Schwanger und Probezeit?!?!
03.10.2009 19:23
hi
also ich weiß seit dienstag dem 29.9. offizell das ich schwanger bin ist 4,7 mm groß und das herz schlägt fleisig...
so und jetzt zu meinem problem...
ich hab im september meine ausbildung angefangen...als schreinerin...
da ich mit lacke und staub und sowas arbeite müsste ich das dem chef bzw meister eigentlich schon sagen!!!
jetz weiß ich aber nicht ob ich meine lehrstelle behalten kann weil wie gesagt ich in der probezeit bin...
meine Frauenärztin hat mir ein heft mitgegeben indem steht
[quote=]Der kündigungsschuz gilt auch während der probezeit. nur wenn das probearbeitsverhältnis befristet ist, kann der kündigungsschutz entfallen.[/quote]
was sagt ihr dazu... bzw wer hat damit schon erfahrung gemacht...
würde mich auf antworten freuen
by stini
also ich weiß seit dienstag dem 29.9. offizell das ich schwanger bin ist 4,7 mm groß und das herz schlägt fleisig...
so und jetzt zu meinem problem...
ich hab im september meine ausbildung angefangen...als schreinerin...
da ich mit lacke und staub und sowas arbeite müsste ich das dem chef bzw meister eigentlich schon sagen!!!
jetz weiß ich aber nicht ob ich meine lehrstelle behalten kann weil wie gesagt ich in der probezeit bin...
meine Frauenärztin hat mir ein heft mitgegeben indem steht
[quote=]Der kündigungsschuz gilt auch während der probezeit. nur wenn das probearbeitsverhältnis befristet ist, kann der kündigungsschutz entfallen.[/quote]

was sagt ihr dazu... bzw wer hat damit schon erfahrung gemacht...
würde mich auf antworten freuen
by stini
03.10.2009 19:40
Huhu ,
Erstmal Herzlich Willkommen .
Der Kündigungsschutz besteht auch in der Probezeit . Du kannst also deine Lehrstelle behalten .
Kündigen können sie dich nicht ! So war das auch bei mir .
War in der gleichen Situation wie du
Erstmal Herzlich Willkommen .
Der Kündigungsschutz besteht auch in der Probezeit . Du kannst also deine Lehrstelle behalten .
Kündigen können sie dich nicht ! So war das auch bei mir .
War in der gleichen Situation wie du

03.10.2009 19:49
das beruhigt mich...
aber mein meister wird nicht begeistert sein...
der wird mich fressen
aber mein meister wird nicht begeistert sein...
der wird mich fressen


03.10.2009 20:41
Kündigugsschutz besteht zwar in der Probezeit, aber er kann sich auch jeden anderen belibigen Grund ausdenken warum er dich nicht übernehmen wird, ich will dir das nicht negativ reden, aber du kannst damit rechnen das er dich kündigt! Tut mit leid, ich würde es ihm auch erst nach der Probezeit sagen somit bist du abgesichert und kannst nach der schwangerschaft wieder bei deinem gleichen ag anfangen und die ausbilung weiter machen!!
lg und viel glück!
lg und viel glück!
03.10.2009 20:44
Zitat von Licht2009:
Kündigugsschutz besteht zwar in der Probezeit, aber er kann sich auch jeden anderen belibigen Grund ausdenken warum er dich nicht übernehmen wird, ich will dir das nicht negativ reden, aber du kannst damit rechnen das er dich kündigt! Tut mit leid, ich würde es ihm auch erst nach der Probezeit sagen somit bist du abgesichert und kannst nach der schwangerschaft wieder bei deinem gleichen ag anfangen und die ausbilung weiter machen!!
lg und viel glück!
ja, aber es geht doch auch um die Arbeitsschutzbedinungen..wenn sie dem chef das erst nach der Probezeit sagt, und es passiert ihr in dem Zeitraum was, was dann?
03.10.2009 20:47
ich würde es ihm sagen kündigen darf er dir eigentlich net....
03.10.2009 20:48
also ich würd's ihm jetzt schon sagen, einmal wegen der erwähnten lacke etc, das kann ja auch ungesund sein für's baby, und vor allem, sagst du es ihm später und er kriegt raus, dass du es wegen der probezeit vorher verschwiegen hast, dann kann das als... wie hiess das noch glaich... böswilligkeit oder so ähnlich gewertet werden und er darf dich dann trotzdem rauswerfen...
also um ärger zu vermeiden würd ichs jetzt gleich sagen
und glückwunsch!!
also um ärger zu vermeiden würd ichs jetzt gleich sagen
und glückwunsch!!
03.10.2009 20:49
der chef kann sie selbst dann net kündigen!
das befristet bezieht sich zb auf jobs wo man 1monat probe und 6 monate vertrag zb hat, da kann er aufgehoben werden. aber ausbildung bleibt.
das befristet bezieht sich zb auf jobs wo man 1monat probe und 6 monate vertrag zb hat, da kann er aufgehoben werden. aber ausbildung bleibt.
03.10.2009 20:50
Wie lange ist denn noch Probezeit, und in welcher Woche bist du?
03.10.2009 21:00
ich hab 3 monate probezeit laut ausbildungsvertrag und hab einen schon hinter mir und ich müsste jetzt in der 7 woche sein
03.10.2009 21:38
Als 1. in der Probezeit darf er dir kündigen.
2. bist du VERPFLICHTET eine Schwangerschaft deinem Arbeitgeber mitzuteilen.
3. wird er dir mit Sicherheit kündigen.
... bitte versteh mich nicht falsch, aber das hättest du dir ein bisschen eher überlegen sollen. Kann mir nur sehr schwer vorstellen, dass dein Chef eine Auszubildende bezahlen wird die nicht anwesend ist. Und früher oder später wirst du so oder so nicht mehr mit den Lacken und Farben arbeiten können/dürfen. Ist ja allgemein bekannt, dass die chemischen Stoffe in den Farben usw. schädlich sind wenn man sie einatmet.
2. bist du VERPFLICHTET eine Schwangerschaft deinem Arbeitgeber mitzuteilen.
3. wird er dir mit Sicherheit kündigen.
... bitte versteh mich nicht falsch, aber das hättest du dir ein bisschen eher überlegen sollen. Kann mir nur sehr schwer vorstellen, dass dein Chef eine Auszubildende bezahlen wird die nicht anwesend ist. Und früher oder später wirst du so oder so nicht mehr mit den Lacken und Farben arbeiten können/dürfen. Ist ja allgemein bekannt, dass die chemischen Stoffe in den Farben usw. schädlich sind wenn man sie einatmet.

03.10.2009 21:47
Für Arbeitnehmerinnen, die innerhalb der Probezeit schwanger werden, gelten die besonderen Regelungen des Mutterschutzgesetzes. Während der Dauer einer Schwangerschaft ist die Arbeitnehmerin vor dem Verlust des Arbeitsplatzes geschützt auch in der Probezeit. Nach § 9 Mutterschutzgesetz darf der Arbeitgeber während der gesamten Dauer der Schwangerschaft und bis zu vier Monaten nach der Entbindung nicht kündigen.
Quelle: http://www.frag-einen-anwalt.de/Schwanger-w%C3%A4h rend-der-Probezeit-__f47431.html
Quelle: http://www.frag-einen-anwalt.de/Schwanger-w%C3%A4h rend-der-Probezeit-__f47431.html
08.10.2009 18:27
also ich hab heut mit chef von der hwk oberfranken telefoniert und er hat mir gesagt dass ich erst nach der probezeit es sagen soll dass ich schwanger bin....
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