Mütter- und Schwangerenforum

Elternzeit vorzeitig beenden wegen Mutterschutz?

Kinderwunsch85
620 Beiträge
19.09.2014 18:20
Hallo. Ich habe noch bis zum 23.11. Elternzeit für meinen Sohn. Am 10.10. beginnt aber schon der Mutterschutz. Habe heute einen Anruf von meinem Arbeitgeber bekommen das ich meine Elternzeit vorzeitig beenden soll wegen den Mutterschutz. Ist das rechtens? Steht mir dann auch nicht der Arbeitgebetanteil für die Schutzfrist zu? Und kann ich die 6 Wochen Elternzeit die mir jetzt "flöten" dann hinten dran hängen?
Mondkind
14909 Beiträge
19.09.2014 18:46
Ich hab auch für die große vorzeitig beendet..dann die für den kleinen genommen und nach dem ende häng ich die restliche von der großen hinten an.
19.09.2014 19:21
Habe ich auch gemacht,die Elternzeit meiner Tochter vorzeitig beendet um in den Mutterschutz mit meinem Sohn zu gehen,dadurch bekam ich nicht nur das Mutterschaftsgeld der Krankenkasse,sondern auch das des Arbeitgebers.
19.09.2014 22:55
Das ist aber netz von deinem AG dass er dich darauf hinweist! So geht dir der AG Anteil am Muschu-Geld nicht verloren und den Rest der Elternzeit kannst du meines Wissen hinten ranhängen.
Maoli
526 Beiträge
19.09.2014 22:59
Elternzeit geht laut Gesetz (frag mich mur Grad nicht nach dem genauen Paragraphen) nicht verloren. Pro Kind drei jahre. Wenn du z.B Zwillinge bekommst, darfst du 6 Jahre am Stück zuhause bleiben. Die Zeiten addieren sich immer.
20.09.2014 07:45
Zitat von Krümelmonster2011:
e
Habe ich auch gemacht,die Elternzeit meiner Tochter vorzeitig beendet um in den Mutterschutz mit meinem Sohn zu gehen,dadurch bekam ich nicht nur das Mutterschaftsgeld der Krankenkasse,sondern auch das des Arbeitgebers.


Da habe ich jetzt mal eine frage zu, bekomme ich dann immer den AG Anteil dazu oder liegt es bisschen am alter des Geschwisterkindes? Ich habe sie auch vorzeitig beendet das war sechs Wochen vorm dritten Geburtstag der großen und mir hat AG gesagt mir stünde nichts zu. Oder ist das nur wenn die großen U2 sind? Aber wenn ich ehrlich bin trau ich meine AG nicht so recht weil er a.) Selbst keine Ahnung hat und b.) auch nicht unbedingt gerne zahlt.

Sorry das ich damit in dieses Thema rein platzte
sunrisefranzi
3817 Beiträge
20.09.2014 07:52
Zitat von muddi2:

Zitat von Krümelmonster2011:
e
Habe ich auch gemacht,die Elternzeit meiner Tochter vorzeitig beendet um in den Mutterschutz mit meinem Sohn zu gehen,dadurch bekam ich nicht nur das Mutterschaftsgeld der Krankenkasse,sondern auch das des Arbeitgebers.


Da habe ich jetzt mal eine frage zu, bekomme ich dann immer den AG Anteil dazu oder liegt es bisschen am alter des Geschwisterkindes? Ich habe sie auch vorzeitig beendet das war sechs Wochen vorm dritten Geburtstag der großen und mir hat AG gesagt mir stünde nichts zu. Oder ist das nur wenn die großen U2 sind? Aber wenn ich ehrlich bin trau ich meine AG nicht so recht weil er a.) Selbst keine Ahnung hat und b.) auch nicht unbedingt gerne zahlt.

Sorry das ich damit in dieses Thema rein platzte

Wann War das bei dir denn? Das dazugehörige Gesetz wurde im September 2012 geändert. Das Alter des Kindes ist egal. Du gehst dann normal in den MuSchu und kriegst alles wie jede andere schwangere auch.
20.09.2014 08:08
Zitat von sunrisefranzi:

Zitat von muddi2:

Zitat von Krümelmonster2011:
e
Habe ich auch gemacht,die Elternzeit meiner Tochter vorzeitig beendet um in den Mutterschutz mit meinem Sohn zu gehen,dadurch bekam ich nicht nur das Mutterschaftsgeld der Krankenkasse,sondern auch das des Arbeitgebers.


Da habe ich jetzt mal eine frage zu, bekomme ich dann immer den AG Anteil dazu oder liegt es bisschen am alter des Geschwisterkindes? Ich habe sie auch vorzeitig beendet das war sechs Wochen vorm dritten Geburtstag der großen und mir hat AG gesagt mir stünde nichts zu. Oder ist das nur wenn die großen U2 sind? Aber wenn ich ehrlich bin trau ich meine AG nicht so recht weil er a.) Selbst keine Ahnung hat und b.) auch nicht unbedingt gerne zahlt.

Sorry das ich damit in dieses Thema rein platzte

Wann War das bei dir denn? Das dazugehörige Gesetz wurde im September 2012 geändert. Das Alter des Kindes ist egal. Du gehst dann normal in den MuSchu und kriegst alles wie jede andere schwangere auch.


Das war im letzten Jahr, mh da muss ich mich mal weiter schlau machen und ggf mein AG mal auf die Füße treten, ob ich das dann noch im nachhinein bekomme. Ich hatte ja extra nachgefragt, verdamt das regt mich jetzt auf. Für 14 Wochen wäre das ja dann? Das ist ja schon bißchen was an Geld
Superernje
591 Beiträge
20.09.2014 10:42
Hallo;
ich hätte auch noch bis mitte Februar Elternzeit und habe die jetzt auch vorzeitig beendet 8 Zum 1.10)weil ich ab dem 20. November wieder in MS gehe und ich noch meinen alten Urlaub von 2010 abfeiern will und muss. Bin somit ab Oktober festangestellt und bekomme den vollen MS+ Arbeitgeberanteil weil ich die Elternzeit vorzeitig beendet habe.
Übrigens bei Zwillingen sind es keine 6 sondern nur 5 Jahre. Die verlorene Elternzeit kannst du wenn es dein Arbeitgeber macht (muss er nicht) hinten dran hängen, mir würden nach den 3 Jahren noch 14 Monate zustehen von meinen Zwillingen.
20.09.2014 12:58
So hab jetzt mal etwas gegoogelt, ich war eig in teilzeit arbeiten während der elternzeit. Aber ich war nicht mehr los bzw kaum noch als ich schwangerwar. Denke aber trotzdem das es dann ganz schlecht für mich aussieht noch was zu bekommen, oder sieht das jemand anders?
Superernje
591 Beiträge
21.09.2014 09:39
Die auf der Elterngeldstelle hatten mir das mit dem AG Anteil gesagt,am besten mal da nachfragen . Wie das allerdings bei Teilzeit ist weiß ich nicht, bei mir war es ja eine Vollzeitstelle.
  • Dieses Thema wurde 2 mal gemerkt