Mütter- und Schwangerenforum

Mutterschutzgeld 450eu Job und Familienversichert...

16.10.2018 15:24
Hi,
vielleicht war jemand in der gleichen Situation wie ich es bin bzw sein werde.
Ich arbeite aktuell nur auf 450€Basis und bin über meinen Mann versichert.
Jetzt meine Frage, steht mir dann Mutterschutzgeld überhaupt zu?
Oder bekomme ich dann die 6 Wochen vor ET gar nichts mehr?

Liebe Grüße
16.10.2018 15:29
Zitat von ELAS:

Hi,
vielleicht war jemand in der gleichen Situation wie ich es bin bzw sein werde.
Ich arbeite aktuell nur auf 450€Basis und bin über meinen Mann versichert.
Jetzt meine Frage, steht mir dann Mutterschutzgeld überhaupt zu?
Oder bekomme ich dann die 6 Wochen vor ET gar nichts mehr?

Liebe Grüße


Da du auf 450€ Basis ja gar keine eigenen Beiträge zahlst, bekommst du kein Mutterschaftsgeld.

Wärst du nicht über deinen Mann versichert, müsstest du dich selbst freiwillig gesetzlich versichern und dann steht dir das nicht zu.
HermioneGranger
10 Beiträge
16.10.2018 16:23
Zitat von stech09:

Zitat von ELAS:

Hi,
vielleicht war jemand in der gleichen Situation wie ich es bin bzw sein werde.
Ich arbeite aktuell nur auf 450€Basis und bin über meinen Mann versichert.
Jetzt meine Frage, steht mir dann Mutterschutzgeld überhaupt zu?
Oder bekomme ich dann die 6 Wochen vor ET gar nichts mehr?

Liebe Grüße


Da du auf 450€ Basis ja gar keine eigenen Beiträge zahlst, bekommst du kein Mutterschaftsgeld.

Wärst du nicht über deinen Mann versichert, müsstest du dich selbst freiwillig gesetzlich versichern und dann steht dir das nicht zu.


Das stimmt nicht!

Du musst das Mutterschaftsgeld nicht bei der Krankenkasse beantragen.
Sondern beim Bundesversicherungsamt und die Zahlen dir das dann auch.

www.bundesversicherungsamt.de/mutterschaftsgeld.ht ml
Nina08081983
191 Beiträge
16.10.2018 20:15
Ich war genau in derselben Situation wie du. Leider bekommt man vom Bundesversicherungsamt für die komplette Zeit nur 210,00 Euro. Außerdem habe ich noch einen kleinen Anteil vom Arbeitgeber bekommen, das waren so um die 40 Euro im Monat. Der Arbeitgeber muss den Ausgleich zahlen wenn du mehr als 390 Euro verdienst.
HermioneGranger
10 Beiträge
16.10.2018 20:32
Zitat von Nina08081983:

Ich war genau in derselben Situation wie du. Leider bekommt man vom Bundesversicherungsamt für die komplette Zeit nur 210,00 Euro. Außerdem habe ich noch einen kleinen Anteil vom Arbeitgeber bekommen, das waren so um die 40 Euro im Monat. Der Arbeitgeber muss den Ausgleich zahlen wenn du mehr als 390 Euro verdienst.


Dazu hab ich mal Fragen, weil ich das Mutterschaftsgeld auch demnächst beantragen muss.
450€ sind doch mehr als 390€ muss der Arbeitgeber dann nicht die 210€ aufstocken?
Anstatt nur 40€ im Monat?
So hatte ich das verstanden und ehrlich gesagt auch erhofft.
Und laut Bundesversicherungsamt darf das Mutterschaftsgeld von denen nicht auf das Elterngeld angerechnet werden. Wurde das bei dir gemacht oder hast du für die 8 Wochen nach der Geburt beides bekommen? Also Mutterschaftsgeld und Elterngeld?
Nina08081983
191 Beiträge
16.10.2018 21:09
Zitat von HermioneGranger:

Zitat von Nina08081983:

Ich war genau in derselben Situation wie du. Leider bekommt man vom Bundesversicherungsamt für die komplette Zeit nur 210,00 Euro. Außerdem habe ich noch einen kleinen Anteil vom Arbeitgeber bekommen, das waren so um die 40 Euro im Monat. Der Arbeitgeber muss den Ausgleich zahlen wenn du mehr als 390 Euro verdienst.


Dazu hab ich mal Fragen, weil ich das Mutterschaftsgeld auch demnächst beantragen muss.
450€ sind doch mehr als 390€ muss der Arbeitgeber dann nicht die 210€ aufstocken?
Anstatt nur 40€ im Monat?
So hatte ich das verstanden und ehrlich gesagt auch erhofft.
Und laut Bundesversicherungsamt darf das Mutterschaftsgeld von denen nicht auf das Elterngeld angerechnet werden. Wurde das bei dir gemacht oder hast du für die 8 Wochen nach der Geburt beides bekommen? Also Mutterschaftsgeld und Elterngeld?


Also vom Bundesversicherungsamt bekommst du definitiv nur einmalig die 210 Euro. Vom Arbeitgeber bekommst du für die 6 Wochen vorher und die 8 Wochen hinterher die Differenz von den 390 eur zu deinem jetzigen Gehalt. Ich bekam monatlich 432 Euro, daher waren es bei mir um die 40 Euro im Monat.
HermioneGranger
10 Beiträge
16.10.2018 21:24
Zitat von Nina08081983:

Zitat von HermioneGranger:

Zitat von Nina08081983:

Ich war genau in derselben Situation wie du. Leider bekommt man vom Bundesversicherungsamt für die komplette Zeit nur 210,00 Euro. Außerdem habe ich noch einen kleinen Anteil vom Arbeitgeber bekommen, das waren so um die 40 Euro im Monat. Der Arbeitgeber muss den Ausgleich zahlen wenn du mehr als 390 Euro verdienst.


Dazu hab ich mal Fragen, weil ich das Mutterschaftsgeld auch demnächst beantragen muss.
450€ sind doch mehr als 390€ muss der Arbeitgeber dann nicht die 210€ aufstocken?
Anstatt nur 40€ im Monat?
So hatte ich das verstanden und ehrlich gesagt auch erhofft.
Und laut Bundesversicherungsamt darf das Mutterschaftsgeld von denen nicht auf das Elterngeld angerechnet werden. Wurde das bei dir gemacht oder hast du für die 8 Wochen nach der Geburt beides bekommen? Also Mutterschaftsgeld und Elterngeld?


Also vom Bundesversicherungsamt bekommst du definitiv nur einmalig die 210 Euro. Vom Arbeitgeber bekommst du für die 6 Wochen vorher und die 8 Wochen hinterher die Differenz von den 390 eur zu deinem jetzigen Gehalt. Ich bekam monatlich 432 Euro, daher waren es bei mir um die 40 Euro im Monat.


Mhmmm ok. Dann warte ich mal ab.
210€ einmalig sind ja nicht besonders viel für 6 Wochen vorher und 8 Wochen hinterher.
Aber besser als nix.
Und wurde das jetzt aufs Elterngeld angerechnet oder nicht?
16.10.2018 21:42
Danke für die Antworten.
Ich habe mal gelesen, das man direkt nach der Geburt Elterngeld in dem Fall bekommt.
Stimmt das?
HermioneGranger
10 Beiträge
16.10.2018 21:48
Zitat von ELAS:

Danke für die Antworten.
Ich habe mal gelesen, das man direkt nach der Geburt Elterngeld in dem Fall bekommt.
Stimmt das?


Wenn das Mutterschaftsgeld nicht angerechnet wird, ja.
Aber das weiß ich nicht.
Deswegen auch meine Nachfragen.
Nina08081983
191 Beiträge
16.10.2018 21:48
Das ist leider wirklich nicht viel, wurde aber auch nicht aufs Elterngeld angerechnet.
HermioneGranger
10 Beiträge
16.10.2018 21:51
Zitat von Nina08081983:

Das ist leider wirklich nicht viel, wurde aber auch nicht aufs Elterngeld angerechnet.


Ahh danke für die Antwort.
Okay dann müsste man ja sofort nach der Geburt Elterngeld bekommen.
Dann sieht das finanziell ja auch schonmal besser aus.
17.10.2018 09:21
Genau, 210 vor der Geburt +evtl. der Arbeitgeberzuschuss. Elterngeld gibt es dann ab der Geburt. (Bzw. später als Nachzahlung. Je nachdem wie schnell das bearbeitet wird. Hier war das immer zwischen 6 und 12 Wochen nach der Geburt) Das Mutterschaftsgeld hab ich diesmal auch erst nach der Geburt bekommen, weil da alles so lang gedauert hat. Ich würd mich also vorsichtshalber auf ne Durststrecke einstellen.
Nina08081983
191 Beiträge
17.10.2018 10:56
Zitat von Adara:

Genau, 210 vor der Geburt +evtl. der Arbeitgeberzuschuss. Elterngeld gibt es dann ab der Geburt. (Bzw. später als Nachzahlung. Je nachdem wie schnell das bearbeitet wird. Hier war das immer zwischen 6 und 12 Wochen nach der Geburt) Das Mutterschaftsgeld hab ich diesmal auch erst nach der Geburt bekommen, weil da alles so lang gedauert hat. Ich würd mich also vorsichtshalber auf ne Durststrecke einstellen.


Ja, definitiv auf eine Durststrecke einstellen, bei mir hat es ewig gedauert bis der Elterngeld Antrag bearbeitet war aber dann kam eine schöne Nachzahlung, das war auch ganz schön
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