Mütter- und Schwangerenforum

Bäcker- beschäftigungsverbot?

ittel89
628 Beiträge
28.09.2016 12:51
Hallo ihr lieben...
Ich bin jetzt mit Kind nr.2 schwanger...
Jetz zu meiner Frage. ..Ich bin bäckerin und weiß nicht wie sich das jetz mit den beschäftigungsverbot verhält...

Hat da jemand eine Idee oder Ratschlag? Oder hat das selbe durch?

Danke im voraus. ..
Obsidian
15967 Beiträge
28.09.2016 17:53
Was ist an dem Beruf denn beschäftigungsverbotwürdig?
28.09.2016 17:54
Zitat von Obsidian:

Was ist an dem Beruf denn beschäftigungsverbotwürdig?


Nachtarbeit, nehme ich an.
Mein Schwager ist Konditor und sein Arbeitstag beginnt jede nacht um eins.
Obsidian
15967 Beiträge
28.09.2016 17:56
Kann man die Arbeitszeiten nicht verlegen?
28.09.2016 17:58
Musst du mal mit deinem Chef reden, ob du was anderes machen kannst. laut MuSchG darfst du zwischen 20 Uhr und 6 Uhr nicht arbeiten.
Vielleicht Büroarbeit oder in der Filiale
sunrisefranzi
3817 Beiträge
28.09.2016 18:45
Heben von regelmäßig mehr als 5kg oder gelegentlich 10kg ist auch verboten. Mehlsack schleppen ist also auch nicht mehr. Genauso wie Teig.
Der Beruf ist ja schon körperlich recht anstrengend.
28.09.2016 19:54
Zitat von Obsidian:

Kann man die Arbeitszeiten nicht verlegen?


Macht sich schlecht wenn die Brötchen pünktlich um 6 in der Auslage liegen muss.

Sprich mit deinem AG und deinem FA darüber, die können dir da besser helfen als wir
28.09.2016 20:07
Entweder dein Chef kann dir den Arbeitsplatz MuSchu-gerecht einrichten (und wenn er dich dafür im Büro einsetzt) oder er muss dich ins BV schicken...
aber ein job für ein pauschales BV ist es nicht
Obsidian
15967 Beiträge
28.09.2016 20:47
Zitat von NiAn:

Zitat von Obsidian:

Kann man die Arbeitszeiten nicht verlegen?


Macht sich schlecht wenn die Brötchen pünktlich um 6 in der Auslage liegen muss.


Sprich mit deinem AG und deinem FA darüber, die können dir da besser helfen als wir


Aber sie wird ja nicht die einzige Bäckerin da sein, geht die Arbeit denn nicht den ganzen Tag weiter, sodass sie erst um 6 beginnen könnte??
kullerkeks74
2988 Beiträge
28.09.2016 21:44
Zitat von Obsidian:

Zitat von NiAn:

Zitat von Obsidian:

Kann man die Arbeitszeiten nicht verlegen?


Macht sich schlecht wenn die Brötchen pünktlich um 6 in der Auslage liegen muss.


Sprich mit deinem AG und deinem FA darüber, die können dir da besser helfen als wir


Aber sie wird ja nicht die einzige Bäckerin da sein, geht die Arbeit denn nicht den ganzen Tag weiter, sodass sie erst um 6 beginnen könnte??


Die Mehlsäcke sind richtig schwer
bineybaby
1705 Beiträge
30.09.2016 06:53
Liebe TS, ohne vernünftige Angaben deinerseits kann hier nur gemutmasst werden. Wie groß ist euer Betrieb, wie sehen deine Aufgaben aus, mit was für Stoffen musst du hantieren, wie sind deine Arbeitszeiten, besteht auch die Möglichkeit, andere Aufgaben zu übernehmen, etc.

Pauschales Beschäftigungsverbot für Bäckerinnen gibt es nicht, da kommt es auf den Einzelfall an
Kaffeetante1
12 Beiträge
02.10.2016 02:32
Hi,

Ich kann mich nur anschließen, dass du am besten ein langes Gespräch führst mit deinem Chef und ihr dann gemeinsam eine Lösung sucht, was die Tätigkeiten betrifft Vielleicht kannst du als Assistenz arbeiten oder bekommst jemanden zur Seite gestellt.

toi toi toi dafür!
Umi
Umi
43298 Beiträge
02.10.2016 02:56
Zitat von ittel89:

Hallo ihr lieben...
Ich bin jetzt mit Kind nr.2 schwanger...
Jetz zu meiner Frage. ..Ich bin bäckerin und weiß nicht wie sich das jetz mit den beschäftigungsverbot verhält...

Hat da jemand eine Idee oder Ratschlag? Oder hat das selbe durch?

Danke im voraus. ..


Hi,

so pauschal kann dir das niemand beantworten.
Ich war auf 450€-Basis bei einer Bäckerei und bekam ein Beschäftigungsverbot. Nachtarbeit fiel weg und Körbe mit Backwaren herum tragen/ins Auto laden oder ausladen ebenfalls. Zudem war ich die ganze Zeit in Bewegung, ohne wirklich geregelte Pausen. Immer fällt etwas an, muss was nachgefüllt werden oder kommt Kundschaft.
Also falls dein Chef dich nicht in den Verkauf verlegen kann, zu normalen Zeiten. musst du sehen was von deinen Tätigkeiten noch übrig bleiben.

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