Wie ist das mit Mutterschaftsgeld 6 W vorher/8 W nachher wenn man noch in Elternzeit ist ??
25.07.2008 11:18
Wie ist das mit Mutterschaftsgeld 6 W vorher/8 W nachher wenn man noch in Elternzeit ist ?? Ich bin 3 Jahre in Erziehungsurlaub gegangen und bekomme aber jetzt wärend dieser Zeit ein Kind. Muss ich da einfach bei der Krankenkasse anrufen und wie ist das mit dem Arbeitgeberanteil? Ich fange dort nicht mehr an nach den 3 Jahren, bin aber nicht gekündigt, nur erstmal in Elternzeit. Könnt ihr mir bitte weiterhelfen, danke.
25.07.2008 11:21
OHhh damit kenn ich mich nicht aus, aber ich würde an deiner stelle schon mal
anrufen, die können dir bei der KK sicher weiterhelfen, bzw. eine antwort auf deine frage geben !
anrufen, die können dir bei der KK sicher weiterhelfen, bzw. eine antwort auf deine frage geben !
25.07.2008 11:27
Ich meine mich zu erinnern ( war bei einer Freundin so ähnlich) .... dass sie das Mutterschaftsgeld dann wieder bekommen hat.....eins ist fakt, wenn du noch ungekündigt bist, dann müssen sie in jedem Fall zahlen.....anich auch Weihnachts- und Urlaubsgeld....sofern man das sonst immer bekommen hat....
LG Zaubi
LG Zaubi
25.07.2008 11:35
Schreibt die Krankenkasse dann den Arbeitgeber an?? Oh Gott, meine Ex- Chefin macht da sicher ärger. Die hat wenns ums Geld ging immer ärger gemacht. Die wird sich bedanken wenn sie bezahlen muss obwohl ich nicht mehr da arbeite. Aber kündigen kann sie mir ja nicht wärend der Elternzeit. Sie ist aber mit ihrem Geschäft umgezogen, hat das in dem einen Ort abgemeldet und im anderen unter einem anderen Namen wohl nicht wieder angemeldet. Meine KK schrieb mich da schon an mein Jahr Elternzeit wäre nun rum, dabei hatte ich 3 Jahre angeben. Nicht das das durch Abmeldung ihres Ladens jetzt alles nicht geht und sie einfach behauptet die alte Firma,wo ich angestellt war, gäbs ja gar nicht mehr.
25.07.2008 11:38
Aber sie ist ja wie gesagt nur umgezogen, hat den Laden aber so genannt wie er früher einmal hieß, dadurch war alles durcheinander bei meiner KK. Da hat sie nämlich nur angegeben zugemacht zu haben.
25.07.2008 11:46
Trotzdem danke, dachte es wüsste vielleicht jemand genaueres der auch 2 Kinder schnell hintereinander hatte. da muss ich wohl doch da anrufen...ich hasse es

25.07.2008 11:50
Hi, ich beschäfitge mich beruflich ein bisschen mit diesen Dingen. Daher weiß ich, dass du Mutterschaftsgeld von der Krankenkasse kriegst. Vom Arbeitgeber soweit ich weiß keine Zuschuss, denn der berechnet sich nach dem Lohn der letzten Monate. Da hast du aber wegen der Elternzeit keinen Lohn bekommen. Aber wie gesagt, von der Krankenkasse kriegst du was. Die rufen auch nicht beim Arbeitgeber an, da musst du also keine Angst haben. Einfach anrufen und genauer erkundigen. Die berechnen dir dann auch die Mutterschutzfrist.
LG, Martha
LG, Martha

25.07.2008 13:35
Zitat von Martha:Vielen Dank, das hilft mir schon mal etwas weiter.
Hi, ich beschäfitge mich beruflich ein bisschen mit diesen Dingen. Daher weiß ich, dass du Mutterschaftsgeld von der Krankenkasse kriegst. Vom Arbeitgeber soweit ich weiß keine Zuschuss, denn der berechnet sich nach dem Lohn der letzten Monate. Da hast du aber wegen der Elternzeit keinen Lohn bekommen. Aber wie gesagt, von der Krankenkasse kriegst du was. Die rufen auch nicht beim Arbeitgeber an, da musst du also keine Angst haben. Einfach anrufen und genauer erkundigen. Die berechnen dir dann auch die Mutterschutzfrist.
LG, Martha![]()

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