Mütter- und Schwangerenforum

Job auf 400,- € Basis

28.03.2010 11:05
Eigentlich blöd wegen dieser Fage einen neuen Thread aufzumachen, aber hab leider nichts gefunden....

Ich habe ein paar Fragen zum Thema Job auf 400,- € Basis.

Also ich leg dann gleich mal los:

Darf ich mehrere Jobs auf 400,- € Basis haben?

Wie ist das, wenn ich den Mindestsatz vom Elterngeld also 300,- € erhalte, wieviel wird mir abgezogen, wenn ich die vollen 400,- € erhalte??

ÄÄÄÄhhhh .... ja vergessen.... Aber jetzt ist der Thread ja eröffnet, wenn mir noch was einfällt, dann kann ich ja noch mal schreiben
28.03.2010 11:08
Gute frage , das würd mich auch mal intressieren ..

ich schieb mal für dich mit
28.03.2010 11:11
Ich arbeite seit kurzem auch wieder auf 400€ Basis. Vom Elterngeld kann man dir nichts abziehen, da du ja nur den mindestsatz von 300€ bekommst.
Also ich bekomm nichts abgezogen
28.03.2010 11:13
Du kannst mehrere Jobs auf 400Euro Basis haben, darfst aber mit allen zusammen NICHT mehr als 400Euro verdienen, weil sonst Abzüge entstehen.
Teufelchendamian
3557 Beiträge
28.03.2010 11:13
Also bekommst du H4 dann wird das nur da bis auf 100 euro angerechnet auf das elterngeld garnicht solang du nicht über einen bestimmten stundensatzt gehst. Also mehr als 400 dann muß dein arbeitgeben für dich abgaben bezahlen wenn er das nicht macht macht er sich strafbar.
28.03.2010 11:21
Also ich persönl. bekomme kein h4... aber guter Beitrag vielleicht hilft es jemand anderen.

Also ich darf mit allen Jobs zusammen nicht mehr als 400,- € verdienen, d.h. wenn ich beim ersten Job schon 400,- € verdiene, darf ich keinen zweiten annehmen.....
28.03.2010 11:22
Zitat von jayjay:

Darf ich mehrere Jobs auf 400,- € Basis haben? Nein, nur 1.!!! Alles was über die 400 Euro geht musst Du voll versteuern.

Wie ist das, wenn ich den Mindestsatz vom Elterngeld also 300,- € erhalte, wieviel wird mir abgezogen, wenn ich die vollen 400,- € erhalte?? Nichts. Diese 300 Euro sind der Mindestsatz und darunter gehen die nicht.

28.03.2010 11:31
Zitat von jayjay:

Also ich persönl. bekomme kein h4... aber guter Beitrag vielleicht hilft es jemand anderen.

Also ich darf mit allen Jobs zusammen nicht mehr als 400,- € verdienen, d.h. wenn ich beim ersten Job schon 400,- € verdiene, darf ich keinen zweiten annehmen.....

doch, aber der wäre dann steuerpflichtig
coliangel
239 Beiträge
28.03.2010 15:25
Hey hallo also ich seh das so, da ich schon mehrere 400 Euro Jobs hatte kenn ich mich da bissl aus...
1. wenn man H4 bekommt dann wird das angerechnet und viel bleibt da nicht vom Geld.
2. bei 300 Euro Elterngeld darfst du nen vollen 400 euro job machen allerdings nicht mehr wie 30 std. in der woche, war bei mir so.
3. machst du mehrer Jobs auf minijobbasis wird der erste steuerfrei gesetzt, alle anderen unter Steuerklasse 6 abgerechnet und alle AG müssen damit einverstanden sein, da dann jeder einen gewissen Abschlag für dich zahlen muss.

Ich hatte auch nur das Elterngeld von 300 euro plus steuerfrei Minijob.
Damit bissl mehr in Haushaltskasse kommt und wenn e-geld wegfällt ist die Lücke nicht ganz so gross!
29.03.2010 09:37
Super meine Lieben, ich danke euch für eure Auskünfte
Ich hab nur einen 400,- € Job...

Meine Mama ist nun aber 47 Jahre alt und seit 1,5 Jahren arbeitslos. Sie hat nix gelernt und findet leider keinen Job in Festanstellung. Sie hat jetzt eine Putzstelle auf 400,- € Basis angenommen und ich dachte halt, wenn sie sich noch ne 2. Putzstelle annehmen würde, hätte sie wenigstens soviel, dass sie ohne H4 - Amt leben könnte.... Aber es erscheint mir schon logisch dass das nicht geht. Sonst hätte ja jeder 5 - steuergünstige 400,- € Jobs und würde im Monat locker 2000,- € Verdienen.... klar ist ja nicht sinn und Zweck der Sache

Könnte mir noch eine sagen, was meiner Mutter auf Lohnsteuerklasse 6 noch bleiben würde, würde sie einen 2. 400,- € Job annehmen ???
30.03.2010 19:42
Zitat von coliangel:

Hey hallo also ich seh das so, da ich schon mehrere 400 Euro Jobs hatte kenn ich mich da bissl aus...
1. wenn man H4 bekommt dann wird das angerechnet und viel bleibt da nicht vom Geld.
2. bei 300 Euro Elterngeld darfst du nen vollen 400 euro job machen allerdings nicht mehr wie 30 std. in der woche, war bei mir so.
3. machst du mehrer Jobs auf minijobbasis wird der erste steuerfrei gesetzt, alle anderen unter Steuerklasse 6 abgerechnet und alle AG müssen damit einverstanden sein, da dann jeder einen gewissen Abschlag für dich zahlen muss.

Ich hatte auch nur das Elterngeld von 300 euro plus steuerfrei Minijob.
Damit bissl mehr in Haushaltskasse kommt und wenn e-geld wegfällt ist die Lücke nicht ganz so gross!



Du hast also 8 Wochen nach Mutterschutzende auf 400-Euro-Basis wieder angefangen und zusätzlich 1 Jahr die 300-Euro Elterngeld bekommen? Ich bin momentan auch auf 400 beschäftigt und würde dies auch gerne weiter nach der Schwangerschaft machen... und da bekommt man dann das Elterngeld auch? + Kindergeld?
30.03.2010 21:15
Zitat von Julie-Ann:

Zitat von coliangel:

Hey hallo also ich seh das so, da ich schon mehrere 400 Euro Jobs hatte kenn ich mich da bissl aus...
1. wenn man H4 bekommt dann wird das angerechnet und viel bleibt da nicht vom Geld.
2. bei 300 Euro Elterngeld darfst du nen vollen 400 euro job machen allerdings nicht mehr wie 30 std. in der woche, war bei mir so.
3. machst du mehrer Jobs auf minijobbasis wird der erste steuerfrei gesetzt, alle anderen unter Steuerklasse 6 abgerechnet und alle AG müssen damit einverstanden sein, da dann jeder einen gewissen Abschlag für dich zahlen muss.

Ich hatte auch nur das Elterngeld von 300 euro plus steuerfrei Minijob.
Damit bissl mehr in Haushaltskasse kommt und wenn e-geld wegfällt ist die Lücke nicht ganz so gross!



Du hast also 8 Wochen nach Mutterschutzende auf 400-Euro-Basis wieder angefangen und zusätzlich 1 Jahr die 300-Euro Elterngeld bekommen? Ich bin momentan auch auf 400 beschäftigt und würde dies auch gerne weiter nach der Schwangerschaft machen... und da bekommt man dann das Elterngeld auch? + Kindergeld?


Ich bekomme auch noch die vollen 300,- €, hab heute den Brief bekommen
Die, die vorher gearbeitet haben, haben ja wesentlich mehr als 300,- €.... 300,- € ist der Mindestsatz der dir mindestens bleibt, steht in dem Brief
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