem Gehalt bekommen, richtig? Und von welchem?
Ich meine, wir verdienen beide nicht sooo schlecht. Aber ein Gehalt komplett
weg für 2 Monate und nur 67% vom anderen, reicht nichts desto trotz mal gerade
für die Miete - wie soll das gehen?
so dann, ich hoffe ja, dass vielleicht die eine oder andere Expertin hier ist,
und mir ein wenig weiterhelfen kann.
Liebe Grüße
Marja
Erziehungsurlaub/Erziehungsgeld etc. zu beschäftigen und mich ein wenig schlau
zu machen.
Aber, das ist ja sooooo kompliziert.. je mehr ich darüber lese, desto verwirrter werde
ich.
Brauche mal Eure Hilfe:
Also: Ich möchte gerne in den Erziehungsurlaub für 1 Jahr und 6 Monate.
d.h. ich bekomme Elterngeld für 12 Monate.
67% des Durchschnitts meiner letzten 12 Netto-Monatsgehälter.
Soweit habe ich das kapiert.
Wenn ich jetzt statt für 12 Monate für 14 Monate Elterngeld bekommen möchte, dann
muß mein Freund auch für mindestens 2 Monate in den Erziehungsurlaub.
So, aber nun fängt es an kompliziert zu werden:
Muss mein Freund gleich im Anschluß an die 12 Monate für 2 Monate gehen?
Eigentlich hatten wir gedacht, ich könnte 1 Jahr und 6 Monate gehen und mein Freund nimmt
im Anschluß ein Jahr.
Dann bekommen wir aber nur für 12 Monate Geld?!
Also muss ich 12 Monate gehen, dann mein Freund 2 Monate, dann ich wieder 4 Monate??
Und wenn ja, wie wird das dann gerechnet. Bekommen wir dann für 12 Monate die 67%
von meinem Gehalt und die anderen 2 Monate 67% von seinem Gehalt?
Was ist in der Zeit, in der er im Erziehungsurlaub ist? Da bin ich dann ja theoretisch
nicht mehr im Erziehungsurlaub. D. h. ich müsste dann für 2 Monate wieder arbeiten,
und hätte auch 2 Monate lang keinen Kündigungsschutz?
Gingen wir für zwei Monate beide in Erziehungsurlaub, dann würden wir nur 67% von
einem Gehalt bekommen, richtig? Und von welchem?
Ich meine, wir verdienen beide nicht sooo schlecht. Aber ein Gehalt komplett
weg für 2 Monate und nur 67% vom anderen, reicht nichts desto trotz mal gerade
für die Miete - wie soll das gehen?
so dann, ich hoffe ja, dass vielleicht die eine oder andere Expertin hier ist,
und mir ein wenig weiterhelfen kann.
Liebe Grüße
Marja
01.08.2008 21:41
hoffe, ich kann es einfach erklären!
also, erstmal gibt es elternzeit und elterngeld. was anderes gibt es nicht mehr! elternzeit kann maximal drei jahre genommen werden. bedeutet aber nur, dass du in der zeit zu hause bist und nicht arbeiten gehst.
elterngeld wird aber NUR für maximal 14 monate gewährt. wie du das mit deinem freund gestaltest, ist vollkommen wurscht! beispiel: ihr könntet beide 7 monate zu hause bleiben, bekommt ihr beide 67% eures lohnes. mehr wird dann aber nicht gezahlt!
oder du bleibst 12 monate zu hause (67% von deinem lohn) und er dann 2 monate (67% von seinem lohn). wenn du danach zu hause bleiben willst, bekommst du aber definitiv kein elterngeld mehr! bleibt dann nur hartz IV.
er könnte aber auch 5 monate zu hause bleiben (67% von seinem lohn) und du die restlichen monate (also 9 mit 67% von deinem lohn)
wie ihr euch die monate aufteilt ist völlig gleich. es werden aber nur maximal 14 gewährt und bezahlt. einzig, ihr halbiert den bezug und verdoppelt somit das elterngeld. ihr würdet dann aber nur 33,5% bekommen für die zeit im monat.
reicht das als erklärung? einfach nochmal fragen, wenn noch unklarheiten!

also, erstmal gibt es elternzeit und elterngeld. was anderes gibt es nicht mehr! elternzeit kann maximal drei jahre genommen werden. bedeutet aber nur, dass du in der zeit zu hause bist und nicht arbeiten gehst.
elterngeld wird aber NUR für maximal 14 monate gewährt. wie du das mit deinem freund gestaltest, ist vollkommen wurscht! beispiel: ihr könntet beide 7 monate zu hause bleiben, bekommt ihr beide 67% eures lohnes. mehr wird dann aber nicht gezahlt!
oder du bleibst 12 monate zu hause (67% von deinem lohn) und er dann 2 monate (67% von seinem lohn). wenn du danach zu hause bleiben willst, bekommst du aber definitiv kein elterngeld mehr! bleibt dann nur hartz IV.
er könnte aber auch 5 monate zu hause bleiben (67% von seinem lohn) und du die restlichen monate (also 9 mit 67% von deinem lohn)
wie ihr euch die monate aufteilt ist völlig gleich. es werden aber nur maximal 14 gewährt und bezahlt. einzig, ihr halbiert den bezug und verdoppelt somit das elterngeld. ihr würdet dann aber nur 33,5% bekommen für die zeit im monat.
reicht das als erklärung? einfach nochmal fragen, wenn noch unklarheiten!

01.08.2008 22:00
Hm.. glaub soweit verstanden, hoffentlich.
Wir könnten demnach auch z.B. die ersten zwei Monate zusammen gehen und
bekämen für die Zeit dann jeder 67% unseres Gehaltes.. richtig?
Das zählt aber trotzdem nur als zwei Monate? Obwohl die Kasse dann ja quasi
doppelt zahlt.
Oder anders: Wenn nach den zwei Monaten er wieder voll arbeiten geht und ich
weiter zu Hause bleibe, dann bekommt er wieder volles Gehalt und ich kriege für
weitere 12 Monate das Erziehungsgeld, nä?
Habe allerdings auch gelesen, dass es da Höchstgrenzen gibt?!
Mehr als 1.800 € zahlen die nicht...gilt das pro Person, oder pro Paar?
Also angenommen mein Freund und ich, würden beide zusammen für zwei Monate gehen.
Er bekäme 67% seines Gehalts und ich bekäme 67% meines Gehaltes - das
ergäbe zusammen 2.100 EUR (stimmt nicht... nur mal theoretisch angenommen).
Bekommen wir dann 2.100 EUR oder wird das auf 1.800 EUR gekürzt?
Wir könnten demnach auch z.B. die ersten zwei Monate zusammen gehen und
bekämen für die Zeit dann jeder 67% unseres Gehaltes.. richtig?
Das zählt aber trotzdem nur als zwei Monate? Obwohl die Kasse dann ja quasi
doppelt zahlt.

Oder anders: Wenn nach den zwei Monaten er wieder voll arbeiten geht und ich
weiter zu Hause bleibe, dann bekommt er wieder volles Gehalt und ich kriege für
weitere 12 Monate das Erziehungsgeld, nä?
Habe allerdings auch gelesen, dass es da Höchstgrenzen gibt?!
Mehr als 1.800 € zahlen die nicht...gilt das pro Person, oder pro Paar?
Also angenommen mein Freund und ich, würden beide zusammen für zwei Monate gehen.
Er bekäme 67% seines Gehalts und ich bekäme 67% meines Gehaltes - das
ergäbe zusammen 2.100 EUR (stimmt nicht... nur mal theoretisch angenommen).
Bekommen wir dann 2.100 EUR oder wird das auf 1.800 EUR gekürzt?
01.08.2008 22:19
die grenze von 1800 zählt pro person!!!
wenn ihr aber die ersten zwei monate beide zu hause bleibt, fehlen euch insgesamt schon 4 monate! also er bleibt 2 monate zu hause und du bleibst 2 monate zu hause = 4! nach diesen zwei gemeinsamen monaten kannst du ODER er noch 10 monate zu hause bleiben und derjenige bekommt geld.
ihr könntet auch beide gleichzeitig 7 monate zusammen zu hause bleiben. aber danach ist mit elterngeld schluß.
wenn der papa dann wieder voll arbeiten geht, bekommt er sein gehalt. das wird NICHT auf das elterngeld angerechnet. bei bezug von elterngeld kann man auch wohngeld beantragen. mal darüber noch nachdenken und wenn es nur 50 euro sind.
frag weiter, wenn noch was unklar ist.
wenn ihr aber die ersten zwei monate beide zu hause bleibt, fehlen euch insgesamt schon 4 monate! also er bleibt 2 monate zu hause und du bleibst 2 monate zu hause = 4! nach diesen zwei gemeinsamen monaten kannst du ODER er noch 10 monate zu hause bleiben und derjenige bekommt geld.
ihr könntet auch beide gleichzeitig 7 monate zusammen zu hause bleiben. aber danach ist mit elterngeld schluß.
wenn der papa dann wieder voll arbeiten geht, bekommt er sein gehalt. das wird NICHT auf das elterngeld angerechnet. bei bezug von elterngeld kann man auch wohngeld beantragen. mal darüber noch nachdenken und wenn es nur 50 euro sind.
frag weiter, wenn noch was unklar ist.

02.08.2008 00:00


Jawoll verstanden. Juhuuu!!!
Das gibt jetzt nur noch eine wilde herumrechnerei, in den nächsten
Tagen mal.
Irgendwie ist's halt doof. Würde gerne stillen, solange es nur irgendwie
geht. Ihn/sie nach 7 Monate schon in fremde Hände zu geben, nur um
wieder arbeiten zu können widerstrebt mir zutiefst.
Werde wohl dann versuchen, daß ich auf 30 Stunden-Basis von zu Hause
aus weiter arbeite. Entweder durchgehend oder nach den 14 Monaten -
macht zwar finanziell eher keinen Sinn, aber beruflich halt schon.
02.08.2008 00:11
Schreit wenn es falsch ist aber war da nicht etwas von den ersten zwei monate mutterschaftsgeld der KK, so könnte dein mann mit die ersten zwei monate nehmen da du ja da garkein elterngeld bekommst(meines wissens) wegen dem Mutterschaftsgeld. und du dann noch 12 monate. War das so richtig?
02.08.2008 01:44
Zitat von Angelslam:
Schreit wenn es falsch ist aber war da nicht etwas von den ersten zwei monate mutterschaftsgeld der KK, so könnte dein mann mit die ersten zwei monate nehmen da du ja da garkein elterngeld bekommst(meines wissens) wegen dem Mutterschaftsgeld. und du dann noch 12 monate. War das so richtig?
Huhu,
na, Du meinst sicher die Mutterschutz-Zeit. Das sind 6 Wochen vor, und 8 Wochen nach der
Geburt.
Für diese Zeit bekommst man noch normales Gehalt, welches aber von der Krankenkasse
übernommen wird, bzw. sie übernimmt einen Teil und der Arbeitgeber den Rest oder anders herum.
Aber für die Höhe Deines Gehaltes hat das für diese Zeit keine Auswirkung.
Nur, nach Ablauf der Mutterschutzzeit, also nach den 2 Monaten beginnt dann der Erziehungs-Urlaub
- sofern man denn diesen will. Der Anspruch wird dann errechnet aus den letzten 12 Monatsgehältern.
Und der kann von jedem Elternteil für max. 3 Jahre genommen werden, innerhalb der ersten drei
Lebensjahre.
Nur bezahlt bekommt man keine drei Jahre, sondern maximal 12 bzw 14 Monate davon.
Uff..mir qualmt der Kopf. Hoffe, ich habe das jetzt alles richtig erklärt.
02.08.2008 22:47
ja, in der zeit des mutterschutzes könnte zum beispiel der vater die zwei monate elterngeld nehmen und die mutter nur das mutterschutzgeld. und danach kann die mutter noch die 12 monate zu hause bleiben.
stimmt, das hatte ich vergessen.
ich muss ehrlich sagen, der papa hat 12 monate genommen und ich 2. aber selbst mit 14 monaten fand ich es für unseren kleinen zu zeitig, den "wegzugeben"! er geht jetzt erst im september zur tagesmutti. bezahlt hat uns niemand diese restliche zeit bis zum september und eher war auch der platz nicht drin!
stimmt, das hatte ich vergessen.
ich muss ehrlich sagen, der papa hat 12 monate genommen und ich 2. aber selbst mit 14 monaten fand ich es für unseren kleinen zu zeitig, den "wegzugeben"! er geht jetzt erst im september zur tagesmutti. bezahlt hat uns niemand diese restliche zeit bis zum september und eher war auch der platz nicht drin!
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