Weiterbildung "in" oder "nach" der karenz....
08.10.2009 18:28
...wer hat das gemacht???
Ich bin jetzt noch bis Februar in Karenz, biginne aber am 22.Oktober ein 20 Stündiges Praktikum, und am 10.November beginnt dan mein Kurs(Abendkurs). Gestern hatte ich noch das Eignungsgespräch, was ich hervoragend gemaistert hab
och, ich freu mich so jetzt die möglichkeit zu haben einen Beruf zu "erlernen" der mich wirklich total interessiert...
Bin auch total happy dass das mit Abendkurse möglich ist, denn da ist mein Mann bei der Kleinen und ich brauch niemanden sonst der auf sie aufpasst, auch das Praktikum mach ich Nachmittags, da ist meine Schwester oder mein Mann bei der Kleinen...(würde sie nicht in eine Krabbelgruppe oder so geben wollen...),
Ich freu mich total
Muss zwar viel lernen dann, aber das ist egal, sogar darauf freu ich mich
Ich bin jetzt noch bis Februar in Karenz, biginne aber am 22.Oktober ein 20 Stündiges Praktikum, und am 10.November beginnt dan mein Kurs(Abendkurs). Gestern hatte ich noch das Eignungsgespräch, was ich hervoragend gemaistert hab

och, ich freu mich so jetzt die möglichkeit zu haben einen Beruf zu "erlernen" der mich wirklich total interessiert...
Bin auch total happy dass das mit Abendkurse möglich ist, denn da ist mein Mann bei der Kleinen und ich brauch niemanden sonst der auf sie aufpasst, auch das Praktikum mach ich Nachmittags, da ist meine Schwester oder mein Mann bei der Kleinen...(würde sie nicht in eine Krabbelgruppe oder so geben wollen...),
Ich freu mich total

Muss zwar viel lernen dann, aber das ist egal, sogar darauf freu ich mich

08.10.2009 18:33
Zitat von Britta:
Was ist bitte Karenz? *bloed frag*
kenn ich auhc nicht...
08.10.2009 18:36
Hab gegoogelt
Ein Anspruch auf Karenz besteht nur bis zum Ablauf des 24. Lebensmonats des Kindes. Dies bedeutet, dass die Arbeit spätestens am Tag des 2. Geburtstags des Kindes wieder angetreten werden muss. Eine Mitteilung des Dienstantrittes nach der Karenz . ist gesetzlich nicht vorgeschrieben, jedoch ratsam.
Weigert sich der Arbeitgeber oder die Arbeitgeberin den Arbeitnehmer oder die Arbeitnehmerin nach Ende der Karenz . wieder zu beschäftigen, so sollte er oder sie dem Arbeitgeber bzw. der Arbeitgeberin beispielsweise in Form eines eingeschriebenen Briefes seine bzw. ihre Arbeitsbereitschaft mitteilen.

Ein Anspruch auf Karenz besteht nur bis zum Ablauf des 24. Lebensmonats des Kindes. Dies bedeutet, dass die Arbeit spätestens am Tag des 2. Geburtstags des Kindes wieder angetreten werden muss. Eine Mitteilung des Dienstantrittes nach der Karenz . ist gesetzlich nicht vorgeschrieben, jedoch ratsam.
Weigert sich der Arbeitgeber oder die Arbeitgeberin den Arbeitnehmer oder die Arbeitnehmerin nach Ende der Karenz . wieder zu beschäftigen, so sollte er oder sie dem Arbeitgeber bzw. der Arbeitgeberin beispielsweise in Form eines eingeschriebenen Briefes seine bzw. ihre Arbeitsbereitschaft mitteilen.
08.10.2009 20:09
Karenz ist das selbe wie Mutterschutz, bei uns in Österreich heißt das Karenz
Ich bin in Karenz bis meine kleine 2,5 Jahre alt ist.....

Ich bin in Karenz bis meine kleine 2,5 Jahre alt ist.....
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