Pateneltern
08.05.2008 18:48
Hallo zusammen
Wir überlegen gerade, ein befreundetes Pärchen von uns zu fragen, ob sie nicht Paten von unserem Kleinen werden möchten. Nur kennen wir uns damit so gar nicht aus. Weiss zufällig jemand, ob es Voraussetzungen für das Einsetzen von Pateneltern gibt? Wie ist es z.B. mit einer Konfession? Müssen das Kind, die Eltern oder die Pateneltern unbedingt getauft sein? Gibt es rechtliche Verpflichtungen für Pateneltern? Oder nur "moralische"?
Vielen lieben Dank schon einmal für die Antworten!
Lg Silent

Wir überlegen gerade, ein befreundetes Pärchen von uns zu fragen, ob sie nicht Paten von unserem Kleinen werden möchten. Nur kennen wir uns damit so gar nicht aus. Weiss zufällig jemand, ob es Voraussetzungen für das Einsetzen von Pateneltern gibt? Wie ist es z.B. mit einer Konfession? Müssen das Kind, die Eltern oder die Pateneltern unbedingt getauft sein? Gibt es rechtliche Verpflichtungen für Pateneltern? Oder nur "moralische"?
Vielen lieben Dank schon einmal für die Antworten!

Lg Silent
08.05.2008 18:52
Hmm soweit ich weiss gibt es Paten nur im kirchlichen Sinn. Das bürgerliche Recht kennt keine Paten. Paten tauchen nur auf dem kirchlichen Taufschein auf und haben rein kirchlich bestimmte Aufgaben (von keiner Seite juristisch einklagbar).
Also entweder Taufe, dann gibt es kirchliche Paten, oder keine Taufe, dann eben auch keine Paten (was ja nicht heißt, dass sich die Leute nicht trotzdem dem Kind besonders verbunden fühlen können).
Unausrottbare Legende ist übrigens, dass die Paten beim Tod der Eltern automatisch die Kinder bekommen würden. Dem ist nicht so. Hierüber entscheidet das Jugendamt in freier Würdigung und ausschließlich vor dem Hintergrund des Kindeswohls. Vollkommen unabhängig von der Patenschaft kann man allerdings eine Verfügung aufsetzen, in der die Eltern die Übertragung des Sorgerechts auf die Paten (oder wen auch sonst immer) vorschlagen, und die Auserwählten sich hiermit einverstanden erklären. Diese Verfügung kann man dann im Zweifel beim Jugendamt vorzeigen. Gebunden ist das Jugendamt aber auch hieran nicht. In der Praxis sieht es aber üblicherweise ohnehin eher so aus, dass sich niemand findet, der die Kinder nimmt, und da ist das Jugendamt dann immer über jeden froh, der den Finger hebt. Und wenn dass nicht gerade ein Säuferpärchen ist, was unter der Brücke lebt, wird man ihnen die Kinder dann auch zur Pflege geben.
Also entweder Taufe, dann gibt es kirchliche Paten, oder keine Taufe, dann eben auch keine Paten (was ja nicht heißt, dass sich die Leute nicht trotzdem dem Kind besonders verbunden fühlen können).
Unausrottbare Legende ist übrigens, dass die Paten beim Tod der Eltern automatisch die Kinder bekommen würden. Dem ist nicht so. Hierüber entscheidet das Jugendamt in freier Würdigung und ausschließlich vor dem Hintergrund des Kindeswohls. Vollkommen unabhängig von der Patenschaft kann man allerdings eine Verfügung aufsetzen, in der die Eltern die Übertragung des Sorgerechts auf die Paten (oder wen auch sonst immer) vorschlagen, und die Auserwählten sich hiermit einverstanden erklären. Diese Verfügung kann man dann im Zweifel beim Jugendamt vorzeigen. Gebunden ist das Jugendamt aber auch hieran nicht. In der Praxis sieht es aber üblicherweise ohnehin eher so aus, dass sich niemand findet, der die Kinder nimmt, und da ist das Jugendamt dann immer über jeden froh, der den Finger hebt. Und wenn dass nicht gerade ein Säuferpärchen ist, was unter der Brücke lebt, wird man ihnen die Kinder dann auch zur Pflege geben.
08.05.2008 18:53
Hmm...gute Frage! Konfession is glaub rein rechtlich egal, nur wenn du dein Kind z.B. katholisch taufen lassen willst machen daß net alle Pfarrer wenn der Pate dann net katholisch is, kommt aber auch immer auf den Pfarrer drauf an.
Früher wars ja so, dßa die Paten die Pflege übernommen haben wenn den Eltern was passiert wäre, aber wie das jetzt vom Gesetz her geregelt ist, weiß ich net.
Früher wars ja so, dßa die Paten die Pflege übernommen haben wenn den Eltern was passiert wäre, aber wie das jetzt vom Gesetz her geregelt ist, weiß ich net.
08.05.2008 18:53
Taufpaten müssen so ist es zumindest bei der katolischen getauft sein und der gleichen konfission angehören wie das Patenkind.
Bei uns ist das so unsere Tochter wird im Juli getauft und es gibt nur 1 Hauptpaten und dann Taufzeugen soviel man will glaub ich zumindest.
Bei unserem Sohn ist es mein Schwager der Hauptpate Taufzeuge mein Bruder der aber nicht getauft ist ( das geht dann )
Und bei unserer Tochter wird die Freundin meines Schwagers Taufpatin sein.
lg
Bei uns ist das so unsere Tochter wird im Juli getauft und es gibt nur 1 Hauptpaten und dann Taufzeugen soviel man will glaub ich zumindest.
Bei unserem Sohn ist es mein Schwager der Hauptpate Taufzeuge mein Bruder der aber nicht getauft ist ( das geht dann )
Und bei unserer Tochter wird die Freundin meines Schwagers Taufpatin sein.
lg

08.05.2008 18:56
Aha, danke Shaya!
Also bei uns würden mit Sicherheit die Großeltern unser Kind/Kinder aufziehen wenn was passieren würde! Oder vielleicht auch die zukünftigen Paten, also meine Schwägerin und mein Schwager. Haben selbst 2 Kinder.
Also bei uns würden mit Sicherheit die Großeltern unser Kind/Kinder aufziehen wenn was passieren würde! Oder vielleicht auch die zukünftigen Paten, also meine Schwägerin und mein Schwager. Haben selbst 2 Kinder.
08.05.2008 19:03
Danke für die ausführlichen Antworten!
War sehr hilfreich, auch wenn es für unser Würmchen dann leider keine Pateneltern geben wird. Wirklich schade.
Ist ja wirklich erstaunlich, welchen Gerüchten man noch so aufsitzt. Dachte bis gerade z.B. auch, dass die Pateneltern automatisch die Pflege der Kinder übernehmen, sollte den Eltern etwas passieren.

Ist ja wirklich erstaunlich, welchen Gerüchten man noch so aufsitzt. Dachte bis gerade z.B. auch, dass die Pateneltern automatisch die Pflege der Kinder übernehmen, sollte den Eltern etwas passieren.
08.05.2008 19:06
wenn du soetwas dann unbedingt möchtest das die Paten im zweifelsfall die pflegschaft übernehmen sollen dann mußt du dies auch schriftlich beim Notar hinterlegen sowas wird dann eh noch vom Jugendamt usw. geprüft aber man hofft immer das einem nie etwas passiert.
lg
lg
08.05.2008 19:38
sollte es zu trefen das euch beiden was passiert hat egal wenn du bestimmst erst mal das Jugendamt das sorgerecht.
janaisabella hat mal was passendes dazu geschrieben kopiers mal rein
Nur mal ein Beispiel:
Kurz nach der Geburt wird schriftlich und notariell festgelegt, dass Tante Emma im Falle für das Kind sorgt, bis es das 18.Lebensjahr erreicht hat. Man vertraut Tante Emma, denn man kennt sie ja seit Jahren. Mit dem Gefühl, das Richtige getan zu haben, wird dieses Schreiben nun ad akta gelegt.
10 Jahre später .... Das Kind ist immer noch nicht volljährig!!!
Der Kontakt zu Tante Emma ist seit Jahren abgebrochen, nachdem sie ihre Arbeitsstelle verloren hat, einem Heiratsschwindler zum Opfer gefallen ist und ihre Sorgen und Probleme in Alkohol ertränkt hat. (Ja, ich weiß, es ist ein hartes Beispiel, aber so spielt manchmal das Leben.) Niemand denkt zu diesem Zeitpunkt an das damalige Schreiben. Shocked
Und nun passiert, was nicht passieren sollte (noch mehr Shocked ) ... Ein Autounfall und die Eltern kommen dabei ums Leben. (Ein schrecklicher Gedanke Sad )
WAS NUN???? ...
Jetzt kommt das Schreiben wieder auf den Tisch, in dem der Wunsch geäußert steht, dass das Kind zu Tante Emma kommen soll. In die Obhut einer alkoholkranken Frau, die ihr weiteres Leben wohl mehr der Flasche als dem Kind widmen wird? Puzzled ............... Ich könnte mit der Schwarzmalerei jetzt fortsetzen, aber ich denke das Beispiel ist klar. Eye-wink
Man sieht also, dass es wohl Sinn macht ein solches Schreiben bei den entsprechenden Behörden (sprich Jugendamt) zu hinterlegen. Jedoch sollte man sich nicht dem Irrtum hingeben, dass dem zu Lebzeiten geäußerten Wunsch auch statt gegeben wird.
Hoffen wir, dass dieser Fall niemals eintritt.
janaisabella hat mal was passendes dazu geschrieben kopiers mal rein
Nur mal ein Beispiel:
Kurz nach der Geburt wird schriftlich und notariell festgelegt, dass Tante Emma im Falle für das Kind sorgt, bis es das 18.Lebensjahr erreicht hat. Man vertraut Tante Emma, denn man kennt sie ja seit Jahren. Mit dem Gefühl, das Richtige getan zu haben, wird dieses Schreiben nun ad akta gelegt.
10 Jahre später .... Das Kind ist immer noch nicht volljährig!!!
Der Kontakt zu Tante Emma ist seit Jahren abgebrochen, nachdem sie ihre Arbeitsstelle verloren hat, einem Heiratsschwindler zum Opfer gefallen ist und ihre Sorgen und Probleme in Alkohol ertränkt hat. (Ja, ich weiß, es ist ein hartes Beispiel, aber so spielt manchmal das Leben.) Niemand denkt zu diesem Zeitpunkt an das damalige Schreiben. Shocked
Und nun passiert, was nicht passieren sollte (noch mehr Shocked ) ... Ein Autounfall und die Eltern kommen dabei ums Leben. (Ein schrecklicher Gedanke Sad )
WAS NUN???? ...
Jetzt kommt das Schreiben wieder auf den Tisch, in dem der Wunsch geäußert steht, dass das Kind zu Tante Emma kommen soll. In die Obhut einer alkoholkranken Frau, die ihr weiteres Leben wohl mehr der Flasche als dem Kind widmen wird? Puzzled ............... Ich könnte mit der Schwarzmalerei jetzt fortsetzen, aber ich denke das Beispiel ist klar. Eye-wink
Man sieht also, dass es wohl Sinn macht ein solches Schreiben bei den entsprechenden Behörden (sprich Jugendamt) zu hinterlegen. Jedoch sollte man sich nicht dem Irrtum hingeben, dass dem zu Lebzeiten geäußerten Wunsch auch statt gegeben wird.
Hoffen wir, dass dieser Fall niemals eintritt.
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