Mütter- und Schwangerenforum

60Std./Woche am Anfang der Schwangerschaft?

DanySahnevD
1 Beiträge
06.09.2014 11:28
Hallo,

ich heiße Daniela bin 20 Jahre alt und habe gestern erfahren, dass ich in der 5.SSW bin.

Nun meine Frage: Ich befinde mich im letzten Jahr meiner Ausbildung und arbeite nebenbei 2-3 Tage am Wochenende (FR, SA, SO etwa 8 Std. pro Tag ~17-24/2 Uhr) in der Gastronomie auf Events usw. Sollte ich den Nebenjob besser aufgeben oder weiter machen?

Vielen Dank schonmal für eure Antworten.
06.09.2014 11:41
Also ICH würde ihn aufgeben,da du als Schwangere bestimmte Regeln hast. Das nennt sich Mutterschutz,der tritt in Kraft sobald dein Chef von der Schwangerschaft weiß.
Da darfst du auch glaub zwischen 20 & 5 Uhr nicht arbeiten.
06.09.2014 11:41
NOCH geht es dir gut, aber das kann sich auch ganz schnell ändern. Gastronomie und Schwangerschaft ist wegen des vielen Stehens eh nicht so dolle. In vielen Fällen läuft das eh auf ein Berufsverbot hinaus. Ich kann nur sagen, ich hätte in der Schwangerschaft das nicht geschafft. Und am Woche 8 war ich eh nur noch am Kotzen. Dann darfst du ja in der Gastro eh nicht mehr arbeiten.
06.09.2014 11:52
Bist du auf das Geld angewiesen?
Wenn nicht würde ich es vielleicht ganz lassen und sonst die Mutterschutzgesetze für mich nutzen. Google mal, ich glaube in der Gastronomie darfst du nach 22 Uhr nicht mehr arbeiten und nichts regelmäßig heben müssen, was schwerer als 5kg ist. Die sind schnell erreicht! Gelegentlich darf nichts gehoben werden was schwerer als 10kg ist. Also z.B. keine vollen Getränkekisten.
Ab dem 5. Monat darfst du glaube ich auch nicht länger als 4 Stunden am Stück arbeiten in stehenden Tätigkeiten. Und das ist Gastronomie ja.
Ich würde beim ersten Termin mit deinem Arzt sprechen. Vielleicht bekommst du dann ein Beschäftigungsverbot.
06.09.2014 13:39
Du musst den job nicht aufgeben, aber sobald du den chef von der SS erzählst, muss er sich an das Mutterschutzgesetz halten, kann er das nicht, muss er dich bis zum Mutterschutz bezahlen, ohne dass du arbeitest. Immerhin zählt das Einkommen mit zureltergeldberechnung.....würde ich nicht drauf verzichten....
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