Beschäftigungsverbot - volles Geld?
18.03.2010 13:23
Hallo,
ich brauche mal eure Hilfe.
Meine Frauenärztin hat mir am Montag dem 15.3. ein Beschäftigungsverbot ausgesprochen. Ich hätte nur bis 1.5. arbeiten gehen müssen, sie hat mich aber aus gesundheitlichen gründen jetzt schon rausgezogen!
Hab dann das Schreiben über das Beschäftigungsverbot an meinen Arbeitgeber geschickt. Heute kam von meinen AG ein Schreiben:
Entsprechend der ärztlichen Bescheinigung besteht für sie gemäß § 3 Abs.1 MuschuG ab 15.3. BV. Gemäß § 11MuschuG erhalten sie wegen Verdienstminderung Mutterschutzlohn bis zum Beginn des generellen Beschäftigungsverbotes nach § 3 Abs.2 MuschuG.
Versteh ich nicht. Meine Krankenkasse meinte, mein Lohn wird weiter voll gezahlt, ist das nun doch nicht so?!
Wäre schön wenn ihr mir weiterhelfen könntet.
ich brauche mal eure Hilfe.
Meine Frauenärztin hat mir am Montag dem 15.3. ein Beschäftigungsverbot ausgesprochen. Ich hätte nur bis 1.5. arbeiten gehen müssen, sie hat mich aber aus gesundheitlichen gründen jetzt schon rausgezogen!
Hab dann das Schreiben über das Beschäftigungsverbot an meinen Arbeitgeber geschickt. Heute kam von meinen AG ein Schreiben:
Entsprechend der ärztlichen Bescheinigung besteht für sie gemäß § 3 Abs.1 MuschuG ab 15.3. BV. Gemäß § 11MuschuG erhalten sie wegen Verdienstminderung Mutterschutzlohn bis zum Beginn des generellen Beschäftigungsverbotes nach § 3 Abs.2 MuschuG.
Versteh ich nicht. Meine Krankenkasse meinte, mein Lohn wird weiter voll gezahlt, ist das nun doch nicht so?!
Wäre schön wenn ihr mir weiterhelfen könntet.
18.03.2010 13:32
Also ich hab seid letzerWoche BV. Ich kenn das auch so, dass du dein volles Gehalt bekommst. Aber mein Arbeitgeber hat darauf auch noch nicht reagiert, weil ich für März schon Geld bekommen hab. Mmmh, ruf doch deinen AG einfach noch mal an.
Die andere Sache ist... das ist ja auch echt komliziert geschrieben. Vielleicht heißt es ja auch, dass du dein gehalt weiter bekommst, es jetzt nur anders heiß.
Die andere Sache ist... das ist ja auch echt komliziert geschrieben. Vielleicht heißt es ja auch, dass du dein gehalt weiter bekommst, es jetzt nur anders heiß.
18.03.2010 13:35
naja heißt eigentlich dann nur mutterschaftgeld ne... bekommt man sonst im mutterschutz aber bei bv eigentlich dann schon. und da zahlt arbeitgeber und kk
18.03.2010 13:54
Also ich habe bis zur 33+6 SSW volles Gehalt bekommen und ab 34+0 SSW habe ich dann Mutterschaftsgeld bekommen. das ist auch gesetzlich so geregelt kannst du auf der Seite von dem Link nachlesen.
http://bundesrecht.juris.de/muschg/index.html
http://bundesrecht.juris.de/muschg/index.html
18.03.2010 14:10
Da hat dein AG wohl was falsch verstanden! Du bekommst volles Gehalt bis Du in Muttersch. gehst!!!
Hab auch Besch.verb.!
Hab auch Besch.verb.!
18.03.2010 14:15
Hallo du,
Also ich habe von Anfang an meiner Schwangerschaft Berufsverbot bekommen, aber nicht vom Arzt aus, sondern von meinem Arbeitgeber...
Da ich in der Fleischverarbeitung arbeite, schwangere bekommen dann ein sofortiges Berufsverbot...
Mein Gehalt bekomme ich voll weiter bis ich in den Mutterschutz gehe...
Der Arbeitgeber holt sich das von einer Genossenschaft wieder...
Liebe Grüße Heike
Also ich habe von Anfang an meiner Schwangerschaft Berufsverbot bekommen, aber nicht vom Arzt aus, sondern von meinem Arbeitgeber...
Da ich in der Fleischverarbeitung arbeite, schwangere bekommen dann ein sofortiges Berufsverbot...
Mein Gehalt bekomme ich voll weiter bis ich in den Mutterschutz gehe...
Der Arbeitgeber holt sich das von einer Genossenschaft wieder...
Liebe Grüße Heike
18.03.2010 14:51
ICh hatte das auch. Dein Arbeitgeber muss sich mit Deiner KK auseinandersetzen. Er zahlt Deinen vollen Lohn (Grundlohn, keine Nachtschichtzuschläge, ect) und bekommt ihn dann von Deiner KK wieder. Er muss nur die Abrechnung, also Deine, einschicken. Gab bei mir keine Probleme.
18.03.2010 14:54
Zitat von heikeengelchen:
Hallo du,
Also ich habe von Anfang an meiner Schwangerschaft Berufsverbot bekommen, aber nicht vom Arzt aus, sondern von meinem Arbeitgeber...
Da ich in der Fleischverarbeitung arbeite, schwangere bekommen dann ein sofortiges Berufsverbot...
Mein Gehalt bekomme ich voll weiter bis ich in den Mutterschutz gehe...
Der Arbeitgeber holt sich das von einer Genossenschaft wieder...
Liebe Grüße Heike
Genau, so war es bei mir auch, nur das ich nicht in der Fleischverarbeitung arbeite, sonder als Tankstellenfachverkäufer an ner grossen blauen Lagune..... Und ich durfte wegen angeblicher Dämpfe nicht mehr arbeiten, was allerdings totaler Quatsch ist.
Mich interesiert mal, wie es Euch so geht, im BV.... Ich hab mich schrecklich gelangweilt, weil es mir ja eigentlich gut ging und ich hätte soooo gern noch gearbeitet....
18.03.2010 15:02
Zitat von shoppingmama:
naja heißt eigentlich dann nur mutterschaftgeld ne... bekommt man sonst im mutterschutz aber bei bv eigentlich dann schon. und da zahlt arbeitgeber und kk
Das ist falsch. Nur den Mutterschutzlohn zahlen AG und Krankenkasse zusammen. Das Gehalt während eines Beschäftigungsverbotes bekommt der Arbeitgeber voll von der Krankenkasse wieder.
Der Arbeitnehmer bekommt also weiterhin normal seine Gehaltsabrechnung wie wenn er arbeiten würde. Wie es allerdings bei einem Stundenlohn mit der Höhe der Auszahlung aussieht, weiß ich nicht.
18.03.2010 15:06
hab das mutterschaftsgeld erst mit beginn des mutterschutzes bekomm und war etwa 1 1/2 monate vorher (oder waren es 2
) nen bv bekomm.. soweit ich weiß kriegt man 6 wochen volles gehalt.. und danch nur noch die hälfte bzw vermindertes..
frag halt deinen arbeitgeber.. der wird dir das erklären.. mir hat mans erklärt.. aber irgendwie blieb das nicht haften..^^
) nen bv bekomm.. soweit ich weiß kriegt man 6 wochen volles gehalt.. und danch nur noch die hälfte bzw vermindertes.. frag halt deinen arbeitgeber.. der wird dir das erklären.. mir hat mans erklärt.. aber irgendwie blieb das nicht haften..^^
18.03.2010 15:26
Du bekommst dein volles Gehalt weiter. Du hast ja sonst auch Einbußen beim Erziehungsgeld, da man da angeben muß, was man verdient 12 Monate vor der Geburt und daraus berechnet sich dann dann das Erziehungsgeld.
18.03.2010 15:34
Ich bin mir auch ziemlich sicher, dass Du das volle Gehalt weiter bekommst. Mutterschutzlohn und Mutterschaftsgeld sind ja zwei verschiedene Sachen.
Der AG hat ja geschrieben Du bekommst Mutterschutzlohn und so bezeichnet man den Lohn den man während des Beschäftigungsverbotes bekommt. Und erst mit Beginn des regulären Mutterschutzes, also 6 Wo. vor der Geburt gibt es dann dass Mutterschaftsgeld.
Der AG hat ja geschrieben Du bekommst Mutterschutzlohn und so bezeichnet man den Lohn den man während des Beschäftigungsverbotes bekommt. Und erst mit Beginn des regulären Mutterschutzes, also 6 Wo. vor der Geburt gibt es dann dass Mutterschaftsgeld.
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