Mütter- und Schwangerenforum

Arbeitgeber möchte weihnachtsgeld wegen bv zurück

andresmama2014
25 Beiträge
21.12.2014 19:32
Hallo ihr lieben
Ich hab mal ne frage hoffe es kann mir jemand helfen.habe diesen Monat weihnachtsgeld bekommen,und da ich in der ambulanten Pflege arbeite habe ich seid einer Woche ein bv.
So nu will der Arbeitgeber mir jeden Monat 100 euro von meinem Gehalt abziehen für das weihnachtsgeld und die Fortbildung die er mir bezahlt hat...er sagte ich kriege das nur wieder wenn ich wiederkomme.bin jetzt ein bisschen verwirrt und frage mich ob das so richtig ist weil ich doch garnicht gekündigt habe?würde mich über Antworten sehr freuen
maxmaja
1643 Beiträge
21.12.2014 19:51
Nein. So ist es nicht richtig. Er kann das Weihnachtsgeld von Anfang an einfach nicht auszahlen, es sei denn, es ist Vertraglich festgehalten. Aber nur weil du ins BV gehst, darf er dir nicht das Weihnachtsgeld nachträglich von Lohn abziehen. Melde dich dringend bei deinem Anwalt!
21.12.2014 20:06
Nein, dass ist nicht rechtens. Du bist im bv und bekommst dein normales Gehalt weiter, somit auch dein Weihnachtsgeld.
Das bv wurde extra eingeführt, damit schwanger Frauen nicht Finanziell benachteiligt werden, wenn sie nicht mehr arbeiten dürfen
Laraliii
2421 Beiträge
21.12.2014 20:18
Das ist ja ein starkes Stück !
Nee nee das darf er nicht! Wie die anderen schon sagten, es ist nicht rechtens. Sprich ihn drauf an und sag du hast dich informiert...wenn er es nicht einsieht wende dich an einen Anwalt.
Muckl85
171 Beiträge
21.12.2014 22:14
Boah!!!!
Da kommt mir das blanke Grauen wenn ich sowas lesen muss.
Dürfen tut er das nicht, aber er versucht es und hofft wohl das du das nicht weißt das er das nicht darf.

Ich habe ja seit September das BV und bekam daraufhin auch kein Weihnachtsgeld.
Die Begründung IST:"wir zahlen grundsätzlich kein Weihnachtsgeld an Frauen aus die sich im BV oder im Mutterschutz befinden. Und da es dich um eine vertraglich freiwillige Leistung handelt ist das rechtens"!
Stimmt nicht ganz, denn wenn man 3 Jahre in folge Weihnachtsgeld bekommen hat, gilt das sogenannte Gewohnheitsrecht.
Mal abgesehen davon, das es meiner Meinung nach eine Unart ist einer Schwangeren das zu streichen!

Pfui Teufel!
Ich hab mich aber dagegen entschieden mein recht einzuklagen, da sind mir meine Nerven zu wertvoll!
-Brünni88
23365 Beiträge
22.12.2014 08:08
Such dir den Paragraphen bei Google dazu raus das ne Frau im BV keine benachteiligung gegenüber dem unschwangeren zustand haben darf, Druck ihn aus und fertig.
Mama2015
784 Beiträge
22.12.2014 09:08
Dein Chef ist ja mal ne lachnummer. Natürlich ist das nicht rechtens. Du hast deinen Lohn ja rückwirkend bekomme also auch das weihnachtsgeld.

Er darf dir nichts abziehen. Noch dazu bekommt er doch jetzt jeden Cent von der KK bezahlt ab dem Tag an in dem dü im B bist. Natürlich nicht das weihnachtsgeld.

Wenn du 3 Jahre hintereinander dieses Geld bekommen hast dann muss er es weiter zahlen. Ich habe sogar freundlicherweise während meiner elternzeit dieses Geld bekommen.

Geh zu ihm sag du hast dich erkundigt und er darf das nicht. Sollte er dir blöd kommen teile ihm das schriftlich nochmal mit damit du was in den Händen hast und sollte er es wirklich abziehen ab zum anwalt. Schließlich fehlt dir das ja im elterngeld auch wenn er dir jetzt jeden Monat etwas abzieht
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