Mütter- und Schwangerenforum

erste schwanger habe einige fragen

Liza_b_
2 Beiträge
15.12.2016 11:31
Hallo meine lieben ,
ich bin das aller erste mal Schwanger und habe einige fragen.
Kurze erklärung , der Vater meines Kindes hat schon drei kinder und möchte das vierte kind nicht von mir. Aber ich möchte das kind sehr gerne behalten aber habe fürchbar angst. Da ich nicht weiß was für rechte ich habe zum beispiel , kann ich das alleinige sorgerecht bekommen ?, oder kann ich beantragen das er das kind nur beim jugendamt sehen kann ?
Da der vater gerne mal zu gewalt oder sehr gerne mal alkohol trinkt ob kinder dabei sind oder nicht und Drogen nimmt er auch jeden tag. Es wäre sehr nett wenn ihr mir helfen könntet da ich auch erst seid ca 3 wochen weis das ich schwanger bin.

Danke fürs lesen und vielleicht auf die antwort :*
DieEine2
1869 Beiträge
15.12.2016 11:41
Hallo Liza,
du hast bei der Geburt automatisch das alleinige Sorgerecht, wenn du es nicht vorher beim Jugendamt teilen lässt.

An diese solltest du dich auch unbedingt mit deinen Fragen wenden.
Der Vater meiner kl Schwester war ebenfalls alkoholkrank und aggressiv. Nach einer einstweiligen Verfügung, dass er sich uns nicht auf xx Meter nähern darf, durfte er sie irgendwann unter Aufsicht des Jugendamtes in deren Räumlichkeiten sehen.

Das Jugendamt beißt nicht .

Alles Gute für die Schwangerschaft
Liza_b_
2 Beiträge
15.12.2016 11:46
Zitat von DieEine2:

Hallo Liza,
du hast bei der Geburt automatisch das alleinige Sorgerecht, wenn du es nicht vorher beim Jugendamt teilen lässt.

An diese solltest du dich auch unbedingt mit deinen Fragen wenden.
Der Vater meiner kl Schwester war ebenfalls alkoholkrank und aggressiv. Nach einer einstweiligen Verfügung, dass er sich uns nicht auf xx Meter nähern darf, durfte er sie irgendwann unter Aufsicht des Jugendamtes in deren Räumlichkeiten sehen.

Das Jugendamt beißt nicht .

Alles Gute für die Schwangerschaft


Ich danke dir sehr für diese info .. wie bekomme ich das hin das er sich mir nicht mehr nähern darf .. Ja ich weiß dass das jugendamt nicht beist aber ich wollte mir schon vor infamationen holen

und dankeschön
DieEine2
1869 Beiträge
15.12.2016 12:01
Puh, das weiß ich gar nicht.

Ich glaube über einen Anwalt, der das wiederum beim Gericht einreichen muss.

Die sind aber nicht sooo leicht zu bekommen, da muss idr vorher schon was passiert sein.
15.12.2016 12:51
Herzlichen Glückwunsch zur Schwangerschaft!

Nach der Geburt hast Du automatisch das alleinige Sorgerecht.
Wenn der Vater des Kindes Dir gegenüber schon gewalttätig wurde, dann kannst Du über einen Anwalt eine Einstweilige Verfügung beantragen. Und geh auf jedenfall zum JA, die können Dir auf jedenfall weiterhelfen.
kleine_elfe88
729 Beiträge
15.12.2016 13:16
wie die beiden anderen schon schrieben, das Sorgerecht liegt alleine bei dir er hat lediglich das Umgangsrecht sofern er das in Anspruch nimmt.
Du solltest dich ans Jugentamt wenden auch wegen den Unterhalskoste die der Vater leisten muss
Die enizweilige verfügung bekommt man beim Gericht und an deiner stelle würde ich da auch gleich einen Unterhaltstitel bewirken fals der vater sich irgendwann mal weigert zu bezahlen
mädchenMama2015
1379 Beiträge
15.12.2016 14:50
Huhu
Meine beste freundin macht grad so ziemlich das selbe durch wie du...
Der vater will das kind nicht,ist alkoholiker und gewalttaetig genauso wie seine frau.... er hat schon 4 oder 5 kinder die alle keinen umgang mit ihm haben...
Waren beim jugendamt und sie hat eben auch gefragt wie das mit dem umgangsrecht aussieht ,ob man da eine jugendamtsbetreuung zuziehen kann. Hier kam knall hart die antwort nein. Es muesse erst im umgang etwas vorfallen.. meiner besten freundin ist nach dieser aussage dann ganz spontan der name des kindsvaters entfallen.... (bsvor hier wer was falsches denkt,sie wird ihrem sohn wenn er fragz natuerlicj den vater nicht vorenthalten,allerdings er moechte ihn nicht und so lann sie immer noch dafuer sorgen dass der kleine nicht alleine zu diesen menschen kommt irgendwann)
15.12.2016 16:21
Aber wenn der Vater nicht angegeben wird, gibts auch keine geld....und das wird das Problem sein...
honigcocoon
599 Beiträge
15.12.2016 18:15
Zitat von Tweetylein:

Aber wenn der Vater nicht angegeben wird, gibts auch keine geld....und das wird das Problem sein...


Stimmt nicht! Auch mit Vater unbekannt hat man Anspruch auf Leistungen nach dem Unterhaltsvorschussgesetz!

Man muss allerdings eine ausführliche Erklärung abgeben.
kleine_elfe88
729 Beiträge
15.12.2016 18:39
Zitat von honigcocoon:

Zitat von Tweetylein:

Aber wenn der Vater nicht angegeben wird, gibts auch keine geld....und das wird das Problem sein...


Stimmt nicht! Auch mit Vater unbekannt hat man Anspruch auf Leistungen nach dem Unterhaltsvorschussgesetz!

Man muss allerdings eine ausführliche Erklärung abgeben.


ich hab damals nur aus neugier mal gefragt, was denn wäre wenn frau x mit den ganzen discoleuten geschlafen hätte, da meinten die vom jugendamt nur dann muss frau x von allen einen vaterschaftstest machen, schon die Aussage alleine is übel aber bei uns kann man hier eh nich viel von denen erwarten
shelyra
69109 Beiträge
15.12.2016 18:44
wieso hat man mit so einem mann überhaupt eine beziehung?

für alle anderen fragen würde ich an deiner stelle zu einer familienberatungsstelle zb awo, pro familia oder ähnliches gehen! die werden dir ganz genau sagen können welche rechten und pflichten es gibt.

sorgerecht hast du aber das alleinige solange du nicht verheiratet bist oder es freiwillig mit dme vater teilst oder er es einklagt.
honigcocoon
599 Beiträge
15.12.2016 18:59
Zitat von kleine_elfe88:

Zitat von honigcocoon:

Zitat von Tweetylein:

Aber wenn der Vater nicht angegeben wird, gibts auch keine geld....und das wird das Problem sein...


Stimmt nicht! Auch mit Vater unbekannt hat man Anspruch auf Leistungen nach dem Unterhaltsvorschussgesetz!

Man muss allerdings eine ausführliche Erklärung abgeben.


ich hab damals nur aus neugier mal gefragt, was denn wäre wenn frau x mit den ganzen discoleuten geschlafen hätte, da meinten die vom jugendamt nur dann muss frau x von allen einen vaterschaftstest machen, schon die Aussage alleine is übel aber bei uns kann man hier eh nich viel von denen erwarten


Also ich kann aus eigener Erfahrung sagen, dass es nicht so ist. Kann man auch gar nicht mehr nachvollziehen, wer wann damals wo war.

Jedoch forschen die Jugendämter teilweise nach und prüfen den Wahrheitsgehalt der Angaben.
  • Dieses Thema wurde 0 mal gemerkt