Mütter- und Schwangerenforum

450€ Job welche Rechte hat man

minna065
637 Beiträge
19.02.2015 07:03
Hallo

Mein Sohn (2jahre 9monate) kommt im März in den Kindergarten. Meine Tochter (im April 4) geht schon.
Ich möchte auf Geringfügiger Basis wieder arbeiten und was dazu verdienen
Nun hab ich morgen in nem Supermarkt ein Vorst.gespräch zum Regale einräumen.
Nun meine Frage:
Habe ich auch Anspruch auf Kinderkrankheitstage mit Lohnfortzahlung
Wie viel Urlaubsanspruch habe ich
Werde mich auf jeden Fall noch im Internet schlau machen!
Aber vielleicht kennt ihr euch ja aus Vielen Dank schonmal
nilou
14721 Beiträge
19.02.2015 08:17
Mini-Job ist ein Arbeitsverhältnis wie jedes andere - du hast also die gleichen Rechte und Pflichten. es gelten die gleichen Gesetze etc.

Besonderheit ist nur die Steuer- und Sozialversicherungsregelung.

Urlaub lt. Arbeitszeit - ist ja ein ein Teilzeitjob.
FinnjasMama12
274 Beiträge
19.02.2015 08:32
Du hast die gleichen Rechte und Pflichten wie in jedem Arbeitsverhältnis.
Urlaub ist gesetzlich geregelt nach Arbeitstagen.
Ich gehe 2 Tage die Woche arbeiten und habe 8 Tage Urlaub im Jahr.

minna065
637 Beiträge
19.02.2015 09:08
Ah ok! Und wenn dein Kind krank ist? Geht man zum Hausarzt und lässt sich aufs Kind krank schreiben? Bzw wie viele Krankentage hat man? 10 Tage bei Vollzeit weiß ich.. Sorry die ganzen Fragen
FinnjasMama12
274 Beiträge
19.02.2015 09:58
Zitat von minna065:

Ah ok! Und wenn dein Kind krank ist? Geht man zum Hausarzt und lässt sich aufs Kind krank schreiben? Bzw wie viele Krankentage hat man? 10 Tage bei Vollzeit weiß ich.. Sorry die ganzen Fragen


Des weiß ich leider nicht.
Meine kleine war zum Glück noch nie so krank..
mummy_to_be
13234 Beiträge
19.02.2015 10:14
Ich arbeite auch dreimal die Woche im Supermarkt...allerdings auf 460€ Basis sprich auf Steuerkarte usw.
Ich habe 36 Urlaubstage im Jahr,
und bei uns werden Krankheitstage auch gezahlt, auch wenn mein Kind krank ist.
Alaska
19438 Beiträge
19.02.2015 12:41
Vorsicht, einen kleinen Haken kann es geben.
Schau im Vertrag nach, ob du als 450 Euro-Kraft eingestellt wirst oder als 450-Euro-Aushilfe.
Eine Aushilfe hat keinen Anspruch auf Krankengeld, Urlaub etc.
Da werden rein die Arbeitsstunden berechnet. Hatte ich auch nicht gewusst und bin schon drauf reingefallen.
  • Dieses Thema wurde 1 mal gemerkt