Mutterschutz & Gesellenprüfung
27.02.2010 09:32
Hallo,
ich bin neu hier und habe nach ein wenig rumstöbern den Eindruck das man mir hier helfen kann!!
Ich habe bereits einen 6jährigen Sohn, befinde mich in einer Ausbildung zur Maler- und Lackiererin und die Gesellenprüfung fängt am 25.05.10 mit dem theoretischen Teil an. Der praktische Teil wird in mehrere Gruppen aufgeteilt und die letzte Gruppe wird ende Juni geprüft.
Jetzt ist es so das ich mein 2. Baby bekomme und für den 31.05.10 ausgerechnet bin.
Kein so tolles timeing...
Man hat mir nahe gelegt im Winter meine Prüfung zu machen.
Aber bis zum Winter 2 Kinder 2xdie Woche unter zu bringen, da ich ja dann weiter Berufsschulpflichtig bin, ist für mich unmöglich!
Das ganze mit einem Kind zu organisieren, über 3 Jahre, war schon nicht sehr leicht, aber so grade machbar.
Ich würde gerne versuchen zum normalen Termin meine Prüfung machen, da es eher umsetzbar ist, die Kleine für 4 Tage unter zu bringen als ein halbes Jahr 2x die Woche.
Jetzt ist es ja laut Mutterschutzgesetz so das man vor der Geburt 6 Wochen nicht mehr arbeiten muß aber auf ausdrücklichem Wunsch darf.
Nach der Geburt geht der Mutterschutz ja noch 8 Wochen weiter, und meine Frage ist jetzt (da ich darüber im Internet nichts gefunden habe) ob ich auf ausdrücklichem Wunsch innerhalb dieser 8 Wochen zumindest meine Prüfung machen darf
Ich habe angst das die 3 Jahre jetzt völlig umsonst waren und ich die Prüfung nicht zu Ende machen kann und wieder ohne alles da stehe!!
Bitte, bitte helft mir!!
Lieben Gruss
Sun1982
ich bin neu hier und habe nach ein wenig rumstöbern den Eindruck das man mir hier helfen kann!!

Ich habe bereits einen 6jährigen Sohn, befinde mich in einer Ausbildung zur Maler- und Lackiererin und die Gesellenprüfung fängt am 25.05.10 mit dem theoretischen Teil an. Der praktische Teil wird in mehrere Gruppen aufgeteilt und die letzte Gruppe wird ende Juni geprüft.
Jetzt ist es so das ich mein 2. Baby bekomme und für den 31.05.10 ausgerechnet bin.
Kein so tolles timeing...

Man hat mir nahe gelegt im Winter meine Prüfung zu machen.
Aber bis zum Winter 2 Kinder 2xdie Woche unter zu bringen, da ich ja dann weiter Berufsschulpflichtig bin, ist für mich unmöglich!
Das ganze mit einem Kind zu organisieren, über 3 Jahre, war schon nicht sehr leicht, aber so grade machbar.

Ich würde gerne versuchen zum normalen Termin meine Prüfung machen, da es eher umsetzbar ist, die Kleine für 4 Tage unter zu bringen als ein halbes Jahr 2x die Woche.
Jetzt ist es ja laut Mutterschutzgesetz so das man vor der Geburt 6 Wochen nicht mehr arbeiten muß aber auf ausdrücklichem Wunsch darf.
Nach der Geburt geht der Mutterschutz ja noch 8 Wochen weiter, und meine Frage ist jetzt (da ich darüber im Internet nichts gefunden habe) ob ich auf ausdrücklichem Wunsch innerhalb dieser 8 Wochen zumindest meine Prüfung machen darf

Ich habe angst das die 3 Jahre jetzt völlig umsonst waren und ich die Prüfung nicht zu Ende machen kann und wieder ohne alles da stehe!!
Bitte, bitte helft mir!!
Lieben Gruss
Sun1982
27.02.2010 09:37
Darfst du überhaupt zugelassen werden wegen den Schadstoffen in dem Lack...?Eigendlich darfst du doch garnicht mehr damit arbeiten oder sehe ich das jetzt falsch?
Denn dann können/dürfen sie dich garnicht zulassen bei der Prüfung
Denn dann können/dürfen sie dich garnicht zulassen bei der Prüfung

27.02.2010 10:22
Hallo 17neumi07,
Lösemittel dienen meist nur noch zur Reinigung der Werkzeuge,
nach den neuen Vorschriften müssen Lacke oder andere Werkstoffe auf Wasserbasis sein, dh für mich das ich mit den Sachen arbeiten darf die wir auf der Prüfung verwenden.
Zum Glück
Lieben Gruss
Sun1982
Lösemittel dienen meist nur noch zur Reinigung der Werkzeuge,
nach den neuen Vorschriften müssen Lacke oder andere Werkstoffe auf Wasserbasis sein, dh für mich das ich mit den Sachen arbeiten darf die wir auf der Prüfung verwenden.
Zum Glück

Lieben Gruss
Sun1982
01.03.2010 08:55
Also, für alle die sich auch mal in solch einer Situation befinden sollte:
Es gibt für eine ABSCHLUSSPRÜFUNG eine Sonderregelung!!
Die Abschlußprüfung kann man auch in den 8 Wochen nach der Geburt machen!!!
Das heißt für mich:
DIE 3 JAHRE WAREN NICHT UMSONST!!!!
Es gibt für eine ABSCHLUSSPRÜFUNG eine Sonderregelung!!






Die Abschlußprüfung kann man auch in den 8 Wochen nach der Geburt machen!!!






Das heißt für mich:
DIE 3 JAHRE WAREN NICHT UMSONST!!!!






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