Elternnzeit bei schneller Folgeschwangerschaft
16.06.2020 19:35
Hallo zusammen ?
Ich habe im Januar unseren Sohn entbunden und habe Elternzeit bis Ende 01/2021 beantragt beim Arbeitgeber.
Nun bin ich wieder schwanger, bekomme den kleinen Schatz im Dezember 2020. Ich möchte dann Elternzeit bis 14.01.2022 beim Chef einreichen. Muss ich etwas dabei beachten? Muss ich die Elternzeit verlängern oder neu "beantragen"? Ich hoffe es gibt jemanden, der mir das sicher beantworten kann
Vielen Dank schon mal
Ich habe im Januar unseren Sohn entbunden und habe Elternzeit bis Ende 01/2021 beantragt beim Arbeitgeber.
Nun bin ich wieder schwanger, bekomme den kleinen Schatz im Dezember 2020. Ich möchte dann Elternzeit bis 14.01.2022 beim Chef einreichen. Muss ich etwas dabei beachten? Muss ich die Elternzeit verlängern oder neu "beantragen"? Ich hoffe es gibt jemanden, der mir das sicher beantworten kann
Vielen Dank schon mal
16.06.2020 20:00
Die Elternzeit kannst du zugunsten von Mutterschutz unterbrechen und hinten ranhängen. Du bekommst dann Mutterschaftsgeld wie bei der letzten SS sowie Elterngeld wie jetzt, inwiefern sich das jetzt aber auf die Höhe oder die Bezugsdauer des Elterngeldes auswirkt weiß ich nicht. Da könntest du einfach bei der Elterngeldstelle mal nachfragen.
Habe ich auch so gemacht nur dass meine zwei Februar 2017 und Juli 2019 sind und ich im zweiten Elternzeitjahr war
Kannst du formlos dem Arbeitgeber vor Beginn des Mutterschutzes mitteilen mit dem entsprechenden Beleg vom Arzt zum vorraussichtlichen ET.
Habe ich auch so gemacht nur dass meine zwei Februar 2017 und Juli 2019 sind und ich im zweiten Elternzeitjahr war
Kannst du formlos dem Arbeitgeber vor Beginn des Mutterschutzes mitteilen mit dem entsprechenden Beleg vom Arzt zum vorraussichtlichen ET.
16.06.2020 20:39
Zitat von Feloidea:
Die Elternzeit kannst du zugunsten von Mutterschutz unterbrechen und hinten ranhängen. Du bekommst dann Mutterschaftsgeld wie bei der letzten SS sowie Elterngeld wie jetzt, inwiefern sich das jetzt aber auf die Höhe oder die Bezugsdauer des Elterngeldes auswirkt weiß ich nicht. Da könntest du einfach bei der Elterngeldstelle mal nachfragen.
Habe ich auch so gemacht nur dass meine zwei Februar 2017 und Juli 2019 sind und ich im zweiten Elternzeitjahr war![]()
Kannst du formlos dem Arbeitgeber vor Beginn des Mutterschutzes mitteilen mit dem entsprechenden Beleg vom Arzt zum vorraussichtlichen ET.
Muss ich das dann reinschreiben, dass ich aufgrund des Mutterschutzes der Folgeschwangerschaft die Elternzeit unterbreche und somit neu beantrage beim Arbeitgeber?
16.06.2020 21:29
Zitat von nanes_mami_2011:
Zitat von Feloidea:
Die Elternzeit kannst du zugunsten von Mutterschutz unterbrechen und hinten ranhängen. Du bekommst dann Mutterschaftsgeld wie bei der letzten SS sowie Elterngeld wie jetzt, inwiefern sich das jetzt aber auf die Höhe oder die Bezugsdauer des Elterngeldes auswirkt weiß ich nicht. Da könntest du einfach bei der Elterngeldstelle mal nachfragen.
Habe ich auch so gemacht nur dass meine zwei Februar 2017 und Juli 2019 sind und ich im zweiten Elternzeitjahr war![]()
Kannst du formlos dem Arbeitgeber vor Beginn des Mutterschutzes mitteilen mit dem entsprechenden Beleg vom Arzt zum vorraussichtlichen ET.
Muss ich das dann reinschreiben, dass ich aufgrund des Mutterschutzes der Folgeschwangerschaft die Elternzeit unterbreche und somit neu beantrage beim Arbeitgeber?
Ja, du schreibst deinem Arbeitgeber:
Aufgrund einer erneuten Schwangerschaft deren Mutterschutz am soundso beginnt, unterbreche ich hiermit meine derzeitige Elternzeit am soundso zugunsten des Mutterschutzes.
Der vorraussichtliche Geburtstermin von Kind 2 ist der soundso, somit nehme ich Elternzeit für Kind 2 bis zum soundso und hänge die verbleibende Elternzeit von Kind 1 bis zum soundso hinten an.
So würde ich es wohl schreiben. Und nach der Geburt kannst du das nochmal korrigieren auf den richtigen Zeitraum, so wie es beim ersten "Antrag" ja auch war.
Normal kann er da nichts gegen sagen, du teilst es ihm einfach mit.
16.06.2020 21:31
Achja herzlichen Glückwunsch zur Schwangerschaft mit dem dritten Wunder
16.06.2020 22:56
Zitat von Feloidea:
Zitat von nanes_mami_2011:
Zitat von Feloidea:
Die Elternzeit kannst du zugunsten von Mutterschutz unterbrechen und hinten ranhängen. Du bekommst dann Mutterschaftsgeld wie bei der letzten SS sowie Elterngeld wie jetzt, inwiefern sich das jetzt aber auf die Höhe oder die Bezugsdauer des Elterngeldes auswirkt weiß ich nicht. Da könntest du einfach bei der Elterngeldstelle mal nachfragen.
Habe ich auch so gemacht nur dass meine zwei Februar 2017 und Juli 2019 sind und ich im zweiten Elternzeitjahr war![]()
Kannst du formlos dem Arbeitgeber vor Beginn des Mutterschutzes mitteilen mit dem entsprechenden Beleg vom Arzt zum vorraussichtlichen ET.
Muss ich das dann reinschreiben, dass ich aufgrund des Mutterschutzes der Folgeschwangerschaft die Elternzeit unterbreche und somit neu beantrage beim Arbeitgeber?
Ja, du schreibst deinem Arbeitgeber:
Aufgrund einer erneuten Schwangerschaft deren Mutterschutz am soundso beginnt, unterbreche ich hiermit meine derzeitige Elternzeit am soundso zugunsten des Mutterschutzes.
Der vorraussichtliche Geburtstermin von Kind 2 ist der soundso, somit nehme ich Elternzeit für Kind 2 bis zum soundso und hänge die verbleibende Elternzeit von Kind 1 bis zum soundso hinten an.
So würde ich es wohl schreiben. Und nach der Geburt kannst du das nochmal korrigieren auf den richtigen Zeitraum, so wie es beim ersten "Antrag" ja auch war.
Normal kann er da nichts gegen sagen, du teilst es ihm einfach mit.
Ohhh vielen lieben Dank, dass du mir das sogar aufgeschrieben hast. Ich würde die Elternzeit von dem jetzigen Kind nicht hinten ran hängen, ich würde einfach schreiben, das was du vorgeschlagen hast und dass ich ab 15.01.2022 wieder zur Verfügung stehe. Geht das auch? Also ich meine, muss erwähnt werden, dass ich die Elternzeit von jetzigen hinter her hänge?
16.06.2020 22:57
Zitat von Feloidea:
Achja herzlichen Glückwunsch zur Schwangerschaft mit dem dritten Wunder![]()
Jaaaa
Dankeschön
16.06.2020 23:03
Zitat von nanes_mami_2011:
Zitat von Feloidea:
Zitat von nanes_mami_2011:
Zitat von Feloidea:
Die Elternzeit kannst du zugunsten von Mutterschutz unterbrechen und hinten ranhängen. Du bekommst dann Mutterschaftsgeld wie bei der letzten SS sowie Elterngeld wie jetzt, inwiefern sich das jetzt aber auf die Höhe oder die Bezugsdauer des Elterngeldes auswirkt weiß ich nicht. Da könntest du einfach bei der Elterngeldstelle mal nachfragen.
Habe ich auch so gemacht nur dass meine zwei Februar 2017 und Juli 2019 sind und ich im zweiten Elternzeitjahr war![]()
Kannst du formlos dem Arbeitgeber vor Beginn des Mutterschutzes mitteilen mit dem entsprechenden Beleg vom Arzt zum vorraussichtlichen ET.
Muss ich das dann reinschreiben, dass ich aufgrund des Mutterschutzes der Folgeschwangerschaft die Elternzeit unterbreche und somit neu beantrage beim Arbeitgeber?
Ja, du schreibst deinem Arbeitgeber:
Aufgrund einer erneuten Schwangerschaft deren Mutterschutz am soundso beginnt, unterbreche ich hiermit meine derzeitige Elternzeit am soundso zugunsten des Mutterschutzes.
Der vorraussichtliche Geburtstermin von Kind 2 ist der soundso, somit nehme ich Elternzeit für Kind 2 bis zum soundso und hänge die verbleibende Elternzeit von Kind 1 bis zum soundso hinten an.
So würde ich es wohl schreiben. Und nach der Geburt kannst du das nochmal korrigieren auf den richtigen Zeitraum, so wie es beim ersten "Antrag" ja auch war.
Normal kann er da nichts gegen sagen, du teilst es ihm einfach mit.
Ohhh vielen lieben Dank, dass du mir das sogar aufgeschrieben hast. Ich würde die Elternzeit von dem jetzigen Kind nicht hinten ran hängen, ich würde einfach schreiben, das was du vorgeschlagen hast und dass ich ab 15.01.2022 wieder zur Verfügung stehe. Geht das auch? Also ich meine, muss erwähnt werden, dass ich die Elternzeit von jetzigen hinter her hänge?
Puh, das weiß ich nicht genau wie das ist.
Eventuell kannst du da auch mal mit der Elterngeldstelle telefonieren und herausfinden wie das mit dem Elterngeld dann geht, wie lang du dann Elterngeld bekommst und vielleicht haben die auch bezüglich der Elternzeit Ahnung, ich weiß nämlich nicht, ob man da ganze Jahre nehmen muss, oder einfach ein Datum festlegen kann
Theoretisch darfst du ja pro Kind 3 Jahre nehmen.
Und wo wir gerade darüber reden muss ich dringend nachschauen bis wann ich meine genommen habe
ich hatte nämlich eh vor zu kündigen zum Ende hin, da wir weggezogen sind
17.06.2020 09:11
Bei Deinem Chef kannst Du die Elternzeit auf jeden Fall für den Zeitraum bis zum 15.01.2022 festlegen.
Da es eine neue Schwangerschaft ist, kannst Du da auch neu wählen.
Also etwa:
Aufgrund von erneuter Schwangerschaft beende ich die Elternzeit K1 zugunsten des Mutterschutzes K2 vorzeitig.
Für K2 melde ich Elternzeit bis zum 14.01.2022 an.
Allerdings gibt es für das Elterngeld andere Richtlinien. Erstmal darf es nur monatsweise genommen werden, den Lebensmonaten des jeweiligen Kindes entsprechend.
Wenn K2 z.B. am 07.12. kommt, ginge der Elterngeld-Monat jeweils bis zum 06. , nicht bis zum 14.
Außerdem verfallen die Elterngeld-Monate von K1, wenn Du die entsprechende Elternzeit für K2 beantragst und nicht für K1.
Also wäre es wohl günstiger, die Elternzeit von K1 nicht zu beenden, sondern tatsächlich dranzuhängen.
Der Mutterschutz müsste ja grob im Oktober beginnen, also wären es ungefähr drei Monate Elternzeit (und somit Elterngeld, falls Du die vollen 12 Monate genommen hast), die Du verschenkst.
Vielleicht besser so:
01/20-10/20: Elternzeit K1 (9 Monate Elterngeld)
10/20-12/20: Mutterschutz K2
12/20-09/21: Elternzeit K2 (9 Monate Elterngeld)
10/21-01/22: Elternzeit K1 (3 Monate Elterngeld)
Dann hättest Du für K2 noch drei Monate übrig, die Du z.B. auch als Elterngeld Plus nehmen kannst, während Du schon wieder arbeitest. Müsstest Du halt mal durchrechnen, ob sich das lohnt.
Vielleicht ginge auch
01/20-10/20: Elternzeit K1 (9 Monate Elterngeld)
10/20-12/20: Mutterschutz K2
12/20-02/21: Elternzeit K2 (2 Monate Elterngeld, bzw. Mutterschutz)
03/21-06/21: Elternzeit K1 (3 Monate Elterngeld)
06/21-01/22: Elternzeit K2 (7 Monate Elterngeld)
Also die Elternzeit von K1 zum frühesten Zeitpunkt nachholen.
Kommt halt auch ein bißchen auf die genauen Geburtsdaten an, wie nahtlos da der Übergang ist.
Da es eine neue Schwangerschaft ist, kannst Du da auch neu wählen.
Also etwa:
Aufgrund von erneuter Schwangerschaft beende ich die Elternzeit K1 zugunsten des Mutterschutzes K2 vorzeitig.
Für K2 melde ich Elternzeit bis zum 14.01.2022 an.
Allerdings gibt es für das Elterngeld andere Richtlinien. Erstmal darf es nur monatsweise genommen werden, den Lebensmonaten des jeweiligen Kindes entsprechend.
Wenn K2 z.B. am 07.12. kommt, ginge der Elterngeld-Monat jeweils bis zum 06. , nicht bis zum 14.
Außerdem verfallen die Elterngeld-Monate von K1, wenn Du die entsprechende Elternzeit für K2 beantragst und nicht für K1.
Also wäre es wohl günstiger, die Elternzeit von K1 nicht zu beenden, sondern tatsächlich dranzuhängen.
Der Mutterschutz müsste ja grob im Oktober beginnen, also wären es ungefähr drei Monate Elternzeit (und somit Elterngeld, falls Du die vollen 12 Monate genommen hast), die Du verschenkst.
Vielleicht besser so:
01/20-10/20: Elternzeit K1 (9 Monate Elterngeld)
10/20-12/20: Mutterschutz K2
12/20-09/21: Elternzeit K2 (9 Monate Elterngeld)
10/21-01/22: Elternzeit K1 (3 Monate Elterngeld)
Dann hättest Du für K2 noch drei Monate übrig, die Du z.B. auch als Elterngeld Plus nehmen kannst, während Du schon wieder arbeitest. Müsstest Du halt mal durchrechnen, ob sich das lohnt.
Vielleicht ginge auch
01/20-10/20: Elternzeit K1 (9 Monate Elterngeld)
10/20-12/20: Mutterschutz K2
12/20-02/21: Elternzeit K2 (2 Monate Elterngeld, bzw. Mutterschutz)
03/21-06/21: Elternzeit K1 (3 Monate Elterngeld)
06/21-01/22: Elternzeit K2 (7 Monate Elterngeld)
Also die Elternzeit von K1 zum frühesten Zeitpunkt nachholen.
Kommt halt auch ein bißchen auf die genauen Geburtsdaten an, wie nahtlos da der Übergang ist.
18.06.2020 23:37
Zitat von Nadine07:
Bei Deinem Chef kannst Du die Elternzeit auf jeden Fall für den Zeitraum bis zum 15.01.2022 festlegen.
Da es eine neue Schwangerschaft ist, kannst Du da auch neu wählen.
Also etwa:
Aufgrund von erneuter Schwangerschaft beende ich die Elternzeit K1 zugunsten des Mutterschutzes K2 vorzeitig.
Für K2 melde ich Elternzeit bis zum 14.01.2022 an.
Allerdings gibt es für das Elterngeld andere Richtlinien. Erstmal darf es nur monatsweise genommen werden, den Lebensmonaten des jeweiligen Kindes entsprechend.
Wenn K2 z.B. am 07.12. kommt, ginge der Elterngeld-Monat jeweils bis zum 06. , nicht bis zum 14.
Außerdem verfallen die Elterngeld-Monate von K1, wenn Du die entsprechende Elternzeit für K2 beantragst und nicht für K1.
Also wäre es wohl günstiger, die Elternzeit von K1 nicht zu beenden, sondern tatsächlich dranzuhängen.
Der Mutterschutz müsste ja grob im Oktober beginnen, also wären es ungefähr drei Monate Elternzeit (und somit Elterngeld, falls Du die vollen 12 Monate genommen hast), die Du verschenkst.
Vielleicht besser so:
01/20-10/20: Elternzeit K1 (9 Monate Elterngeld)
10/20-12/20: Mutterschutz K2
12/20-09/21: Elternzeit K2 (9 Monate Elterngeld)
10/21-01/22: Elternzeit K1 (3 Monate Elterngeld)
Dann hättest Du für K2 noch drei Monate übrig, die Du z.B. auch als Elterngeld Plus nehmen kannst, während Du schon wieder arbeitest. Müsstest Du halt mal durchrechnen, ob sich das lohnt.
Vielleicht ginge auch
01/20-10/20: Elternzeit K1 (9 Monate Elterngeld)
10/20-12/20: Mutterschutz K2
12/20-02/21: Elternzeit K2 (2 Monate Elterngeld, bzw. Mutterschutz)
03/21-06/21: Elternzeit K1 (3 Monate Elterngeld)
06/21-01/22: Elternzeit K2 (7 Monate Elterngeld)
Also die Elternzeit von K1 zum frühesten Zeitpunkt nachholen.
Kommt halt auch ein bißchen auf die genauen Geburtsdaten an, wie nahtlos da der Übergang ist.
Puh, das sieht kompliziert aus
Ich werde da mal anrufen. Dass das Elterngeld abhängig vom Geburtsdatum ist, weiß. Aber mit der Geburt steht mir ja neues Elterngeld zu bis 12/2021 wenn es im Dezember 2020 kommt. Interessant wäre tatsächlich, ob ich die von k1 hinten dran hängen kann, damit ich noch einen Monat Elterngeld bekomme. Glaube ich aber ehr nicht. Werde aber mal anrufen.
Vielen Dank für deine Antwort
19.06.2020 10:53
Zitat von nanes_mami_2011:Dir stünde noch mehr zu, nicht ein Monat sondern drei. Denn während des Mutterschutzes von K2 bekämst Du ja (bei Unterbrechung der Elternzeit für K1) quasi Dein Gehalt (teils von der KK) und kein Elterngeld. Das könnte dann also auch noch dazukommen.
Zitat von Nadine07:
Bei Deinem Chef kannst Du die Elternzeit auf jeden Fall für den Zeitraum bis zum 15.01.2022 festlegen.
Da es eine neue Schwangerschaft ist, kannst Du da auch neu wählen.
Also etwa:
Aufgrund von erneuter Schwangerschaft beende ich die Elternzeit K1 zugunsten des Mutterschutzes K2 vorzeitig.
Für K2 melde ich Elternzeit bis zum 14.01.2022 an.
Allerdings gibt es für das Elterngeld andere Richtlinien. Erstmal darf es nur monatsweise genommen werden, den Lebensmonaten des jeweiligen Kindes entsprechend.
Wenn K2 z.B. am 07.12. kommt, ginge der Elterngeld-Monat jeweils bis zum 06. , nicht bis zum 14.
Außerdem verfallen die Elterngeld-Monate von K1, wenn Du die entsprechende Elternzeit für K2 beantragst und nicht für K1.
Also wäre es wohl günstiger, die Elternzeit von K1 nicht zu beenden, sondern tatsächlich dranzuhängen.
Der Mutterschutz müsste ja grob im Oktober beginnen, also wären es ungefähr drei Monate Elternzeit (und somit Elterngeld, falls Du die vollen 12 Monate genommen hast), die Du verschenkst.
Vielleicht besser so:
01/20-10/20: Elternzeit K1 (9 Monate Elterngeld)
10/20-12/20: Mutterschutz K2
12/20-09/21: Elternzeit K2 (9 Monate Elterngeld)
10/21-01/22: Elternzeit K1 (3 Monate Elterngeld)
Dann hättest Du für K2 noch drei Monate übrig, die Du z.B. auch als Elterngeld Plus nehmen kannst, während Du schon wieder arbeitest. Müsstest Du halt mal durchrechnen, ob sich das lohnt.
Vielleicht ginge auch
01/20-10/20: Elternzeit K1 (9 Monate Elterngeld)
10/20-12/20: Mutterschutz K2
12/20-02/21: Elternzeit K2 (2 Monate Elterngeld, bzw. Mutterschutz)
03/21-06/21: Elternzeit K1 (3 Monate Elterngeld)
06/21-01/22: Elternzeit K2 (7 Monate Elterngeld)
Also die Elternzeit von K1 zum frühesten Zeitpunkt nachholen.
Kommt halt auch ein bißchen auf die genauen Geburtsdaten an, wie nahtlos da der Übergang ist.
Puh, das sieht kompliziert aus![]()
Ich werde da mal anrufen. Dass das Elterngeld abhängig vom Geburtsdatum ist, weiß. Aber mit der Geburt steht mir ja neues Elterngeld zu bis 12/2021 wenn es im Dezember 2020 kommt. Interessant wäre tatsächlich, ob ich die von k1 hinten dran hängen kann, damit ich noch einen Monat Elterngeld bekomme. Glaube ich aber ehr nicht. Werde aber mal anrufen.
Vielen Dank für deine Antwort![]()
Aber ja, frag mal nach. Da kann man Dir das sicher noch genauer erklären.
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